WLAN-Versorgung der Besucher / Nutzer des Jugendhaus K7 in Kernen

alle Ihnen vorliegenden Informationen, Planungen, Beschlüsse, Vorarbeiten, Bedenken, etc. zur geplanten Internetversorgung des Jugendhaus K7 (Kelterstraße 92, 71394 Kernen im Remstal) für Besucher und Nutzer der Einrichtung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juni 2018
  • Frist
    20. Juli 2018
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Ihnen vor…
An Gemeinde Kernen im Remstal Details
Von
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Betreff
WLAN-Versorgung der Besucher / Nutzer des Jugendhaus K7 in Kernen [#30922]
Datum
20. Juni 2018 00:17
An
Gemeinde Kernen im Remstal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Ihnen vorliegenden Informationen, Planungen, Beschlüsse, Vorarbeiten, Bedenken, etc. zur geplanten Internetversorgung des Jugendhaus K7 (Kelterstraße 92, 71394 Kernen im Remstal) für Besucher und Nutzer der Einrichtung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN-Versorgung der Besucher / Nutzer des Juge…
An Gemeinde Kernen im Remstal Details
Von
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Betreff
AW: WLAN-Versorgung der Besucher / Nutzer des Jugendhaus K7 in Kernen [#30922]
Datum
20. Juli 2018 02:05
An
Gemeinde Kernen im Remstal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN-Versorgung der Besucher / Nutzer des Jugendhaus K7 in Kernen“ vom 20.06.2018 (#30922) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN-Versorgung der Besucher / Nutzer des Jugendhaus K7 in Kernen“ [#30922] [#30922]
Datum
25. Juli 2018 14:10
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30922 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bisher von Seiten der Gemeinde Kernen noch keine Antwort bei mir eingegangen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „WLAN-Versorgung der Besucher / Nutzer des Jugendhaus K7 in Kernen“ [#30922] [#30922]
Datum
25. Juli 2018 14:10
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN-Versorgung der Besucher / Nutzer des Juge…
An Gemeinde Kernen im Remstal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „WLAN-Versorgung der Besucher / Nutzer des Jugendhaus K7 in Kernen“ [#30922] [#30922]
Datum
9. Januar 2019 19:15
An
Gemeinde Kernen im Remstal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN-Versorgung der Besucher / Nutzer des Jugendhaus K7 in Kernen“ vom 20.06.2018 (#30922) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 174 Tage überschritten. Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, mir die begehrten Informationen unverzüglich auszufolgen. Ich setze hiermit eine letztmalige Frist zum 23. Januar 2019. Ansonsten werde ich eine Klage wegen Untätigkeit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen Sie einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN-Versorgung der Besucher / Nutzer des Jugendhaus K7 in Kernen“ [#30922] [#30922]
Datum
9. Juli 2019 10:16
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30922 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde meine Anfrage seit über einem Jahr ignoriert. Leider habe ich auch von Ihrem Haus bisher keine Antwort erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 30922.pdf Anfragenr: 30922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „WLAN-Versorgung der Besucher / Nutzer des Jugendhaus K7 in Kernen“ [#30922] [#30922]
Datum
9. Juli 2019 10:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: FragDenStaat.de #30922 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben sich bei uns darüber beschwer…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit: FragDenStaat.de #30922
Datum
8. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben sich bei uns darüber beschwert, dass Ihre über FragDenStaat.de gestellte Informationsfreiheitsanfrage vom 20. Juni 2018 auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß dem Landesinformationsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) von der Gemeinde Kernen nicht richtig bearbeitet worden wäre. Im Rahmen der Anfrage #30922 vom 20. Juni 2018 baten Sie um Informationen zur Internetversorgung des Jugendhauses K7. Die Gemeinde Kernen hatte hierzu am 23. Mai 2019 geantwortet, dass eine Umsetzung der Internetversorgung noch erfolgen wird. Wir haben die Gemeinde Kernen hierzu um Stellungnahme gebeten. Wir werden Sie über das Ergebnis zeitnah informieren und bitten insofern noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen