Genehmigungs- und anzeigepflichtige Nebentätigkeiten im richterlichen Dienst gemäß § 7p Hessisches Richtergesetz für die Jahre 2014 - 2017
Der VGR hat bis vor wenigen Jahren die o.g. Berichte anstandslos erhalten Seit Mai 2016 weigert sich das Ministerium, uns diese Berichte weiterhin zu senden. Gemäß Mitteilung des Ministeriums stehen der Sendung der Berichte an den VGR datenschutzrechtliche Gründe entgegen. Ich vermute, dass es dem Ministerium nicht passt, dass ich die teilweise umfangreichen Nebentätigkeiten der hessischen Richter öffentlich machen, z.B. in Leserbriefen.
Ich bin Vorsitzender des Vereins gegen Rechtsmißbrauch e.V. (VGR), www.justizgeschaedigte.de, der sich gegen Missstände in Anwaltschaft und Justiz wendet.
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. Mai 2018
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19. Juni 2018
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