Anfrage zu § 33 SGB II - Ausschluss des Übergangs von Leistungen durch andere Leistungsträger

Gemäß § 33 SGB II geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären, sofern der Anspruchsgegner nicht Leistungsträger ist.

1. Warum ist allgemein der Übergang von Ansprüchen gegen andere Leistungsträger ausgeschlossen?

2. Warum ist bei Wechsel der Zuständigkeit z. B. durch Umzug der Übergang von Ansprüchen gegen andere (hier: Vorgänger) Leistungsträger ausgeschlossen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
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Frank-Michael Klingenburg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß § 33 SGB I…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
Anfrage zu § 33 SGB II - Ausschluss des Übergangs von Leistungen durch andere Leistungsträger [#31588]
Datum
4. Juli 2018 10:45
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß § 33 SGB II geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären, sofern der Anspruchsgegner nicht Leistungsträger ist. 1. Warum ist allgemein der Übergang von Ansprüchen gegen andere Leistungsträger ausgeschlossen? 2. Warum ist bei Wechsel der Zuständigkeit z. B. durch Umzug der Übergang von Ansprüchen gegen andere (hier: Vorgänger) Leistungsträger ausgeschlossen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg
Frank-Michael Klingenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu § 33 SGB II - Ausschluss des Überga…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
Re: Anfrage zu § 33 SGB II - Ausschluss des Übergangs von Leistungen durch andere Leistungsträger [#31588]
Datum
7. August 2018 05:38
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu § 33 SGB II - Ausschluss des Übergangs von Leistungen durch inandere Leistungsträger“ vom 04.07.2018 (#31588) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 31588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frank-Michael Klingenburg
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Klingenburg, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde am 04.07.2018 zur Bearbeitung…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SAM Re: Anfrage zu § 33 SGB II - Ausschluss des Übergangs von Leistungen durch andere Leistungsträger [#31588]
Datum
7. August 2018 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klingenburg, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde am 04.07.2018 zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Aufgrund der zahlreichen Anfragen kann eine gewisse Wartezeit bei der Bearbeitung entstehen. Die Anfragen werden entsprechend ihres Eingangs bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Frank-Michael Klingenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu § 33 SGB II - Ausschluss des Überga…
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Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: SAM Re: Anfrage zu § 33 SGB II - Ausschluss des Übergangs von Leistungen durch andere Leistungsträger [#31588]
Datum
16. Oktober 2018 09:53
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu § 33 SGB II - Ausschluss des Übergangs von Leistungen durch andere Leistungsträger“ vom 04.07.2018 (#31588) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile weit überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 31588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frank-Michael Klingenburg
Frank-Michael Klingenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu § 33 SGB II - Ausschluss des Überga…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: SAM Re: Anfrage zu § 33 SGB II - Ausschluss des Übergangs von Leistungen durch andere Leistungsträger [#31588]
Datum
16. Oktober 2018 09:54
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu § 33 SGB II - Ausschluss des Übergangs von Leistungen durch andere Leistungsträger“ vom 04.07.2018 (#31588) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile weit überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 31588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frank-Michael Klingenburg
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Eingabe vom 4.7.2018 Sehr geehrter Herr Klingenburg, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 4. Juli 2017, in d…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Eingabe vom 4.7.2018
Datum
30. Oktober 2018 17:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klingenburg, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 4. Juli 2017, in der Sie sich erkundigen 1. weshalb der Übergang von Ansprüchen gegen andere Leistungsträger nach § 33 des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) ausgeschlossen sei und 2. warum bei einem Wechsel der Zuständigkeit (z. B. durch einen Umzug) der Übergang von Ansprüchen gegen andere Leistungsträger ausgeschlossen sei. Damit ist Ihr Anliegen nicht auf den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes gerichtet. Sofern Sie eine Behandlung im Sinne einer allgemeinen Eingabe wünschen, teilen Sie zwecks schriftlicher Beantwortung bitte Ihre vollständige Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
Frank-Michael Klingenburg
AW: Ihre Eingabe vom 4.7.2018 [#31588] Sehr geehrte Damen und Herren, aus den verfügbaren Dokumenten (z.B. http:/…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: Ihre Eingabe vom 4.7.2018 [#31588]
Datum
31. Oktober 2018 18:20
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aus den verfügbaren Dokumenten (z.B. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/15/015/1501516.pdf) ist nicht ersichtlich, welche Gründe für die Einschränkungen im § 33 SGB II maßgeblich sind. Die Entwicklung von Gesetzen ist durch das IFG erfasst. Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 31588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frank-Michael Klingenburg
Frank-Michael Klingenburg
AW: Ihre Eingabe vom 4.7.2018 [#31588] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „A…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: Ihre Eingabe vom 4.7.2018 [#31588]
Datum
7. Mai 2019 11:16
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu § 33 SGB II - Ausschluss des Übergangs von Leistungen durch andere Leistungsträger“ vom 04.07.2018 (#31588) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 274 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 31588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frank-Michael Klingenburg << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AW: PWA AW: Ihre Eingabe vom 4.7.2018 [#31588] Sehr geehrter Herr Klingenburg, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: PWA AW: Ihre Eingabe vom 4.7.2018 [#31588]
Datum
7. Mai 2019 12:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Klingenburg, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Frank-Michael Klingenburg
AW: PWA AW: Ihre Eingabe vom 4.7.2018 [#31588] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsan…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: PWA AW: Ihre Eingabe vom 4.7.2018 [#31588]
Datum
23. Juli 2019 12:15
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu § 33 SGB II - Ausschluss des Übergangs von Leistungen durch andere Leistungsträger“ vom 04.07.2018 (#31588) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 351 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 31588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Frank-Michael Klingenburg
AW: PWA AW: Ihre Eingabe vom 4.7.2018 [#31588] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsan…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: PWA AW: Ihre Eingabe vom 4.7.2018 [#31588]
Datum
20. Januar 2020 21:59
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu § 33 SGB II - Ausschluss des Übergangs von Leistungen durch andere Leistungsträger“ vom 04.07.2018 (#31588) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 532 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg Anfragenr: 31588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/31588