Bericht des Südwestrundfunks an den Landtag Rheinland-Pfalz über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung

Bitte übersenden sie mir den "Bericht des Südwestrundfunks an den Landtag Rheinland-Pfalz über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung
in den Jahren 2016 bis 2019"

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2018
  • Frist
    10. Juli 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte übersend…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht des Südwestrundfunks an den Landtag Rheinland-Pfalz über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung [#30645]
Datum
7. Juni 2018 16:14
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden sie mir den "Bericht des Südwestrundfunks an den Landtag Rheinland-Pfalz über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung in den Jahren 2016 bis 2019"
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag vom 7. Juni 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre mit E-Mail vom 7. Juni 2018 an …
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag vom 7. Juni 2018
Datum
11. Juni 2018 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre mit E-Mail vom 7. Juni 2018 an den Landtag Rheinland-Pfalz gerichtete Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz müssen Anträge nach diesem Gesetz die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie uns neben Ihrem Namen auch Ihre Anschrift mitteilen. Der Landtag Rheinland-Pfalz nimmt sich sodann gerne Ihrem Anliegen an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 7. Juni 2018 [#30645] Sehr geehrte Damen und Herren, anbei gewünschte bzw. erforderliche Ansch…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 7. Juni 2018 [#30645]
Datum
11. Juni 2018 21:20
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei gewünschte bzw. erforderliche Anschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag vom 7. Juni 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 7. Juni 2018 teile ich I…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag vom 7. Juni 2018
Datum
12. Juni 2018 17:37
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 7. Juni 2018 teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen erbetenen Parlamentsdokumente über die Homepage des Landtags Rheinland-Pfalz unter der Rubrik "Dokumente/OPAL" abgerufen werden können (http://opal.rlp.de/starweb/OPAL_extern/index.htm). Die Dokumente finden Sie unter den Drucksachennummern 16/6209, 17/2253 und 17/5440. Klarstellend weise ich darauf hin, dass das Landestransparenzgesetz für den Landtag nur gilt, soweit dieser Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt und nicht - wie vorliegend - parlamentarische Angelegenheiten betroffen sind (§ 3 Abs. 4 LTranspG). Der Verweis auf die öffentlich zugängliche Informationsquelle OPAL erfolgt aus diesem Grund außerhalb eines Transparenzverfahrens i.S.d. §§ 2 Abs. 2, 11 ff. LTranspG. Mit freundlichen Grüßen