Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung

Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Beschluss…
An Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30733]
Datum
11. Juni 2018 22:30
An
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Beschluss / Das Beratungsergebnis der Landesprüfungsämter vom 18.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung (keine Zulassung von Master-Abschlüssen mehr, die über die Bezeichnung "Psychologie" hinausgehen), sowie ggf. entsprechende Unterlagen zur rechtlichen Begründung (z.B. eingeholte Gutachten).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit meiner Behörde. Das Beratungsergebnis teile…
Von
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30733]
Datum
15. Juni 2018 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit meiner Behörde. Das Beratungsergebnis teile ich Ihnen wie folgt mit: Beratungsergebnisse der Landesprüfungsämter vom 15.05.2018 zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung:  Sollen Master-Studiengänge „Psychologie“ mit einem Vertiefungsschwerpunkt (Beispiel: Psychologie – Vertiefungspunkt Klinische Psychologie) anerkannt werden? Ergebnis: Einstimmig JA  Sollen sog. Bindestrich-Psychologie-Master-Studiengänge (Beispiel: Wirtschaftspsychologie, Rechtspsychologie, Rehabilitationspsychologie, Kommunikationspsychologie etc.) ebenso anerkannt werden wie „reine“ Psychologie-Master-Studiengänge? Ergebnis: Einstimmig NEIN  Wenn das Fach Klinische Psychologie als Teil eines Master-Studienganges Psychologie mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen worden ist, spielt es für die Anerkennung des Masterstudienganges als Zulassungsvoraussetzung für die PPT- bzw. KJPT-Ausbildung keine Rolle, welchen Umfang (ECTS-Punkte) dieses Fach in dem Studiengang hat. Ergebnis: JA – 13; NEIN – 1 ( ) Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die kurzfristig und vollständig erteilte Auskunft. Mit freun…
An Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: AW: Neuregelung der Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung [#30733]
Datum
20. Juni 2018 00:02
An
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die kurzfristig und vollständig erteilte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>