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Masterplan zu den Ankerzentren

- den Masterplan zu den sogenannten Ankerzentren
- Unterlagen wie Protokolle oder E-Mails zu den Gesprächen mit den Bundesländern
- in dieser Angelegenheit erstellte Gutachten

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Mai 2018
  • Frist
    30. Juni 2018
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Masterpl…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Masterplan zu den Ankerzentren [#30104]
Datum
29. Mai 2018 12:04
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Masterplan zu den sogenannten Ankerzentren - Unterlagen wie Protokolle oder E-Mails zu den Gesprächen mit den Bundesländern - in dieser Angelegenheit erstellte Gutachten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz Sehr <Information-entfernt> mit Mail vom 29. Mai 2018 beantragen Sie auf der Gru…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
4. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
bmi_masterplan_02.jpeg
86,8 KB
Sehr <Information-entfernt> mit Mail vom 29. Mai 2018 beantragen Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu folgenden amtlichen Informationen: - den Masterplan zu den sogenannten Ankerzentren - Unterlagen wie Protokolle oder E-Mails zu den Gesprächen mit den Bundesländern - in dieser Angelegenheit erstellte Gutachten Ihr Antrag wird abgelehnt. Gemäß §4 IFG kann der Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg von Entscheidungen/Maßnahmen vereitelt würde. Grunlage für die Einrichtung der sog. AnkER-Zentren ist der Koalittionsvertrag. In diesem wurde festgeschrieben, dass verschiedene Behörden von Bund und Ländern Asylverfahren schnell, umfassend und rechtssicher bearbeiten sollen. Über die Frage der Zuständigkeiten und Trägerschaften wird in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern entschieden werden. Folglich gibt es vor Inbetriebnahme erster Piloteinrichtungen zahlreiche Verhandlungen zwischen Bund und den Ländern. Weiterhin ist innerhalb dder Bundesregierung eine Abstimmung zwischen verschiedene Ressorts (BMI, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bunesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) notwendig. Auch im parlamentarischen Raum (z.B. Innenausschuss) gibt es zurzeit immer wieder Diskussionen und politische Auseinandersetzungen, die auf die Aufwendung des Masterplans und auf die Ausgestaltung der sog. AnkER-Zentren Einfluss haben werden. Diese Prozesse sind gerade im Werden. Der gesamte Vorgang berührt die exektuive Eigenverantwortung der Bundesregierung. Eine frühzeitige Veröffentlichung verschiedener Verhandlungsoptionen und -positionen würde den Einrichtungsprozess und das Funktionieren der AnkER-Zentren als Ganzes gefährden. Aus diesem Grun wird Ihr Antrag abgelehnt. Ich bedaure Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.