Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621

Anfrage an: Frankfurt am Main

Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat"
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Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Mai 2018
  • Frist
    19. Juni 2018
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden …
An Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29909]
Datum
18. Mai 2018 17:14
An
Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat" durchgeführt worden sind. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Frankfurt am Main
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne haben wir Ihre Nachricht an die zuständigen Stellen weiter geleitet. Mit freu…
Von
Frankfurt am Main
Betreff
AW: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29909] /HB
Datum
22. Mai 2018 07:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne haben wir Ihre Nachricht an die zuständigen Stellen weiter geleitet. Mit freundlichen Grüßen