Gelder von Google/Alphabet

- eine Liste aller Projekte ihrer Institution, die mit Mitteln von der Firma Alphabet und deren Tochterfirma Google finanziert werden sowie die Fördersummen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
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Alexander Fanta
Alexander Fanta (Follow the Money)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Universität Paderborn Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
Gelder von Google/Alphabet [#30429]
Datum
31. Mai 2018 17:24
An
Universität Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste aller Projekte ihrer Institution, die mit Mitteln von der Firma Alphabet und deren Tochterfirma Google finanziert werden sowie die Fördersummen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta (Follow the Money)
Universität Paderborn
[Ticket#2018053142000697] Re: Gelder von Google/Alphabe [...] Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden uns so bald…
Von
Universität Paderborn
Betreff
[Ticket#2018053142000697] Re: Gelder von Google/Alphabe [...]
Datum
31. Mai 2018 17:27
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden uns so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte achten Sie bei Rückmeldungen darauf, dass Sie den Betreff unangetastet lassen. Ihre Antwort sollte im Betreff die Worte "[Ticket#2018053142000697]" enthalten. Thank you for your inquiry. We will get in contact with you as soon as possible. Please note that when replying to any message from us, leave the subject untouched. Your reply should contain the phrase "[Ticket#2018053142000697]" in its subject. Mit freundlichen Grüßen

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Universität Paderborn
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Fanta, Sie haben unter Berufung auf das IFG NRW um Zugang zu folgenden Informatio…
Von
Universität Paderborn
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
29. Juni 2018 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fanta, Sie haben unter Berufung auf das IFG NRW um Zugang zu folgenden Informationen gebeten: "eine Liste aller Projekte ihrer Institution, die mit Mitteln von der Firma Alphabet und deren Tochterfirma Google finanziert werden sowie die Fördersummen" Ihren Antrag weise ich, soweit er sich auf die Bereiche Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen bezieht, ab. Begründung: Soweit Hochschulen im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden, ist gem. § 2 Abs. 3 IFG der Anwendungsbereich des IFG nicht eröffnet. Hier ist insbesondere der Bereich der Forschung betroffen. Die Universität Paderborn ist eine Hochschule des Landes NRW (§ 1 Abs. 2 Nr. 12 Hochschulgesetz NRW). Ihr Antrag war daher abzulehnen. Auf Ihr Recht nach § 13 Abs. 2 IFG weise ich Sie nach § 5 Abs. 2 S.4 IFG hin. Sollte Ihre Anfrage über den hier einschlägigen Bereich der Forschung hinausgehen, bitte ich Sie, Ihren Antrag zu präzisieren. Sie müssten dann allerdings grundsätzlich mit einer kostenpflichtigen Bescheidung Ihres Antrags rechnen. Möglicherweise kann Ihre Anfrage nicht ohne erheblichen Verwaltungsaufwand beantwortet werden. Dieser Aufwand wäre von Ihnen als Anspruchsteller nach dem IFG zu erstatten. Ggf. sind Unterlagen auf Geheimhaltungsbedürftigkeit zu prüfen und ggf. teilweise zu schwärzen. Soweit erforderlich sind auch personenbezogene Daten Dritter zu prüfen und deren Einwilligung einzuholen bzw. ggf. zu schwärzen. Eine genauere Kostenabschätzung ist vorab nicht möglich, da hier derzeit noch nicht bekannt ist, wieviel Aufwand entstehen würde. Die Höhe der anfallenden Kosten kann Ihnen daher vorab nicht mitgeteilt werden. Gebührenentscheidung: Diese Entscheidung ergeht nach § 11 Abs. 1 S.2 IFG in Verbindung mit Ziff 1.1 des Gebührentarifs nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei. Auslagen sind nicht angefallen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Minden, Königswall 8, 32423 Minden schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäfts­stelle zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr drei Abschriften beigefügt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Mit freundlichen Grüßen