🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Vereinbarung über Zusammenarbeit zwischen BGE und BGR

Vor geraumer Zeit wurde der Abschluss einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der BGE und der BGR in Aussicht gestellt .

Der Text dieser Vereinbarung ist weder im BGE-Internetauftritt noch in der Informationsplattform nach § 6 StandAG zu finden.

Ich beantrage die umgehende Übersendung dieser Vereinbarung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Juni 2018
  • Frist
    31. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor geraumer Zei…
An Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarung über Zusammenarbeit zwischen BGE und BGR [#31315]
Datum
27. Juni 2018 23:32
An
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor geraumer Zeit wurde der Abschluss einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der BGE und der BGR in Aussicht gestellt . Der Text dieser Vereinbarung ist weder im BGE-Internetauftritt noch in der Informationsplattform nach § 6 StandAG zu finden. Ich beantrage die umgehende Übersendung dieser Vereinbarung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Ihre Anfrage vom 27. Juni 2018: Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in anbei finden Sie die Eingangsbes…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
Ihre Anfrage vom 27. Juni 2018: Eingangsbestätigung
Datum
2. Juli 2018 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei finden Sie die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage vom 27. Juni 2018. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Ihre Anfrage vom 27. Juni 2018: Antwortschreiben Sehr geehrtAntragsteller/in anbei finden Sie unser Antwortschre…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
Ihre Anfrage vom 27. Juni 2018: Antwortschreiben
Datum
13. Juli 2018 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei finden Sie unser Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 27. Juni 2018. Mit freundlichen Grüßen