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Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts

Sämtliche Direktnachrichten (sog. DMs), die der Twitter-Account Ihres Ministeriums in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 versendet und erhalten hat. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen, soweit dies erforderlich ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Mai 2018
  • Frist
    23. Juni 2018
  • 13 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Direkt…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Twitter-Direktnachrichten (DMs) des Ministeriums-Accounts [#29951]
Datum
20. Mai 2018 10:20
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Direktnachrichten (sog. DMs), die der Twitter-Account Ihres Ministeriums in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 versendet und erhalten hat. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen, soweit dies erforderlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bescheid zum IFG Antrag vom 20. Mai 2018 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z I 4 - Az.: 13…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Bescheid zum IFG Antrag vom 20. Mai 2018
Datum
28. Mai 2018 14:22
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z I 4 - Az.: 13002/4#1595 Sehr geehrter Herr Semsrott, zur Beantwortung Ihres IFG-Antrages vom 20. Mai 2018 übersende ich Ihnen den beigefügten Bescheid zu Ihrer Unterrichtung. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch Az.: ZI4-13002/4#1595 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid mit dem Zeichen ZI4-13002/4…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch Az.: ZI4-13002/4#1595
Datum
2. Juni 2018
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid mit dem Zeichen ZI4-13002/4#1595 vom 28. Mai 2018 lege ich Widerspruch ein. Das Betreiben des BMI-Twitter-Kanals sowie das Versenden von DMs stellt Verwaltungshandeln dar. Das BMI betreibt nach eigenen Angaben den Twitter-Kanal, um u.a. Ziele der Öffentlichkeitsarbeit zu erreichen (vgl. Arbeitspapier "Social Media im Bundesministerium des Innern (BMI)", online verfügbar unter https://fragdenstaat.de/files/foi/91889/bmi_ifg_arbeitspapier.pdf). Darin ist geregelt: "BMI lässt auf seinen sozialen Kanälen Kommentare und Direktnachrichten von Nutzern zu." Die Hausanordnung zur "Nutzung von sozialen Medien im BMI" regelt die dienstliche Nutzung von sozialen Medien, zu denen explizit auch Twitter gehört (vgl. https://fragdenstaat.de/files/foi/91889/bmi_ifg_hausanordnung.pdf). Die begehrten Informationen sind also Aufzeichnungen, die gemäß § 2 Nr. 1 amtlichen Zwecken dienen. Die Art der Speicherung sowie eine möglicherweise nicht erfolgte "Veraktung" ist für die Auskunft nicht wesentlich (vgl. Schoch, IFG, 2016, Rn. 13 ff.). In diesem Zusammenhang ist unerheblich, ob eine "Veraktung" hätte vorgenommen werden müssen. Ich bitte Sie erneut um Zugang zu den begehrten Informationen. Andernfalls werde ich ihn gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Twitter Direktnachrichten des Ministeriumsaccounts Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben mit Antrag vom 20. Mai …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Twitter Direktnachrichten des Ministeriumsaccounts
Datum
17. August 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben mit Antrag vom 20. Mai 2018 auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Informationszugang beantragt zu "Sämtlichen Direktnachrichten, sogenannten DMs, die der Twitter Account des Ministeriums in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 versendet und erhalten hat". Daraufhin wurde Ihnen mit Schreiben des BMI vom 28. Mai 2018 mitgeteilt, dass das Ministerium des lnnern, für Bau und Heimat seit Mai 2016 einen Twitter-Kanal betreibt, der sich jedoch auf den Austausch flüchtiger, tagesaktueller Informationen beschränkt und bisher nicht als aktenrelevant angesehen und veraktet wird. Dagegen wenden Sie sich mit Ihrem Widerspruch vom 2. Juni 2018. Widerspruchsbescheid 1. Der Widerspruch gegen den Bescheid des Bundesministeriums des lnnern vom 28. Mai 2018 wird zurückgewiesen. 2. Als Widerspruchsführer haben Sie die Kosten des Widerspruchsverfahrens mit Ausnahme der dem Bundesministerium des lnnern entstandenen Aufwendungen zu tragen. 3. Für die Bearbeitung des Widerspruchs wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben. Begründung 1. Der Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet. Der IFG-Bescheid vom 28. Mai 2018 ist rechtmäßig und verletzt Sie als Antragsteller nicht in Ihren Rechten. Über Twitter ausgetauschte Direct Messages (DMs) wären erst dann aktenrelevant, wenn die entsprechende Information aufgrund ihrer Bedeutung Bestandteil eines Vorgangs werden würde bzw. weiteres Verwaltungshandeln ausgelöst hätte. Soweit Sie sich in Ihrem Widerspruch auf ein Arbeitspapier des Ministeriums zu Twitter sowie interne Regelungen zur dienstlichen Nutzung sozialer Medien berufen, beziehen sich diese Vorschriften auf aktenrelevantes Verwaltungshandeln und nicht - wie vorliegend - auf rechtlich irrelevante Korrespondenz mit der Sociai-Media-Redaktion des Ministeriums, die das grundsätzlich öffentliche Mikro-Biogging Massenkommunikationsmittel Twitter mit einer Funktion für vertrauliche Kommunikation (Direct Messages, DMs) in der Art privater SMS-Kurznachrichten nutzt. Informationszugang zu nicht verakteter Kommunikation ist durch das IFG nicht geboten. Dies lässt sich bereits dem Wortlaut des § 2 Nr. 1 IFG entnehmen, wonach "Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen", nicht zur amtlichen Information gehören, zu der Informationszugang gewährt werden soll. 2. Die hier vorliegende Kommunikation ist mit SMS-Kurznachrichten vergleichbar: Zu ihnen hat sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in seinem 4. Tätigkeitsbericht auf Seite 61/62 geäußert und unter dem Gliederungspunkt 5.22 ausgeführt: "Ein Informationszugang auf (noch) im Endgerät gespeicherte, noch nicht "veraktete" Kommunikation ist dagegen nach dem IFG nicht geboten." Wenn die Verwaltung dem sozialen und technischen Wandel nachgibt und informelle Kommunikationswege eröffnet, auf denen für jedermann ersichtlich keine rechtlich verbindliche Kommunikation geführt wird, muss sie derartige Korrespondenz nicht mit der gleichen Sorgfalt verakten und zu den Akten nehmen wie traditionelle papierschriftliche Kommunikation. 3. Selbst wenn es sich um veraktungswürdige Verwaltungsinformationen handeln würde, wäre der Informationszugang nach§ 3 Nr. 7 IFG wegen vertraulich übermittelter Informationen ausgeschlossen, da das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht. Diese Auslegung ist unter der Geltung der EU Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) geboten: Wenn sich Bürger des Kommunikationsmittels Twitter bedienen, das grundsätzlich der Massenkommunikation angehört, sich dabei aber bewusst einer nicht öffentlichen Direct Message (DM) bedienen, geben sie mit der Wahl dieser vertraulichen Kommunikationsvariante in einem grundsätzlich öffentlichen, dem öffentlichen Austausch von SMS-Kurznachrichten ähnelnden Micro-Bioggingdienst zu verstehen, dass sie ein Interesse daran haben, diese informelle, Small Talk ähnelnde und möglicherweise besonders freimütige, spontane und direkte Kommunikation (im Unterschied zur Twitter Öffentlichkeit) vertraulich zu halten. Würde der Adressat dieser vertraulich zu haltenden Kommunikation den Austausch auch nur in anonymisierter Form veröffentlichen, würde er den Zweck dieser Speicherung personenbezogener Daten verändern, ohne beim Absender nachgefragt zu haben, ob er mit dieser Zweckänderung und dem Bekanntwerden der von ihm angesprochenen Themen einverstanden ist. Genausowenig wie der Behörde ohne Einverständnis des Kommunikationspartners nach der EU DSGVO erlaubt wäre, eine Sammlung von DMs zu veröffentlichen und zwar auch dann, wenn die personenbezogenen Daten der Absender geschwärzt würden, so wenig kann der Behörde erlaubt sein, ohne informiertes Einverständnis ihrer Kommunikationspartner offen zu legen, zu welchen Themen und mit welcher Tendenz die Öffentlichkeit mit Hilfe eines bewusst gewählten vertraulichen Kommunikationsweges den Kontakt zu ihr gesucht hat. 4. Die Kostenentscheidung beruht auf§ 73 Abs. 3 Satz 3 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 1 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Gebührenentscheidung ergibt sich aus § 10 IFG i. V. m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV). Entsprechend Nr. 5 des Teils A der Anlage zu§ 1 Abs. 1 IFGGebV ist bei (auch nur teilweiser) Zurückweisung des Widerspruchs eine Gebühr von mindestens 30 € zugrunde zu legen. Insofern ist hier ist eine Gebühr von 30 € festgesetzt worden. Ich bitte Sie, den Betrag von 30 € innerhalb eines Monats zu überweisen an Begünstigter: Kreditinstitut BIC: I BAN: Verwendungszweck: Bundeskasse Halle Deutsche Bundesbank Filiale Leipzig MARKDEF1860 DE38 86000000 0086001040 1181 3056 9119 BEW 03073668 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
anhang
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Briefpost
Betreff
anhang
Datum
17. September 2018
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Dezember 2018
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Urteil Urteilstext kommt später Berichterstattung: https://fragdenstaat.de/blog/2020/08/26/vg-berlin-urteil-klage-…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Briefpost
Betreff
Urteil
Datum
26. August 2020
Status
Warte auf Antwort
Verwaltungsgericht Berlin
Urteilstext
Von
Verwaltungsgericht Berlin
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Briefpost
Betreff
Urteilstext
Datum
8. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Revisionsbegründung
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Revisionsbegründung
Datum
17. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Revisionserwiderung
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Briefpost
Betreff
Revisionserwiderung
Datum
9. Februar 2021
Status
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Urteil BVerwG
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Urteil BVerwG
Datum
28. Oktober 2021
Status

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
VB
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
VB
Datum
24. Januar 2022
Status
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Dokumente