Projektförderung Potsdamer Garnisonkirche

Im Oktober 2017 erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) laut Pressespiegel, die 12 Millionen Euro Fördermittel des Bundes für den Wiederaufbau der Garnisonkirche seien freigegeben. Die Prüfung der Anträge sei abgeschlossen. Der erste Teilbetrag von 6 Millionen Euro fließe ab Anfang 2018 in die laufende Baustelle. Die Auszahlung ist im noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurf 2018 des Bundestags vorgesehen.

Laut Aktenzeichen WD 4 - 3000 - 003/17, basierend auf §24 BHO, dürfen die Fördergelder erst freigegeben werden, wenn alle Haushaltsunterlagen vollständig vorliegen und die Gesamtfinanzierung über Drittmittel gesichert ist.

Wann und auf welcher rechtlichen Grundlage wurde ein Zuwendungsbescheid an die Stiftung Garnisonkirche ausgestellt? Bitte weisen Sie nach, dass die Stiftung Garnisonkirche die rechtlichen Voraussetzungen für die Freigabe der Mittel gemäß Aktenzeichen WD 4 - 3000 - 003/17 bzw. §24 BHO erfüllt, indem Sie mir folgendes zusenden:

1.) Wann hat die Stiftung Garnisonkirche die Haushaltsunterlagen erstmals vollständig eingereicht? Bitte senden Sie mir die vollständigen Unterlagen zu.

2.) Aus der Presse ist bekannt, dass der Anteil an bisher gesammelten Spendengeldern die Gesamtfinanzierung des Projekts noch nicht gewährleistet. Die genaue Höhe der Spendeneinnahmen wurde bisher jedoch nicht veröffentlicht. Liegt der Bundesregierung der aktuelle Stand der Spendeneinnahmen vor? Bitte geben Sie Auskunft über die Höhe der bisher gespendeten Gelder, die der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt bekannt ist.

2.) Durch technische Probleme auf der Baustelle ist das Projekt gleich zu Beginn in Verzug geraten. Laut der Antwort der Kulturstaatsministerin auf eine Anfrage des Abgeordneten Norbert Müller (Fraktion "Die Linke") lag der Bundesregierung am 3. Mai 2018 kein "neuer Sachstand" zu den dadurch entstandenen Mehrkosten und dem geänderten Zeitplan vor (vgl. Drucksacke 19/1979). Hat die Bundesregierung mittlerweile die aktualisierten Unterlagen erhalten und geprüft? Bitte senden Sie mir die vollständigen Unterlagen zu.

4.) Bitte senden Sie mir eine Aufschlüsselung der bisher ausgezahlten Fördergelder an die Stiftung Garnisonkirche zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2018
  • Frist
    28. Juli 2018
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Oktober 2017 …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Projektförderung Potsdamer Garnisonkirche [#31290]
Datum
26. Juni 2018 17:36
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Oktober 2017 erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) laut Pressespiegel, die 12 Millionen Euro Fördermittel des Bundes für den Wiederaufbau der Garnisonkirche seien freigegeben. Die Prüfung der Anträge sei abgeschlossen. Der erste Teilbetrag von 6 Millionen Euro fließe ab Anfang 2018 in die laufende Baustelle. Die Auszahlung ist im noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurf 2018 des Bundestags vorgesehen. Laut Aktenzeichen WD 4 - 3000 - 003/17, basierend auf §24 BHO, dürfen die Fördergelder erst freigegeben werden, wenn alle Haushaltsunterlagen vollständig vorliegen und die Gesamtfinanzierung über Drittmittel gesichert ist. Wann und auf welcher rechtlichen Grundlage wurde ein Zuwendungsbescheid an die Stiftung Garnisonkirche ausgestellt? Bitte weisen Sie nach, dass die Stiftung Garnisonkirche die rechtlichen Voraussetzungen für die Freigabe der Mittel gemäß Aktenzeichen WD 4 - 3000 - 003/17 bzw. §24 BHO erfüllt, indem Sie mir folgendes zusenden: 1.) Wann hat die Stiftung Garnisonkirche die Haushaltsunterlagen erstmals vollständig eingereicht? Bitte senden Sie mir die vollständigen Unterlagen zu. 2.) Aus der Presse ist bekannt, dass der Anteil an bisher gesammelten Spendengeldern die Gesamtfinanzierung des Projekts noch nicht gewährleistet. Die genaue Höhe der Spendeneinnahmen wurde bisher jedoch nicht veröffentlicht. Liegt der Bundesregierung der aktuelle Stand der Spendeneinnahmen vor? Bitte geben Sie Auskunft über die Höhe der bisher gespendeten Gelder, die der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt bekannt ist. 2.) Durch technische Probleme auf der Baustelle ist das Projekt gleich zu Beginn in Verzug geraten. Laut der Antwort der Kulturstaatsministerin auf eine Anfrage des Abgeordneten Norbert Müller (Fraktion "Die Linke") lag der Bundesregierung am 3. Mai 2018 kein "neuer Sachstand" zu den dadurch entstandenen Mehrkosten und dem geänderten Zeitplan vor (vgl. Drucksacke 19/1979). Hat die Bundesregierung mittlerweile die aktualisierten Unterlagen erhalten und geprüft? Bitte senden Sie mir die vollständigen Unterlagen zu. 4.) Bitte senden Sie mir eine Aufschlüsselung der bisher ausgezahlten Fördergelder an die Stiftung Garnisonkirche zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag vom 26.06.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 26.06.2018 übersende …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 26.06.2018
Datum
19. Dezember 2018 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 26.06.2018 übersende ich Ihnen heute die im Anhang befindliche Sachstandsmitteilung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 26.06.2018 [#31290] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Um …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 26.06.2018 [#31290]
Datum
12. Januar 2019 16:57
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Um abzuwägen, in welchem Umfang ich meine Anfrage ggf. einschränken möchte, benötige ich eine Abschätzung der anfallenden Kosten ohne Drittbeteiligungsverfahren und mit persönlicher Akteneinsicht bei der Behörde. Zu Ihren bereits enthaltenen Antworten auf meine Fragen habe ich eine Verständnisfrage. Zu Anwort 2) auf meine Frage 1): Sie schreiben, es wurden "ergänzende" Unterlagen angefordert und die "letzten" Unterlagen gingen im Oktober 2017 ein. Meinen Sie mit "die letzten Unterlagen" die letzten, die zur Vollständigkeit geführt haben, oder einfach die, die als letztes eingingen? Meine Frage ist also: Sind die Unterlagen vollständig gemäß §24 BHO? ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
AW: Ihr IFG-Antrag vom 26.06.2018 [#31290] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Rückmeldung zu Ihrem I…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 26.06.2018 [#31290]
Datum
21. Januar 2019 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Rückmeldung zu Ihrem IFG-Antrag. Ich möchte zunächst auf Ihre inhaltliche Rückfrage antworten. Mit den "letzten Unterlagen" sind die letzten Antragsunterlagen gemeint, die bis dato zur Vollständigkeit fehlten. Mit Eingang der restlichen Unterlagen im Oktober 2017 waren die Antragsunterlagen also vollständig gemäß § 24 BHO. Zu den zu erwartenden Kosten Ihres IFG-Antrages kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Nach § 10 IFG i.V.m. der IFGGebVO hätten Sie zunächst diejenigen Kosten zu tragen hätten, die für das Kopieren und Schwärzen der Akten anfallen würden. Dies würde in der konkreten Umsetzung bedeuten, dass jede Seite, die personenbezogene Daten Dritter enthält, zunächst kopiert und sodann in einen Nebenband aussortiert werden müsste. Die Kopien würden dann geschwärzt und in den zur Akteneinsicht vorbereiteten Aktenordner einsortiert werden. Diese Vorgehensweise ist leider erforderlich, da ein Schwärzen der Originalblätter nicht möglich ist, denn in diesem Fall wären die hierdurch unterdrückten Informationen endgültig verloren. Hinzu kämen die weiteren Kosten, die durch das Vorbereiten der Akten (insb. Recherche und inhaltliche Prüfung), der Bescheidung Ihres Antrags sowie für die Durchführung der Akteneinsicht entstehen. Der für diese Tätigkeiten erforderliche Arbeitsaufwand würde nach den entsprechenden Stundensätzen berechnet und Ihnen (abschlägig) in Rechnung gestellt werden. Nach der Allgemeinen Gebührenverordnung wären hierbei die folgenden Stundensätze in Ansatz zu bringen: einfacher Dienst: 37,28 EUR mittlerer Dienst: 43,17 EUR gehobener Dienst: 53,60 EUR höherer Dienst: 67,14 EUR Hinzu kämen die bereits mitgeteilten Gebührensätze für das Anfertigen der erforderlichen Kopien. Da die Antragsunterlagen insgesamt acht DIN A4-Ordner umfassen, in denen die Daten von zahlreichen Dritten enthalten sind, ist mit einem nicht unerheblichen Anfall von Kosten zu rechnen, da das Schwärzen dieser Daten mehrere Stunden in Anspruch nehmen dürfte und eine große Anzahl an Kopien anzufertigen wäre. Eine konkrete Berechnung der hierbei anfallenden Kosten ist zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich, da ein entsprechender Gebührenbescheid erst auf Grundlage der konkret angefallenen Arbeiten erstellt werden könnte. Aufgrund der dargelegten Umstände und der anzuwendenden Gebührensätze ist jedoch absehbar, dass sich die anfallenden Gebühren im oberen Spektrum des nach dem IFG vorgegebenen Gebührenbereichs, der maximal 500 € beträgt, bewegen dürfte. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, in welcher Art und Weise mit Ihrem Antrag weiter verfahren werden soll. Sollte ich keine weitere Nachricht mehr von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Für die bisher erteilten Informationen werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 26.06.2018 [#31290] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 26.06.2018 [#31290]
Datum
28. Januar 2019 13:13
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte meine Anfrage aufrechterhalten und bitte Sie um Zustellung des Gebührenbescheids. Da die Akten sowieso kopiert werden müssen, würde ich die angefertigten Ordner gerne einfach abholen, wenn dies möglich ist. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
IFG-Antrag Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 K11 13002/2#183 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
IFG-Antrag Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183
Datum
31. Januar 2019 12:07
Status
Warte auf Antwort
K11 13002/2#183 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Nachricht vom 28. Januar erhalten. Mit E-Mail vom 19.12.2018 hatte ich Ihnen bereits auf einen Teil Ihrer Fragen geantwortet. Zu dem von Ihnen mit 3) bezifferten Teil Ihrer Anfrage liegen hier keine Unterlagen vor. Von Ihrer ursprünglichen Anfrage ist daher nur noch der mit 1) bezifferte Teil nicht abschließend behandelt worden. Hierbei handelt es sich um den folgenden Antrag: „Wann hat die Stiftung Garnisonkirche die Haushaltsunterlagen erstmals vollständig eingereicht? Bitte senden Sie mir die vollständigen Unterlagen zu.“ Die Frage nach dem Zeitpunkt der Einreichung der Haushaltsunterlagen habe ich Ihnen bereits beantwortet. Um Ihnen nunmehr auch die Einsichtnahme der angeforderten Unterlagen ermöglichen zu können, werde ich die hierfür erforderlichen Schritte einleiten. Wie bereits erwähnt, bezieht sich ihr Antrag auf eine Aktensammlung von insgesamt acht Ordnern. Diese Ordner enthalten jeweils schützenswerte Daten Dritter. Ihrer Nachricht entnehme ich, dass Sie an Ihrem ursprünglichen Antrag festhalten. Da Sie sich zu einer eventuellen Schwärzung der Unterlagen nicht weiter geäußert haben, gehe ich davon aus, dass Sie sich hiermit nicht einverstanden erklären. Dies hat zur Folge, dass zunächst die Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen sind. Um die Drittbeteiligungsverfahren einleiten zu können, werde ich zuvor eine Auswertung der Akten vornehmen lassen, bei der die von der Akteneinsicht betroffenen Dritten sowie ihre jeweiligen Interessen ermittelt werden. Diese Auswertung wird aufgrund des Aktenumfangs eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Im Anschluss erhalten die Dritten sodann Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats. Hieran anschließend werden die Akten zur Einsichtnahme vorbereitet. Erst dann können Ihnen die Akten zur Verfügung gestellt werden. Auch der bereits angesprochene Kostenbescheid wird erst nach Abschluss der vorgenannten Arbeiten erstellt werden können. Sollte das vorbezeichnete Verfahren nicht Ihrem tatsächlichen Willen entsprechen, bitte ich um Nachricht. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie sich doch mit einer Schwärzung der Unterlagen einverstanden erklären. Zudem möchte ich Ihnen bereits jetzt einen Überblick über die hier vorliegenden Informationen ermöglichen. Als Anlage übersende ich Ihnen daher eine Liste mit den hier vorliegenden Unterlagen. Sollten Sie an einem Teil der in der Liste bezeichneten Aktenbestandteile kein besonderes Informationsinteresse haben, bitte ich ebenfalls um entsprechende Nachricht. Gegebenenfalls könnten Sie hierdurch das weitere Verfahren beschleunigen und möglicherweise auch zu einem kostengünstigeren Verfahrensabschluss beitragen. Wegen der Art und Weise des Aktenzugangs werde ich mich noch zu einem späteren Zeitpunkt an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290] Sehr geehrt<< Anrede >> mit der Schw…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290]
Datum
1. Februar 2019 13:45
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> mit der Schwärzung erkläre ich mich einverstanden. Vielen Dank für die Zusendung der Übersicht. Ich werde sie mir schnellstmöglich ansehen und mich zurückmelden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
AW: IFG-Antrag Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290] Sehr geehrtAntragsteller/in hatten Sie schon Gel…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: IFG-Antrag Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290]
Datum
18. Februar 2019 18:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hatten Sie schon Gelegenheit sich mit der Übersicht der vorliegenden Aktenteile zu befassen? Falls ja, wäre ich Ihnen für eine gelegentliche Rückmeldung dankbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290]
Datum
22. Februar 2019 13:09
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Erinnerung. Ich möchte keine der genannten Akten ausschließen. Für Informationen zum weiteren Vorgehen bin ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
AW: IFG-Antrag Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290] K 11 - 13002/2#183 Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: IFG-Antrag Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290]
Datum
28. Februar 2019 08:48
Status
Warte auf Antwort
K 11 - 13002/2#183 Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits erwähnt, erstreckt sich Ihr Antrag auf eine Aktensammlung von insgesamt acht Bänden. Bevor Ihnen die Akten zur Akteneinsicht vorgelegt werden können, sind die schützenswerten Daten Dritter zu schwärzen bzw. auszusondern. Aufgrund des Umfangs der Akten, wird hierfür noch weitere Zeit benötigt werden. Um Ihnen vor diesem Hintergrund dennoch einen möglichst zeitnahen Informationszugang zu ermöglichen, habe ich mich mit dem aktenführenden Referat darauf verständigt, dass Ihnen die einzelnen Bände schrittweise zugänglich gemacht werden. Derzeit bereitet das aktenführende Referat den ersten von insgesamt 8 Bänden vor. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, werde ich mich wieder bei Ihnen melden, um mit Ihnen die Modalitäten der Akteneinsicht zu besprechen. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 K 11 - 13002/2#183 Sehr geehrtAn…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183
Datum
9. April 2019 16:15
Status
Warte auf Antwort
image001.png
17,6 KB


K 11 - 13002/2#183 Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme heute auf Ihren IFG-Antrag zur Garnisonkirche Potsdam zurück. Ihrem Antrag auf Informationszugang wird durch Akteneinsicht am Dienstort Berlin teilweise i.S.d. § 7 Abs. 2 S. 2 IFG stattgegeben. Sie erhalten die begehrten Informationen in einer geschwärzten Fassung. Mit diesem Verfahren hatten Sie sich zum Schutz der Daten Dritter einverstanden erklärt. Der Informationszugang erfolgt schrittweise, beginnend mit dem ersten von 8 Bänden. Die Akteneinsicht wird am Dienstsitz der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Berlin stattfinden. Für die organisatorische Durchführung des Termins ist das Referat K 55 zuständig. Das Referat K 55 wird sich diesbezüglich noch mit gesonderter Nachricht bei Ihnen melden. Aufgrund des bereits erwähnten Umfangs des angeforderten Aktenmaterials und des damit einhergehenden Verwaltungsaufwands werden Ihnen Gebühren gemäß § 10 IFG auferlegt werden. Die endgültige Sach- und Kostenentscheidung ergeht zu einem späteren Zeitpunkt, da noch 7 weitere Bände vorliegen, welche ggf. zu einem späteren Termin zur Einsichtnahme vorzubereiten sind. Die übrigen 7 Bände enthalten überwiegend großformatige Pläne bzw. Entwurfszeichnungen. Der mit einer Vorbereitung dieser Bände einhergehende Verwaltungsaufwand ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Vorab möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es Ihnen im Rahmen der Akteneinsicht freisteht, Ablichtungen aus der Akte anzufertigen. Ein Recht zur Veröffentlichung dieser Ablichtungen geht damit nicht notwendigerweise einher. Insbesondere behält sich die Stadt Potsdam an einem Teil des Aktenmaterials mit gesondertem Vermerk das Recht zur Weiterverwertung vor. Ich bitte Sie im Anschluss an die Akteneinsicht um Kontaktaufnahme, um mit Ihnen den weiteren Verfahrensablauf besprechen zu können. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne bereit. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 Sehr geehrtAntragsteller/in ich ko…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183
Datum
12. April 2019 08:26
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
3,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme auf Sie bezüglich eines Termins zur Akteneinsicht am Dienstort Berlin zu. Von meiner Seite ist eine Terminvereinbarung bereits kommende Woche (16.-18.04.) möglich. Wann können Sie es zeitlich einrichten? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290] Sehr geehrt<< An…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290]
Datum
17. April 2019 11:56
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort. Ich könnte eine Besichtigung nächste Woche einrichten. Gut passen würde mir nächsten Mittwoch, 24.4., tagsüber. Können Sie mir einen Termin an diesem Tag anbieten? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290] Sehr geehrtAntragstell…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290]
Datum
17. April 2019 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Mittwoch, den 24.4. ist bei mir terminlich bedingt leider nicht möglich. Ich kann Ihnen lediglich Freitag, den 26.04. anbieten oder die darauffolgende Woche Donnerstag oder Freitag (02./03.05.). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290] Sehr geehrt<< An…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290]
Datum
19. April 2019 11:23
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> am Freitag, 26.4., könnte ich es einrichten. Möchten Sie eine bestimmte Uhrzeit vorschlagen? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290] Sehr geehrtAntragstell…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290]
Datum
23. April 2019 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in können Sie es am Freitag, den 26.04. um 10:00 Uhr einrichten? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290] Sehr geehrt<< An…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290]
Datum
23. April 2019 17:15
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Freitag 10 Uhr passt. Die Adresse ist die in Ihrer Email-Signatur? Muss ich zu einem bestimmtem Raum kommen? Und noch eine Frage: Kann ich evtl. eine Begleitung mitnehmen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290] Sehr geehrtAntragstell…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290]
Datum
24. April 2019 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Akteneinsicht findet, wie Sie richtig entnommen haben, kommenden Freitag in der Köthener Straße 2 statt. Melden Sie sich bitte am Eingang bei der Pforte, dort werde ich Sie dann in Empfang nehmen. Bezüglich Ihrer Anfrage: Die Mitnahme einer Begleitung zur Akteneinsicht ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Dies ist lediglich möglich, wenn - ein besonderer Grund vorliegt (z.B. eine Sehschwäche) - ebenfalls ein Antrag von der begleitenden Person gestellt wird (hierbei fallen nochmals die Gebühren wie bei Ihrem Antrag an) - oder die Begleitung als moralischer Beistand anwesend sein wird (hierbei ist die Akteneinsicht der begleitenden Person nicht gestattet). Sollten hierzu weitere Fragen bei Ihnen aufkommen, können Sie gerne meine Kollegin Frau Jednat (in Cc) kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 K 11 - 13002/2#183 Sehr geeh…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183
Datum
7. Mai 2019 18:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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K 11 - 13002/2#183 Sehr geehrteAntragsteller/in kürzlich erhielten Sie Akteneinsicht in einen Teil der hier vorliegenden Akten zum Wiederaufbau der Garnisonkirche Potsdam. In meiner letzten Nachricht hatte ich Sie um Kontaktaufnahme nach erfolgter Akteneinsicht gebeten, um den weiteren Verfahrensablauf mit Ihnen besprechen zu können. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, bezieht sich ihr Antrag auf insgesamt 8 Bände, wobei die übrigen 7 Bände überwiegend großformatige Pläne bzw. Entwurfszeichnungen enthalten. Vor dem Hintergrund der im Rahmen der Akteneinsicht erhaltenen Informationen stellt sich die Frage, ob Ihrerseits noch ein Interesse an den weiteren Bänden besteht oder ob Sie Ihren ursprünglichen Antrag insoweit eingrenzen bzw. anpassen wollen. Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar, damit eine zeit- und interessengerechte Fortführung des Verfahrens gewährleistet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290] Sehr geehrteAntragstel…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche K11 13002/2#183 [#31290]
Datum
15. Mai 2019 14:05
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Entschuldigen Sie bitte das Ausbleiben der vereinbarten Rückmeldung. Ich befinde mich gerade privat mitten in einem großen Umzug. Nichtsdestotrotz möchte ich meine Anfrage in vollem Umfang aufrechterhalten. Für den reibungslosen Ablauf des ersten Termins möchte ich mich bedanken und kann ab nächster Woche weitere Termine zur Akteneinsicht wahrnehmen. Ich würde mich freuen, wenn bei der Besichtigung des zweiten Ordners der erste Ordner noch einmal als Referenz beiliegt, falls dieser noch existiert. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG Antrag bei der BKM K 11-13002/2#183 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich h…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG Antrag bei der BKM
Datum
17. Mai 2019 10:34
Status
Warte auf Antwort
K 11-13002/2#183 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich habe Ihre Nachricht bereits an das Fachreferat weitergeleitet und um Vorbereitung der weiteren Akten gebeten. Sobald ich Ihnen Näheres zum weiteren Ablauf mitteilen kann, werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG Antrag bei der BKM K 11-13002/2#183 Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann Ihnen heute mitteilen, das…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG Antrag bei der BKM
Datum
25. Juni 2019 12:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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17,6 KB


K 11-13002/2#183 Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann Ihnen heute mitteilen, dass die restlichen Akten, auf die sich Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bezieht, vorbereitet und nach Berlin versendet wurden. Sie werden dort in Kürze Gelegenheit erhalten, die Akten einzusehen. Bei dem Termin wird Ihnen auf Ihren Wunsch auch die erste Akte vorgelegt werden, in die Sie bereits Einsicht genommen hatten. Wegen der konkreten Terminabsprache wird sich das zuständige Fachreferat noch bei Ihnen melden. Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass die Akten urheberrechtlich geschützte Dokumente enthalten. Die Berechtigten haben einer Weiterverwendung dieser Unterlagen widersprochen. Aufgrund dessen wird es Ihnen diesmal leider nicht gestattet sein, Ablichtungen aus der Akte anzufertigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG Antrag bei der BKM [#31290] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich freue …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag bei der BKM [#31290]
Datum
28. Juni 2019 15:43
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich freue mich auf ein Terminangebot vom Fachreferat. Eine Nachfrage noch: Darf ich mir Notizen zu den Akten machen? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
AW: Ihr IFG Antrag bei der BKM [#31290] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie dürfen sich selbstverständlich auch Noti…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag bei der BKM [#31290]
Datum
28. Juni 2019 17:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie dürfen sich selbstverständlich auch Notizen machen. Für den Fall, dass einzelne Seiten für Sie von Interesse sind, würde ich Sie bitten, dies im Rahmen der Akteneinsicht mitzuteilen. Es können Ihnen ggf. im Nachhinein sogar Kopien angefertigt werden, sofern technisch möglich und rechtlich zulässig. Dies müsste aber jeweils im Einzelfall geprüft werden. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich der Aktenei…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche
Datum
1. Juli 2019 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich der Akteneinsicht zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche, kann ich Ihnen folgende Termine anbieten: Mittwoch, den 3. Juli Donnerstag, den 4. Juli Dienstag, den 16. Juli Donnerstag, den 18. Juli Ein Termin ist an besagten Tagen jeweils ab 10 Uhr möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche [#31290] Hallo Antragsteller/in vielen Dank fü…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche [#31290]
Datum
4. Juli 2019 00:35
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in vielen Dank für die Terminangebote. Ich komme gern am Dienstag, 16.7., um 11:45 Uhr, wenn das passt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche [#31290] Sehr geehrteAntragsteller/in Diensta…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche [#31290]
Datum
4. Juli 2019 09:21
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in Dienstag, 16. Juli um 11.45 Uhr ist für mich in Ordnung. Ich hole Sie wieder an der Pforte in der Köthener Straße 2 ab. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche [#31290] Liebe Antragsteller/in ein weiterer Termi…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche [#31290]
Datum
18. Juli 2019 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Liebe Antragsteller/in ein weiterer Termin zur Akteneinsicht ist von meiner Seite an folgenden Terminen jeweils ab 9 Uhr möglich: Dienstag, 23. Juli Freitag, 26. Juli Montag, 29. Juli Freitag, 2. August Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche [#31290] Liebe Antragsteller/in morgen, 23.7.,…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche [#31290]
Datum
22. Juli 2019 10:17
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Antragsteller/in morgen, 23.7., könnte ich wieder um 11:45 Uhr kommen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche [#31290] Liebe Antragsteller/in den morgigen …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Termin zur AE zu Ihrem IFG-Antrag zur Potsdamer Garnisonkirche [#31290]
Datum
22. Juli 2019 11:27
Status
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Liebe Antragsteller/in den morgigen Termin um 11.45 Uhr zur erneuten Akteneinsicht bestätige ich hiermit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Nachfragen zur Potsdamer Garnisonkirche [#31290] Sehr geehrteAntragsteller/in gestern hat der Haushaltsausschuss …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachfragen zur Potsdamer Garnisonkirche [#31290]
Datum
15. November 2019 13:45
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gestern hat der Haushaltsausschuss weitere 8,25 Mio. Euro für die Garnisonkirche bewilligt anstatt der zuvor angekündigten 6 Mio. Euro. In den Akten von 2017, die ich einsehen durfte, wurden die Gesamtkosten für den ersten Bauabschnitt auf 27,5 Mio. Euro beziffert. Diese Kalkulation ist inzwischen veraltet. Zu den Baukosten für die schmucklose Grundvariante des Turms sind momentan öffentlich keine aktuellen Zahlen bekannt. In der Presse spricht die Stiftung Garnisonkirche stets nur von den Baukosten für den gesamten Turm (die sie weiterhin auf rund 40 Mio. Euro beziffert). Der Öffentlichkeit erschließt sich also momentan kein nachvollziehbarer Finanzplan für den vom Bund geförderten ersten Bauabschnitt. Für die Steuerzahlenden ist somit keine Einordnung der weiteren öffentlichen Zuschüsse möglich. Daher bitte ich Sie um folgende Informationen: 1. Wie hoch sind die Kosten für den ersten Bauabschnitt nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt? 2. Welche Mehrkosten haben den erhöhten Förderbedarf die Stiftung Garnisonkirche verursacht? Ich bitte um eine möglichst detaillierte Aufschlüsselung. 3. Es ist bekannt, dass die SGP mit Spendengeldern bereits Schmuckelemente anfertigen lässt, die nicht teil des geförderten Bauabschnitts sind. Es fließen nicht alle Spendeneinnahmen der Stiftung in den ersten Bauabschnitt. Ist der Bundesregierung die Höhe der gesamten Spendeneinnahmen der Stiftung Garnisonkirche bekannt? Wie hoch ist aktuell der Anteil an Spendeneinnahmen an der Finanzierung des ersten Bauabschnitts? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/31290
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien K 11 - 13002/19#33 Sehr geehrteAntr…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
18. November 2019 18:10
Status
K 11 - 13002/19#33 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.11.2019, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen zu Ihren Fragen zur Förderung des Wiederaufbaus der Potsdamer Garnisonkirche bitten. Ihr Antrag ist am 15.11.2019 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen und wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/19#33 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien K 11-13002/19#33 Sehr geehrteAntrag…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
25. November 2019 08:07
Status
K 11-13002/19#33 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Nachricht vom 15.11.2019 beantragten Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Informationszugang durch Beantwortung Ihrer Fragen zur Förderung des Wiederaufbaus der Potsdamer Garnisonkirche. Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung: I. Ihrem Antrag auf Erteilung einer schriftlichen Auskunft wird stattgegeben. Der Informationszugang wird gleichzeitig mit dieser Entscheidung gewährt. II. Für die Erteilung der schriftlichen Auskunft werden keine Gebühren erhoben. I. Im Einzelnen kann ich Ihnen folgende Informationen auf Ihre Fragen übermitteln: Zu Ihrer Frage 1. Wie hoch sind die Kosten für den ersten Bauabschnitt nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt?: Die aktuelle vorläufige Kostenprognose beläuft sich auf rund 30,8 Mio. Euro für die Grundvariante (= 1. Bauphase) und rund 9,7 Mio. Euro für die Vollendung des Turms (= 2. Bauphase) der Garnisonkirche Potsdam. Zu Ihrer Frage 2. Welche Mehrkosten haben den erhöhten Förderbedarf die Stiftung Garnisonkirche verursacht? Ich bitte um eine möglichst detaillierte Aufschlüsselung. Mit Mehrkosten muss aufgrund der guten Baukonjunktur gerechnet werden. Dies wird durch die ersten Vergaben bestätigt. Für die Gründung und Geothermie wurden 1,7 Mio. Euro veranschlagt; hier ergeben sich Mehrausgaben von 2,1 Mio. Euro, also mehr als 120 %. Bei den Rohbauarbeiten ist der eingeplante Ansatz von 5 Mio. Euro um 2,6 Mio. Euro höher ausgefallen. Das sind bei zwei Gewerken schon 4,7 Mio. Euro. Mit weiteren Erhöhungen muss gerechnet werden. Mit dieser hohen Steigerung ist die Stiftung Garnisonkirche Potsdam überfordert. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Stiftung die Baukostensteigerungen geltend machen wird. Um die Erreichung des Zuwendungszwecks sicherzustellen, hat die Bundesregierung vorsorglich eine Ermächtigung zur Bewilligung von bis zu weiteren 6 Mio. Euro im Bundeshaushalt 2020 vorgesehen. Darüber hinaus hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages weitere 2,25 Mio. Euro wegen Mehrbedarfs zur Verfügung gestellt. Die Mehrkosten und der Mehrbedarf müssen durch die Stiftung Garnisonkirche Potsdam erst im Rahmen neu vorzulegender Antrags- und Bauunterlagen geltend gemacht werden. Daher ist der Bundesregierung derzeit noch keine detailliertere Auskunft zu den Mehrkosten und zum Mehrbedarf möglich. Die ergänzende Bewilligung kann erst auf der Grundlage der zusätzlichen Antragsunterlagen und eingehender baufachlicher, haushalts- und verwaltungsmäßiger Prüfungen erfolgen. Zu Ihrer Frage 3. Ist der Bundesregierung die Höhe der gesamten Spendeneinnahmen der Stiftung Garnisonkirche bekannt? Wie hoch ist aktuell der Anteil an Spendeneinnahmen an der Finanzierung des ersten Bauabschnitts? Nach Kenntnis der Bundesregierung beträgt der aktuelle Eigenmittel-/Spendenstand insgesamt 13,5 Mio. Euro. Erst nach Abschluss der o.g. Prüfungen wird eine Aussage zum Anteil der Spendeneinnahmen an der Finanzierung der Grundvariante möglich sein. Die Vollendung des Turms wird vollständig aus Spenden finanziert. II. Kosten: Die Kostenentscheidung folgt aus § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien [#31290] Sehr geehrteAntragstell…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien [#31290]
Datum
10. Dezember 2019 22:41
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Auskunft. Aus Ihrer Antwort ergeben sich einige Nachfragen. 1. Sie beziffern die aktuell prognostizierten Kosten für den 1. Bauabschnitt auf 30,8 Mio. Euro. Das sind 3,3 Mio. Euro mehr als die 2017 veranschlagten Kosten. Andererseits nennen Sie beispielhaft eine Kostenerhöhung um 4,7 Mio. Euro bei zwei Gewerken. Allein mit diesen Mehrkosten beläuft sich der Bau der Grundvariante nach Ihren Angaben also schon auf mindestens 32,2 Mio. Euro. Die Bundesregierung und der Haushaltsausschuss scheinen offensichtlich mit Mehrkosten in Höhe von bis zu 8,25 Mio. Euro für die Grundvariante zu rechnen, also 35,75 Mio. Euro insgesamt für den ersten Bauabschnitt. 1.1. Bitte erläutern Sie diesen Widerspruch. 1.2. Bereits 2017 wurden die Gesamtkosten des Turms auf 40 Mio. Euro beziffert, also 12,5 Mio. Euro für den zweiten Bauabschnitt. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Kostenreduzierung im zweiten Bauabschnitt auf 9,7 Mio. Euro? 1.3. Woher stammen die jeweiligen Prognosen von 30,8 bzw. 9,7 Mio. Euro? Für wie glaubwürdig und seriös hält die Bundesregierung diese Kalkulationen? 1.4. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Empfang der notwendigen zusätzlichen Antragsunterlagen? Gibt es dafür eine Frist? 2. Zu meiner Frage 3. machen Sie Angaben zum aktuellen "Eigenmittel-/Spendenstand" insgesamt. Ich möchte meine Frage präzisieren. 2.1. Welche Anteile haben in den genannten 13,5 Mio. Euro nach Kenntnis der Bundesregierung a) private Spenden b) Darlehen, z.B. kirchliche c) Mittelzusagen aus direkten bzw. indirekten öffentlichen Mitteln? 2.2. Wieviele private Spenden haben Stiftung und Fördergesellschaft nach Kenntnis der Bundesregierung bisher insgesamt eingeworben? 2.3. Wieviele der insgesamt eingegangenen Spenden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ausgegeben und wofür? 2.4. Wie hoch muss die Mitfinanzierung Dritter genau sein, um das Kriterium der Angemessenheit zu erfüllen, welches die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam) vom 23. Februar 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/4246 als Bedingung für die Fördermaßnahme bestätigte? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/31290
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag vom 25.11.2019 K 11-13002/19#33 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Nachricht vom …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 25.11.2019
Datum
10. Januar 2020 15:53
Status
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K 11-13002/19#33 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Nachricht vom 10.12.2019, in der Sie Rückfragen zu der Antwort auf Ihren IFG-Antrag vom 25.11.2019 stellen, teile ich Ihnen folgende Auskünfte mit: Vorbemerkung: Bevor ich auf die einzelnen Fragen eingehe, möchte ich zunächst einige Begriffe richtigstellen: Als ersten Bauabschnitt bezeichnet die Stiftung die komplette Wiedererrichtung des Turms der Garnisonkirche (der zweite Bauabschnitt wäre die Wiedererrichtung des Kirchenschiffs). Die Errichtung des Turms in der Grundvariante wird als erste Bauphase des ersten Bauabschnitts bezeichnet, die Vollendung des Turms als zweite Bauphase des ersten Bauabschnitts. Zu Ihren einzelnen Fragen: zu Ziffer 1.1. Ihre Berechnung, nach der sich der sich die Kosten für die Grundvariante auf 32,2 Mio. Euro erhöht haben, kann ich nicht bestätigen. Die aktuelle, vorläufige Kostenprognose für die Grundvariante beträgt rund 30,8 Mio. Euro. Hierbei werden neben den Mehrausgaben bei den ersten Vergaben auch die Minderausgaben (im Vergleich zu der ursprünglichen Prognose) bei anderen Kostenpositionen berücksichtigt. Es muss jedoch mit weiteren Erhöhungen aufgrund der Baukostensteigerungen und des Mehrbedarfs gerechnet werden. Aus den in meiner Auskunft vom 25. November 2019 dargelegten Gründen ist es zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich, die endgültigen Gesamtkosten mit endgültiger Gewissheit zu beziffern. Es liegt zudem in der Natur jeder Prognose, dass sie mit gewissen Unsicherheiten behaftet ist, da sie nur den zum Zeitpunkt ihrer Erstellung wahrscheinlichen Sachverhalt abbilden kann. zu Ziffer 1.2. Wie bereits mitgeteilt, wird die Vollendung des Turms vollständig aus Spenden finanziert und ist somit nicht Teil der Förderung durch die BKM. Weitere Anfragen zur Höhe der Kosten für diese zweite Bauphase des ersten Bauabschnitts können von dieser Seite daher nicht beantwortet werden. zu Ziffer 1.3. Die Kostenberechnungen wurden von der Stiftung Garnisonkirche Potsdam bzw. dem beauftragten Büro für die Projektsteuerung aufgestellt. Anhaltspunkte für eine unzulängliche Prognose liegen nicht vor. zu Ziffer 1.4. Es wird keine Frist gesetzt. zu Ziffer 2.1. a-c) Zu a) und c) Für die BKM ist relevant, dass Eigenmittel in der erforderlichen Höhe vorliegen oder verbindlich zugesagt wurden. Dies ist der Fall. Informationen über die jeweiligen Anteile liegen hier nicht vor. Zu b) Kirchliche Darlehen sind in den genannten 13,5 Mio. Euro nicht enthalten, sondern fließen "on top" in die Finanzierung der Grundvariante. Somit ist die Gesamtfinanzierung gesichert. zu Ziffer 2.2. Es wird auf die Antwort zur Frage Nr. 2.1 verwiesen. zu Ziffer 2.3. Die Spenden fließen anteilig mit den übrigen Mitteln in die Finanzierung der Gesamtkosten der Grundvariante. zu Ziffer 2.4. Der Antwort vom 27. Februar 2015, nach der die Maßnahme "einer angemessenen Mitfinanzierung durch Dritte" bedarf, lässt sich entnehmen, dass kein konkreter Verteilungsschlüssel festgelegt wurde, sondern vielmehr eine verhältnismäßige und ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen dem Bund und sonstigen förderungsbereiten Dritten (insbesondere privaten Spendern) vorausgesetzt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290] Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der erneuten Erhöhung …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290]
Datum
7. Januar 2021 19:39
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der erneuten Erhöhung der im Haushalt eingestellten Fördermittel um 4,5 Mio. Euro durch die BKM bitte ich Sie hiermit um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Wie hoch sind nach derzeitigem Stand die Baukosten für die 1. Bauphase des 1. Bauabschnitts der im Wiederaufbau befindlichen Garnisonkirche (sogenannte Grundvariante)? 2. Wieviel von den insgesamt bislang budgetierten Fördermitteln hat die Stiftung Garnisonkirche beantragt? 3. Wieviel von den beantragten Mitteln wurde abgerufen und wofür? (Bitte um möglichst detaillierte Aufschlüsselung) Besten Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/31290/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290] Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte mich korrigieren…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290]
Datum
7. Januar 2021 20:11
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte mich korrigieren bei folgenden Fragen: 2. Wieviel von den insgesamt bislang budgetierten Fördermitteln hat die Stiftung Garnisonkirche beantragt und wieviel wurden bewilligt? 3. Wieviel von den bewilligten Mitteln wurde abgerufen und wofür? (Bitte um möglichst detaillierte Aufschlüsselung) Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/31290/
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
AW: Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290] K 11-13002/21#1 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dan…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290]
Datum
13. Januar 2021 15:59
Status
K 11-13002/21#1 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7.1.2021, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen zur Förderung des Wideraufbaus der Potsdamer Garnisonkirche bitten. Ihr Antrag ist am 8.1.2021 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen und wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/21#1 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K11-13002/21#1- Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
K11-13002/21#1- Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290]
Datum
2. Februar 2021 15:59
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag vom 7. Januar 2021 mit dem Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes drei Fragen zu den Baukosten des 1. Bauabschnitt des Garnisonkirchturm stellen. Auf Ihre erste Frage, wie hoch nach derzeitigem Stand die Baukosten für die 1. Bauphase des 1. Bauabschnitts der im Wiederaufbau befindlichen Garnisonkirche (sogenannte Grundvariante) sind, können wir Ihnen mitteilen, dass sich die Kosten für die sogenannte „erweiterte Grundvariante“, inklusive Mehrausgaben und Baupreissteigerungen, Projektsteuerungsleistungen, Ausstellung und Turmhaube, aber ohne Schmuckelemente der Eingangsfassade, Glocken, Carillon, Turmuhr, Trophäen laut Antrag vom September 2020 auf voraussichtlich 36.099.000 Euro belaufen. Sie möchten zudem wissen, wieviel von den insgesamt bislang budgetierten Fördermitteln die Stiftung Garnisonkirche beantragt hat und wieviel bewilligt wurden. Im Jahr 2017 bewilligte die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) der Stiftung 12 Mio. Euro für die Wiedererrichtung des Turms der Garnisonkirche Potsdam in der Grundvariante. Derzeit liegt ein Antrag zur Bewilligung weiterer 8,25 Mio. Euro vor, der sich noch in der Prüfung befindet. Im Bundeshaushalt 2021 ist eine haushaltsmäßige Ermächtigung zur Förderung von bis zu 4,5 Mio. Euro enthalten; hierzu liegt noch kein Antrag vor. Zu Ihrer dritten Frage, wieviel von den bewilligten Mitteln möglichst detailliert aufgeschlüsselt wofür abgerufen wurden, können wir Ihnen mitteilen, dass die BKM bisher rund 7,5 Mio. Euro für den Wiederaufbau des Turms der Garnisonkirche Potsdam in der Grundvariante ausgezahlt hat. Die Mittel werden jeweils bedarfsgerecht aufgrund der fachtechnischen Bestätigung durch die zuständige Bauverwaltung für den Bedarf der nächsten sechs Wochen angewiesen. Die zuständige Bauverwaltung begleitet die Bauausführung und prüft in diesem Zusammenhang den jeweils nach dem Baufortschritt notwendigen Mittelumfang. Entsprechend den bislang durchgeführten Baumaßnahmen wurden die Mittel insbesondere für Baustelleneinrichtung, Gründungsarbeiten, Rohbau-/Gerüstarbeiten, Natursteinarbeiten, Haustechnik und Baunebenkosten an die Stiftung Garnisonkirche Potsdam ausgezahlt. Die Baurechnung mit einer detaillierte Aufschlüsselung wird nur bei den Zuwendungsempfängern und nicht bei den Zuwendungsgebern geführt. Die Auskunft ergeht gebührenfrei. Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: K11-13002/21#1- Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290] Sehr geehrte<< Anrede >> vie…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: K11-13002/21#1- Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290]
Datum
2. Februar 2021 23:59
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Ich habe ein paar Nachfragen zu Ihrer Mitteilung, die ich Sie bitte zu beantworten: Sie benennen die Kosten für eine sogenannte "erweiterte Grundvariante". Eine solche Bauphase ist mir nicht bekannt. Die zusätzlichen Haushaltsmittel der BKM wurden mit "unerwarteten Mehrkosten" für die Grundvariante begründet. Wie kommt es dazu, dass die SGP nun in ihrer Kalkulation für den aktuellen Antrag Maßnahmen einberechnet, die nicht Teil der ursprünglichen Bundesförderung sind? Wurde dieses Vorgehen mit der Stiftung abgesprochen oder liegt hier ein Fehler der Stiftung vor? Hält die Bundesregierung eine solche nachträgliche Erweiterung des Fördergegenstands für förderfähig? Bitte teilen Sie mir die Baukosten für die vom Bund geförderte Grundvariante in ihrem ursprünglichen Umfang mit, ohne etwaige darüber hinausgehende Kostenpunkte, die der zweiten Bauphase zuzuordnen sind, die die Stiftung bekanntlich aus Eigenmitteln finanziert. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/31290/
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
WG: K11-13002/21#1- Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290] Sehr Antragsteller/in gern erläutere ich…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
WG: K11-13002/21#1- Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290]
Datum
12. Februar 2021 15:47
Status
Sehr Antragsteller/in gern erläutere ich Ihre Nachfragen zu unserer Antwort. Sie möchten den Begriff der „erweiterten Grundvariante“ erläutert haben und führen aus, dass Ihnen eine solche Bauphase nicht bekannt sei. Wir dachten wir hätten dies in unserer Antwort vom 2. Februar 2021 hinreichend deutlich gemacht. Die erweiterte Grundvariante umfasst neben der Grundvariante Mehrausgaben und Baupreissteigerungen, Projektsteuerungsleistungen, Ausstellung und Turmhaube, aber nicht die Schmuckelemente der Eingangsfassade, Glocken, Carillon, Turmuhr, Trophäen. Sie schreiben, die zusätzlichen Haushaltsmittel der BKM seien mit "unerwarteten Mehrkosten" für die Grundvariante begründet worden und möchten wissen, wie es dazu, dass die SGP nun in ihrer Kalkulation für den aktuellen Antrag Maßnahmen einberechnet, die nicht Teil der ursprünglichen Bundesförderung sind? Sie knüpfen Ihre Nachfrage an den Begriff "unerwartete Mehrkosten", der nicht in der Antwort auf Ihre Fragen vom 07.01.2021 enthalten ist, sodass wir insoweit nicht antworten können. Auf Ihre Nachfrage, ob die Bundesregierung eine solche nachträgliche Erweiterung des Fördergegenstands für förderfähig hält, verweisen wir auf unsere Antwort auf Ihre Fragen vom 7.1.2021, aus der sich ergibt, dass sich die Förderung der BKM auf die "erweiterte Grundvariante", inklusive Mehrausgaben und Baupreissteigerungen, Projektteuerungsleistungen, Ausstellung und Turmhaube. Dieser Fördergegenstand wurde baufachlich und verwaltungsmäßig auf Zweckmäßigkeit, Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit ohne Einwände geprüft und ist damit uneingeschränkt förderfähig. Zu Ihrer Frage nach den Baukosten für die vom Bund geförderte Grundvariante wurden mit Antrag vom 10.05.2017 für die Grundvariante Baukosten in Höhe von 27,5 Mio. € (gerundet) aufgeführt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: K11-13002/21#1- Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290] Sehr << Anrede >> vielen…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: K11-13002/21#1- Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290]
Datum
15. Februar 2021 10:45
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Entschuldigen Sie bitte, wenn ich zum Verständnis noch etwas nachfragen muss. In Ihrer Antwort vom 02. Februar schrieben Sie, der Antrag der Stiftung Garnisonkirche vom September 2020 befände sich noch in Prüfung. Am 12. Februar schrieben Sie, der Fördergegenstand wäre geprüft worden und sei uneingeschränkt als förderfähig anerkannt worden. Heißt das, dass die Prüfung des Antrags von September 2020 inzwischen abgeschlossen ist und ein Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde (oder dessen Ausstellung unmittelbar bevorsteht)? Oder handelt es sich bei der "baufachlichen und verwaltungsmäßigen" Prüfung "auf Zweckmäßigkeit, Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit" um eine andere Prüfung oder nur einen Teil der Prüfung? Falls ja, welche Prüfvorgänge sind noch in Bearbeitung? Besten Dank im Voraus und einen schönen Start in die Woche, mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 31290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/31290/
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
WG: K11-13002/21#1- Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290] Sehr Antragsteller/in ich kann Ihnen bes…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
WG: K11-13002/21#1- Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290]
Datum
15. Februar 2021 13:19
Status
Sehr Antragsteller/in ich kann Ihnen bestätigen, dass die komplexe Prüfung aus mehreren Abschnitten besteht. Die uneingeschränkte Förderfähigkeit wurde bereits durch die Bundesbauverwaltung und die BKM im Rahmen ihrer baufachlichen und verwaltungsmäßigen Prüfung festgestellt. Es läuft noch die Prüfung des Bundesministeriums der Finanzen zur Freigabe der benötigten Haushaltsmittel. Mit freundlichen Grüßen

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An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: K11-13002/21#1- Baukosten 1. Bauabschnitt Garnisonkirchturm [#31290]
Datum
15. Februar 2021 13:23
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
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