🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Weiteres Vorgehen beim Planfeststellungsantrag ERAM

Seitens des Landesumweltministerium Sachsen-Anhalts, des Bundesumweltministeriums und der BGE wurde ein drittes Konzept zum weiteren Vorgehen in Bezug auf den Planfeststellungsantrag zur Schließung des ERAM für Anfang 2018 in Aussicht gestellt.

Da die Hälfte des Jahres 2018 bereits verstrichen ist, stelle ich hiermit den Antrag auf Zusendung dieses Konzeptes.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Juni 2018
  • Frist
    31. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seitens des Land…
An Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weiteres Vorgehen beim Planfeststellungsantrag ERAM [#31316]
Datum
27. Juni 2018 23:43
An
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seitens des Landesumweltministerium Sachsen-Anhalts, des Bundesumweltministeriums und der BGE wurde ein drittes Konzept zum weiteren Vorgehen in Bezug auf den Planfeststellungsantrag zur Schließung des ERAM für Anfang 2018 in Aussicht gestellt. Da die Hälfte des Jahres 2018 bereits verstrichen ist, stelle ich hiermit den Antrag auf Zusendung dieses Konzeptes.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Juni 2018 und das damit verbundene Interesse an …
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
AW: Weiteres Vorgehen beim Planfeststellungsantrag ERAM [#31316]
Datum
5. Juli 2018 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Juni 2018 und das damit verbundene Interesse an der Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung. Ihre Anfrage ist eingegangen und wird nun von uns bearbeitet. Sollte die Bearbeitung länger dauern, erhalten Sie nach zwei Wochen eine Zwischennachricht. i.A. Helge Essert Referent Infostelle Morsleben i.A. Manuel Wilmanns Leiter Infostelle Asse BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Info Morsleben Amalienweg 1 39343 Ingersleben OT Morsleben T +49 39050 97613 F +49 39050 97612 <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>> Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Ursula Heinen-Esser (Vors.), Dr. Ewold Seeba, Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth ________________________________ Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet: Mittwoch, 27. Juni 2018 23:43 An: Mailaccount Poststelle BGE Betreff: Weiteres Vorgehen beim Planfeststellungsantrag ERAM [#31316] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seitens des Landesumweltministerium Sachsen-Anhalts, des Bundesumweltministeriums und der BGE wurde ein drittes Konzept zum weiteren Vorgehen in Bezug auf den Planfeststellungsantrag zur Schließung des ERAM für Anfang 2018 in Aussicht gestellt. Da die Hälfte des Jahres 2018 bereits verstrichen ist, stelle ich hiermit den Antrag auf Zusendung dieses Konzeptes. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiteres Vorgehen beim Planfeststellungsantrag…
An Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: AW: Weiteres Vorgehen beim Planfeststellungsantrag ERAM [#31316]
Datum
3. August 2018 17:14
An
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiteres Vorgehen beim Planfeststellungsantrag ERAM“ vom 27.06.2018 (#31316) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage vom 20. Juli Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 20. Juli 2018 e…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage vom 20. Juli
Datum
21. August 2018 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 20. Juli 2018 erhalten Sie heute eine Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 27.06.2018 auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IF…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
AW: AW: Weiteres Vorgehen beim Planfeststellungsantrag ERAM [#31316]
Datum
22. August 2018 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,1 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 27.06.2018 auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sowie des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) baten Sie um Zugang zu Informationen in Form von Übersendung eines Dokuments, das von Ihnen als „drittes Konzept zum weiteren Vorgehen in Bezug auf den Planfeststellungsantrag“ bezeichnet wird. Ihrem Antrag auf Übersendung eines solchen Dokuments können wir nicht entsprechen. Ein „drittes Konzept zum weiteren Vorgehen in Bezug auf den Planfeststellungsantrag“ in Abweichung von der im Schreiben der BGE mbH an das Bundesministerium vom 14. Juli 2017 zum Ausdruck gebrachten Empfehlung gibt es nicht. Natürlich existieren Dokumente unterschiedlicher Stände, in denen der Betreiber Erfahrung und Maßnahmen für die Steuerung und Durchführung eines möglichst effizienten Genehmigungsverfahrens dokumentiert. Jedoch handelt es sich bei den Dokumenten um interne Mitteilungen im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG, die zur Ordnung des Verfahrens und letztlich zur Verfahrenssteuerung beitragen sollen. Zudem sind diese Dokumente als interne Arbeitspapiere im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG nicht abgeschlossen. Denn es ist beabsichtigt, dass an den Dokumenten Änderungen vorgenommen werden. Letztlich hätte ein Bekanntgeben auch nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen der BGE mit dem MULE im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 UIG. Es bestehen mithin Ablehnungsgründe. Auch überwiegt das öffentliche Interesse an einer Zurverfügungstellung der internen Arbeitspapiere zur Projektsteuerung nicht. Denn das Verfahren zur Stilllegung des ERAM wird antragsgemäß und unverändert beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt betrieben. Das Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ist nach dessen § 1 Abs. 3 gegenüber dem Umweltinformationsgesetz subsidiär und findet vorliegend keine Anwendung. Auch das VIG tritt hinter das UIG zurück. Rechtsbehelfsbelehrung Sind Sie der Auffassung, dass Ihr Antrag nicht oder nicht vollständig erfüllt wurde, können Sie die Entscheidung durch die informationspflichtige Stelle überprüfen lassen. Der Anspruch auf nochmalige Prüfung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung schriftlich bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter geltend zu machen. Sie können gegen diese Entscheidung auch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Verwaltungsgericht Braunschweig (Anschrift: Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig,) einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist ist bei schriftlicher Einlegung nur gewährt, wenn die Klage vor Ablauf der Frist bei dem o. g. Verwaltungsgericht eingeht. Die Überprüfung durch die informationspflichtige Stelle ist nicht Voraussetzung für die Erhebung der Klage. Mit freundlichen Grüßen,