Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den vollständigen Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der IFG-Anfrage #23782 über
fragdenstaat.de (
https://fragdenstaat.de/a/23782).
Ggf. erkläre ich mich bereits jetzt mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten, z.B. Namen, einverstanden. Falls ich diese Daten doch benötigen sollte, werde ich den Antrag später entsprechend erweitern bzw. neu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
<<E-Mail-Adresse>>
Wie ist das denn später im Bericht zur Informationsfreiheit vermerkt, wenn es nichts Schriftliches zwischen Landtag und Landesbeauftragtem gibt? Wurde die rechtliche Bewertung nur kurz am Telefon durchgegeben, die paar Paragraphen kann man doch im Kopf behalten?
Und dass der Landtag „in Kürze“ entscheidet, kam später beim Flurfunk oder auch beim Telefonieren rüber, auch nichts Schriftliches? Ich muss mich schon wundern über diesen Ablauf.
Man fragt sich, auf wessen Seite der Landesbeauftragte hier steht. Wohl eher nicht auf der Seite des Antragstellers. Das ist ja lächerlich, nach einem Jahr Dauer von „in Kürze“ zu sprechen, ohne auch nur im Mindestens an dieser exorbitanten Zeitspanne für eine recht simple Auskunft oder Bescheidung Kritik durchscheinen zu lassen.