automatisierte Verkehrszählungen in Rosbach v.d.Höhe

Die bei den vom Ordnungsamt der Stadt Rosbach v.d.Höhe bei den automatisierten Verkehrszählungen bisher gesammelten Daten in Form einfacher .csv-Dateien.
Es würde auch genügen, mir eine Stelle zu nennen, wo ich diese aus dem Internet herunter laden kann.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juli 2018
  • Frist
    10. August 2018
  • Ein:e Follower:in
Volker Weidmann (SALZ Rosbach)
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die bei den v…
An Gemeinde Rosbach v.d.Höhe Details
Von
Volker Weidmann (SALZ Rosbach)
Betreff
automatisierte Verkehrszählungen in Rosbach v.d.Höhe [#31660]
Datum
7. Juli 2018 08:58
An
Gemeinde Rosbach v.d.Höhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die bei den vom Ordnungsamt der Stadt Rosbach v.d.Höhe bei den automatisierten Verkehrszählungen bisher gesammelten Daten in Form einfacher .csv-Dateien. Es würde auch genügen, mir eine Stelle zu nennen, wo ich diese aus dem Internet herunter laden kann.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Volker Weidmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Volker Weidmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Volker Weidmann (SALZ Rosbach)
Gemeinde Rosbach v.d.Höhe
Sehr geehrter Herr Weidmann, bezugnehmend auf Ihre Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass es keine rechtliche Gru…
Von
Gemeinde Rosbach v.d.Höhe
Betreff
AW: automatisierte Verkehrszählungen in Rosbach v.d.Höhe [#31660]
Datum
12. Juli 2018 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weidmann, bezugnehmend auf Ihre Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass es keine rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung bzw. Weitergabe von Verkehrsdaten gibt. Da auch kein konkreter Anlass erkennbar ist bzw. vorliegt, kann Ihrem Anliegen auf Bearbeitung und Weitergabe der Daten nicht entsprochen werden. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Volker Weidmann (SALZ Rosbach)
Sehr geehrte Damen und Herren, Hallo Frau Kotzerke, Die rechtlichen Grundlagen für die Weitergabe von erhobenen V…
An Gemeinde Rosbach v.d.Höhe Details
Von
Volker Weidmann (SALZ Rosbach)
Betreff
Re: AW: automatisierte Verkehrszählungen in Rosbach v.d.Höhe [#31660]
Datum
31. Juli 2018 15:51
An
Gemeinde Rosbach v.d.Höhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hallo Frau Kotzerke, Die rechtlichen Grundlagen für die Weitergabe von erhobenen Verkehrsdaten sind, wie schon in dem Anschreiben genannt, die § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG), § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Die Kenntnis darüber, wieviele Kraftfahrzeuge, wann und wie schnell in Rosbach unterwegs sind ist sehr wohl ein Aspekt, der bei der Abschätzung von Umweltverschmutzungs- und Verkehrsplanungsfolgen zu berücksichtigen sind.... Ich bitte sie also nochmals eindringlich, mir die gewünschten Daten zu kommen zu lassen. Gleichzeitig werden ich den Hessischen Datenschutzbeauftragten mit der Vermittlung beauftragen. PS. Die Kollegen aus Karben waren bei der Weitergabe der erhobenen Daten wesendlich kooperativer. https://fragdenstaat.de/anfrage/messdaten-der-geschwindigkeitsmessanlagen-im-stadtgebiet/ Mit freundlichen Grüßen Volker Weidmann Anfragenr: 31660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Volker Weidmann SALZ Rosbach << Adresse entfernt >>
Volker Weidmann (SALZ Rosbach)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze H…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Volker Weidmann (SALZ Rosbach)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „automatisierte Verkehrszählungen in Rosbach v.d.Höhe“ [#31660] [#31660]
Datum
31. Juli 2018 16:00
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31660 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Kenntnis darüber, wieviele Kraftfahrzeuge, wann und wie schnell in Rosbach unterwegs sind ist sehr wohl ein Aspekt, der bei der Abschätzung von Umweltverschmutzungs- und Verkehrsplanungsfolgen zu berücksichtigen sind... Die Daten liegen der Stadtverwaltung vor, da der Bürgermeister Alber daraus regelmäßig in Ortsbeirats- und Stadtverordnetensitzungen vorträgt. Technisch sollte das Ganze auch kein Problem sein, wie eine ähnliche Anfrage in der Nachbarkommune Karben zeigt. https://fragdenstaat.de/anfrage/messdaten-der-geschwindigkeitsmessanlagen-im-stadtgebiet/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Volker Weidmann Anfragenr: 31660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Volker Weidmann (SALZ Rosbach)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „automatisierte Verkehrszählungen in Rosb…
An Gemeinde Rosbach v.d.Höhe Details
Von
Volker Weidmann (SALZ Rosbach)
Betreff
Anfrage „automatisierte Verkehrszählungen in Rosbach v.d.Höhe“ [#31660]
Datum
25. August 2020 13:45
An
Gemeinde Rosbach v.d.Höhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „automatisierte Verkehrszählungen in Rosbach v.d.Höhe“ vom 07.07.2018 (#31660) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 747 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Hallo << Anrede >> Ich muß nochmal auf diese Anfrage zurück kommen. Ich habe mich jetzt mit dem Kollegen kurzgeschlossen, der eine änhliche Anfrage in Karben gestellt hat und dem man ohne große Ausflüchte einfach die Daten zugestellt hat. Er sagt, daß es kein Problem wäre, daraus eine vernünftige Auswertung zu machen. Die rechtlichen Grundlagen für die Weitergabe von erhobenen Verkehrsdaten sind, wie schon in dem Anschreiben genannt, die § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG), § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Die Kenntnis darüber, wieviele Kraftfahrzeuge, wann und wie schnell in Rosbach unterwegs sind ist sehr wohl ein Aspekt, der bei der Abschätzung von Umweltverschmutzungs- und Verkehrsplanungsfolgen zu berücksichtigen sind.... Ich bitte sie also nochmals eindringlich, mir die gewünschten Daten zu kommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Volker Weidmann Anfragenr: 31660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/31660/ Postanschrift Volker Weidmann << Adresse entfernt >>
Gemeinde Rosbach v.d.Höhe
Sehr geehrter Herr Weidmann, Ihre Anfrage vom 07.07.2018 wurde bereits mit E-Mail vom 12.07.2018 beantwortet. Es …
Von
Gemeinde Rosbach v.d.Höhe
Betreff
AW: Anfrage „automatisierte Verkehrszählungen in Rosbach v.d.Höhe“ [#31660]
Datum
24. September 2020 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weidmann, Ihre Anfrage vom 07.07.2018 wurde bereits mit E-Mail vom 12.07.2018 beantwortet. Es wurde Ihnen mitgeteilt, dass Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Einer erneuten Nachfrage per E-Mail am 09.05.2019 an Herrn Bürgermeister Maar folgte am 24.05.2019 Ihrerseits eine persönliche Vorsprache im Rathaus. In diesem Gespräch wurde Ihnen umfangreich und detailliert erörtert, aus welchen Gründen keine Zusendung bzw. Veröffentlichung der erfassten Verkehrsdaten erfolgt. Ich muss Sie daher um Verständnis bitten, dass aus den bereits dargelegten Gründen auch weiterhin keine Daten übersandt bzw. veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen
Volker Weidmann (SALZ Rosbach)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Volker Weidmann (SALZ Rosbach)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „automatisierte Verkehrszählungen in Rosbach v.d.Höhe“ [#31660] [#31660]
Datum
7. November 2020 14:07
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31660/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Ordnungsamt einfach mal behauptet, mit den Daten könnte ich nichts anfangen. Dabei basiert die Verkehrspolitik der Kommune größtenteils auf genau diesen Daten und das möchte ich gerne nachvollziehen können. PS. Ein Kollege aus Karben problemlos die Daten bekam und sie auch genauso problemlos auswerten konnte... https://fragdenstaat.de/a/29243 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Volker Weidmann Anhänge: - 31660.pdf Anfragenr: 31660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/31660/

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Weidmann, das Hessische Informationsfreiheitsgesetz (§§ 80 ff. HDSIG) findet auf die Kommune R…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „automatisierte Verkehrszählungen in Rosbach v.d.Höhe“ [#31660] [#31660]
Datum
8. November 2020 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weidmann, das Hessische Informationsfreiheitsgesetz (§§ 80 ff. HDSIG) findet auf die Kommune Rosbach v.d.H. keine Anwendung, da diese Kommune keine Informationsfreiheitssatzung im Sinne von § 80 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG hat. Aus diesem Grund ist die Hessische Informationsfreiheitsbehörde auch für diese Kommune nicht zuständig (§ 89 HDSIG), anders wäre das z.B. bei der Stadt Kassel. Die beiden anderen Gesetze, die Sie ansprechen, HUIG und VIG, gehören von vornherein nicht zum Aufgabenbereich der Hessischen Informationsfreiheitsbehörde. Vor diesem Hintergrund scheidet in Ihrer Angelegenheit eine Vermittlung aus. Mit freundlichen Grüßen