Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung

Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
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Julian Pascal Beier
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Oberbayern Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30684]
Datum
9. Juni 2018 21:16
An
Regierung von Oberbayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Oberbayern Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Bezirks Oberbayern (Informationsfreiheitssatzung Oberbayern). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psych…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30684]
Datum
20. Juli 2018 22:33
An
Regierung von Oberbayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung“ vom 09.06.2018 (#30684) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierung von Oberbayern
Sehr geehrter Herr Beier, ein Auskunftsanspruch aus der Informationsfreiheitssatzung bzgl. Ihrer Anfrage zur Neur…
Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
WG: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30684]
Datum
25. Juli 2018 08:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, ein Auskunftsanspruch aus der Informationsfreiheitssatzung bzgl. Ihrer Anfrage zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung besteht nicht, da es sich dabei um die Satzung der kommunalen Gebietskörperschaft Oberbayern handelt. Zuständig für Fragen des Prüfungsrechts der akademische Heilberufe ist jedoch das Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie an der Regierung von Oberbayern. Da es sich dabei um eine staatliche Behörde handelt, ergeben sich Auskunftsansprüche aus dem bayerischen Datenschutzgesetz. Eine von uns ihn Auftrag gegebene datenschutzrechtliche Überprüfung hat mittlerweile ergeben, dass Ihnen die geforderte Auskunft nicht bzw. nur bedingt erteilt werden könnte. Weitere Ausführungen erübrigen sich jedoch, da wir durch den Kontakt mit den Landesprüfungsämtern der übrigen Bundesländer wissen, dass Ihrem Auskunftsersuchen bereits entsprochen wurde. Mit freundliche Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> liegen Ihrer Behörde über die Informationen der von den anderen LPÄ bereitges…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Re: WG: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30684]
Datum
25. Juli 2018 10:51
An
Regierung von Oberbayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> liegen Ihrer Behörde über die Informationen der von den anderen LPÄ bereitgestellten Auskünfte hinausgehende Unterlagen etc. vor? Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psych…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Re: WG: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30684]
Datum
31. Juli 2018 06:48
An
Regierung von Oberbayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung“ vom 09.06.2018 (#30684) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>