Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Eingezogene Euro Sondermünzen

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Mit eingezogen meine ich, dass die Münzen dem Zahlungsverkehr entzogen werden und damit vernichtet. (ohne dass zu hohe Abnutzungen bestehen)

Oder gibt es hier seitens der Bundesbank bzw. BMF Differenzierungen?

Werden alle Sondermünzen in Euro, die bei der Deutschen Bundesbank in „Geld“ umgetauscht werden einbehalten? (Meine Frage bezieht sich auf „alle“ Sondermünzen, also 5€, 10€, 20€, 25€, 50€, 100€, 200€.

Ich gehe davon aus, dass 2€ Sondermünzen nicht uneingeschränkt eingezogen werden ?

Wenn ja, können Sie mir Statistiken vorlegen, wie viele Sondermünzen einbehalten wurden? (Mindestens je nach Nominalwert)

Wenn ja, werden diese Statistiken auch nach jeweiligen Prägejahr bzw. Motiv einer Sondermünze erhoben?

Sondermünzen in Gold haben in der Regel einen deutlich höheren Material, als Nominalwert. Wird darauf bei eventueller Einlieferung hingewiesen?

Sollte es hier Differenzierungen geben, also, dass beispielsweise zurückgegeben 5€ Münzen nicht einbehalten werden, sondern auch wieder ausgegeben werden, bitte ich Sie mir dies mitzuteilen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2018
  • Frist
    10. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit eingezogen…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingezogene Euro Sondermünzen [#30615]
Datum
6. Juni 2018 21:18
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit eingezogen meine ich, dass die Münzen dem Zahlungsverkehr entzogen werden und damit vernichtet. (ohne dass zu hohe Abnutzungen bestehen) Oder gibt es hier seitens der Bundesbank bzw. BMF Differenzierungen? Werden alle Sondermünzen in Euro, die bei der Deutschen Bundesbank in „Geld“ umgetauscht werden einbehalten? (Meine Frage bezieht sich auf „alle“ Sondermünzen, also 5€, 10€, 20€, 25€, 50€, 100€, 200€. Ich gehe davon aus, dass 2€ Sondermünzen nicht uneingeschränkt eingezogen werden ? Wenn ja, können Sie mir Statistiken vorlegen, wie viele Sondermünzen einbehalten wurden? (Mindestens je nach Nominalwert) Wenn ja, werden diese Statistiken auch nach jeweiligen Prägejahr bzw. Motiv einer Sondermünze erhoben? Sondermünzen in Gold haben in der Regel einen deutlich höheren Material, als Nominalwert. Wird darauf bei eventueller Einlieferung hingewiesen? Sollte es hier Differenzierungen geben, also, dass beispielsweise zurückgegeben 5€ Münzen nicht einbehalten werden, sondern auch wieder ausgegeben werden, bitte ich Sie mir dies mitzuteilen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 6. Juni 2018 beantworten wir wie folgt. Die Antworten haben wir di…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Eingezogene Euro Sondermünzen #30615
Datum
6. Juli 2018 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 6. Juni 2018 beantworten wir wie folgt. Die Antworten haben wir direkt hinter Ihren Fragen eingefügt. Mit eingezogen meine ich, dass die Münzen dem Zahlungsverkehr entzogen werden und damit vernichtet. (ohne dass zu hohe Abnutzungen bestehen) Oder gibt es hier seitens der Bundesbank bzw. BMF Differenzierungen? Die zur Deutschen Bundesbank zurückfließenden, nicht mehr originalverpackten Euro-Sammlermünzen, werden nach den mit dem Bundesministerium der Finanzen getroffenen Vereinbarungen zu den fünf deutschen Münzstätten zur Deformierung und stofflichen Verwertung zurück gegeben. Werden alle Sondermünzen in Euro, die bei der Deutschen Bundesbank in „Geld“ umgetauscht werden einbehalten? (Meine Frage bezieht sich auf „alle“ Sondermünzen, also 5€, 10€, 20€, 25€, 50€, 100€, 200€. Nein, originalverpackte Euro-Sammlermünzen zählen zu den prägefrischen Münzen und können unbeschadet gemäß den eventuell bestehenden Abgabebeschränkungen (beispielsweise bei den 5-Euro-Münzen) wieder abgegeben werden. Ich gehe davon aus, dass 2€ Sondermünzen nicht uneingeschränkt eingezogen werden ? Bei den 2-Euro-Umlaufmünzen mit Gedenkcharakter handelt es sich nicht um Sondermünzen, sondern um Euro Umlaufmünzen, die nur dann eingezogen werden, wenn sie nicht mehr umlauffähig sind. (analog der Regelungen bei den gewöhnlichen Euro-Umlaufmünzen). Eine Differenzierung zwischen 2-Euro-Umlaufmünzen mit Gedenkcharakter und den regulären 2-Euro-Umlaufmünzen nimmt die Bundesbank nicht vor. Daher gibt es keine Statistiken für den Einzug von 2 € Sondermünzen. Sondermünzen in Gold haben in der Regel einen deutlich höheren Material, als Nominalwert. Wird darauf bei eventueller Einlieferung hingewiesen? Ja, grundsätzlich wird jeder Einzahler von deutschen Euro-Goldmünzen auf eine bessere Verwertungsmöglichkeit durch unsere Filialmitarbeiter hin gewiesen. Sollte es hier Differenzierungen geben, also, dass beispielsweise zurückgegeben 5€ Münzen nicht einbehalten werden, sondern auch wieder ausgegeben werden, bitte ich Sie mir dies mitzuteilen. Ja, zum einen gibt es die Differenzierung zwischen originalverpackten Sammlermünzen, die zu den prägefrischen Münzen gezählt werden und lose oder anderweitig verpackte, die nicht mehr ausgegeben werden dürfen, zum anderen dürfen Euro-Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland in Gold nicht mehr ausgezahlt wer Hinsichtlich der von Ihnen angefragten Statistiken zu eingezogenen DM Sondermünzen müssen wir Ihnen mitteilen, dass solche Statistiken von der Deutschen Bundesbank nicht geführt werden. Aufgrund dieser Teilablehnung ist eine förmliche Bescheidung Ihres IFG-Antrags vom 6. Juni 2018 erforderlich, für die wir Ihre zustellfähige Postadresse benötigen. Bitte senden Sie diese bis spätestens zum 20. Juli 2018 per Mail an die E Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> Sollte uns bis zu diesem Termin keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehen wir davon aus, dass die weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutsche Bundesbank
Sehr geehrtAntragsteller/in wir möchten einen Punkt unserer E-Mail vom 6. Juli 2018 um 9:29 Uhr korrigieren: …
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Eingezogene Euro Sondermünzen #30615
Datum
6. Juli 2018 14:27
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir möchten einen Punkt unserer E-Mail vom 6. Juli 2018 um 9:29 Uhr korrigieren: Hinsichtlich der von Ihnen angefragten Statistik zu eingezogenen 2-€-Umlaufmünzen mit Gedenkcharakter müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine solche Statistik von der Deutschen Bundesbank nicht geführt wird. Aufgrund dieser Teilablehnung ist eine förmliche Bescheidung Ihres IFG-Antrags vom 6. Juni 2018 erforderlich, für die wir Ihre zustellfähige Postadresse benötigen. Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.