IFG-Anfrage: Kommunikation bzgl. des vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

die Kommunikation (E-Mails, Gesprächsvermerke) bzgl. des vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

Hintergrund: http://www.sueddeutsche.de/politik/einkommensverteilung-in-deutschland-bundesregierung-schoent-armutsbericht-1.1535166

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2018
  • Frist
    3. August 2018
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Kommunikatio…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Anfrage: Kommunikation bzgl. des vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung [#31379]
Datum
30. Juni 2018 00:20
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kommunikation (E-Mails, Gesprächsvermerke) bzgl. des vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung Hintergrund: http://www.sueddeutsche.de/politik/einkommensverteilung-in-deutschland-bundesregierung-schoent-armutsbericht-1.1535166
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Filter, ich bestätige Ihnen hiermit, dass Ihr IFG-Antrag zum Vierten Armuts- und Reichtumsberi…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
IFG-Anfrage: Kommunikation bzgl. des vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung [#31379]
Datum
9. Juli 2018 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, ich bestätige Ihnen hiermit, dass Ihr IFG-Antrag zum Vierten Armuts- und Reichtumsbericht im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingegangen ist. Es ist zu erwarten, dass bei der Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage Gebühren entstehen, da es sich nicht um eine einfache Auskunft handelt. Der Antrag dürfte einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen, unter anderem, da umfangreiche Unterlagen mit Blick auf etwaige Ausschlussgründe und personenbezogene Daten zu durchsuchen sowie zu bewerten sind. Sodann sind ggf. Drittbeteiligungsverfahren erforderlich bzw. sind Unterlagen zu schwärzen, wobei die Gebühren bei Schwärzungen geringer ausfallen dürften. Einschlägig ist voraussichtlich ein Gebührenrahmen zwischen 30 und 500 Euro, § 1 Abs. 1 Informationsgebührenverordnung in Verbindung mit Teil A Nr. 2.2 des Gebühren und Anlagenverzeichnisses. Vor diesem Hintergrund bitte ich zunächst um Mitteilung, ob Sie auch bei Erhebung von Gebühren an Ihrem Antrag festhalten. Sofern Sie an Ihrem Antrag festhalten, bitte ich um Rückmeldung, ob Sie mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden sind. Dadurch werden etwaige Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG entbehrlich, was zu geringeren Gebühren und einer kürzeren Bearbeitungsdauer führt. Bis zu Ihrer Rückmeldung setzen wir die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Angesichts des Umfangs der Akten mache ich schon jetzt darauf aufmerksam, dass für den Fall des Festhaltens an Ihrem Antrag die erforderliche Zeit zur Beantwortung Ihrer Anfrage die Dauer eines Monats voraussichtlich überschreiten dürfte. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Nachricht. Ich halte an meinem Antrag fest. Mit freundlichen…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Re: IFG-Anfrage: Kommunikation bzgl. des vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung [#31379]
Datum
25. Juli 2018 15:18
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Nachricht. Ich halte an meinem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 31379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Filter, wir haben Ihre Antwort auf unsere Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag erhalten. Sie te…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Kommunikation bzgl. des vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung [#31379]
Datum
7. August 2018 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, wir haben Ihre Antwort auf unsere Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag erhalten. Sie teilen darin mit, dass Sie an Ihrem Antrag festhalten. Offen bleibt allerdings die von uns gestellte Frage, ob Sie mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden sind. Wie bereits erwähnt, würden dadurch etwaige Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG entbehrlich, was mit geringeren Gebühren und einer kürzeren Bearbeitungsdauer verbunden wäre. Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche hierzu noch mit. Bis zu Ihrer Rückmeldung bleibt die Bearbeitung ihres Antrags ausgesetzt. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, ja, mit er Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Um Missverst…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Kommunikation bzgl. des vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung [#31379]
Datum
5. September 2018 13:51
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ja, mit er Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Um Missverstände zu vermeiden, präzisiere ich meine Anfrage. Ich möchte die Kommunikation inklusive der an die E-Mail angehängten Versionen des Berichts haben. Zu dem 5. ARB habe ich diese Informationen bereits erhalten, daher gehe ich davon aus, dass es beim 4. ARB auch möglich sein sollte. Sehr gern können Sie mir die Informationen digital zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 31379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
506,7 KB

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
2,2 MB