Verkehrssicherheit / Verkehrsberuhigung Rüdesheimer Straße

Anfrage an: Gemeinde Schlangenbad

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wann endlich unterbinden Sie die Raserei in der Rüdesheimer Straße. Seit ca. 10 Jahren wenden sich Anlieger diesbzgl. an Sie und die Gemeinde unternimmt keine dauerhaften Maßnahmen. Die Wohnqualität ist gering und sinkt immer weiter. Die Verkehrssicherheit ist hier stark eingeschränkt. Bitte lassen Sie eine Blitzersäule einrichten, denn die Raserei findet auch nachts statt.

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  • Datum
    25. Mai 2018
  • Frist
    26. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt&l…
An Gemeinde Schlangenbad Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrssicherheit / Verkehrsberuhigung Rüdesheimer Straße [#30056]
Datum
25. Mai 2018 19:58
An
Gemeinde Schlangenbad
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt<< Anrede >> wann endlich unterbinden Sie die Raserei in der Rüdesheimer Straße. Seit ca. 10 Jahren wenden sich Anlieger diesbzgl. an Sie und die Gemeinde unternimmt keine dauerhaften Maßnahmen. Die Wohnqualität ist gering und sinkt immer weiter. Die Verkehrssicherheit ist hier stark eingeschränkt. Bitte lassen Sie eine Blitzersäule einrichten, denn die Raserei findet auch nachts statt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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