RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Anfrage an: NDR

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Nach

ZITAT RBStV:
"§ 12 Ordnungswidrigkeiten
...
(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt;
sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.
..."ZITAT ENDE

ist der NDR nicht ermächtigt, selbsttätig Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.

- Bei welcher Behörde bzw. sonstigen legitimierten Stelle wird ein solcher Antrag nach § 12 (3) RBStV vom NDR gestellt?
- In welcher Vorschrift oder in welchem Gesetz ist diese Ermächtigung festgelegt?
- Wer benachrichtigt den NDR vom Ausgang des Verfahrens?

Dies ist kein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ich bitte Sie trotzdem zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
  • 0 Follower:innen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Nach ZITAT RBStV: "§ 12 …
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten [#31862]
Datum
13. Juli 2018 00:28
An
NDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Nach ZITAT RBStV: "§ 12 Ordnungswidrigkeiten ... (3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen. ..."ZITAT ENDE ist der NDR nicht ermächtigt, selbsttätig Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. - Bei welcher Behörde bzw. sonstigen legitimierten Stelle wird ein solcher Antrag nach § 12 (3) RBStV vom NDR gestellt? - In welcher Vorschrift oder in welchem Gesetz ist diese Ermächtigung festgelegt? - Wer benachrichtigt den NDR vom Ausgang des Verfahrens? Dies ist kein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ich bitte Sie trotzdem zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz www.gez-boykott.de <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ vom…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten [#31862]
Datum
14. August 2018 06:55
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ vom 13.07.2018 (#31862) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 31862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ vom…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten [#31862]
Datum
13. September 2018 01:30
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ vom 13.07.2018 (#31862) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 31862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ [#31862] [#31862]
Datum
12. März 2019 10:54
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31862 Der NDR antwortet nicht Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anhänge: - 31862.pdf Anfragenr: 31862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Pinz, Sie haben den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBf…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ [#31862] [#31862]
Datum
13. März 2019 16:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, Sie haben den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) wegen fünf unterschiedlicher Informationszugangsanträge an den NDR über FragdenStaat.de angerufen. Wie Ihnen bekannt ist, bestehen hinsichtlich der Frage der Anwendung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) auf den NDR verfassungsrechtliche Bedenken, da es sich beim NDR um eine sogenannte Mehrländerbehörde handelt. Zwar verfolgte der Hamburgische Gesetzgeber bei Erlass des HmbTG eindeutig das Ziel, den NDR vom HmbTG zu erfassen (vgl. Bü-Drs. 20/4466, S. 14). Anders ließe sich auch der insofern geschaffene Ausnahmetatbestand des § 5 Nr. 6 HmbTG wohl nicht erklären. Der NDR nimmt seine Aufgabe jedoch nicht allein für das Bundesland Hamburg wahr und der Hamburgische Gesetzgeber verfügt lediglich über eine Gesetzgebungskompetenz für sein Landesgebiet. Da auch die Aufsicht des HmbBfDI auf die Einhaltung der Vorschriften des HmbTG beschränkt ist (vgl. § 14 Abs. 2 HmbTG), kann ich Ihnen daher leider nicht unmittelbar weiterhelfen. Auch der HmbBfDI empfindet die informationsfreiheitsrechtliche Situation bzgl. Mehrländerbehörden wie dem NDR als unbefriedigend. Sie war daher bereits Gegenstand einer gemeinsamen Entschließung der Informationsfreiheitsbeauftragten der Trägerländer. Unsere weiteren Bemühungen können Sie außerdem den letzten drei Tätigkeitsberichten zur Informationsfreiheit entnehmen (https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit_2016-2017.pdf, https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit_2014-2015_01.pdf, https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit_2012-2013_01.pdf) Wir befinden uns weiterhin in regelmäßigem Diskurs mit dem NDR und den Trägerländern hierzu. Selbstverständlich werden wir dabei in diesem Zusammenhang bei uns eingegangene Eingaben wie Ihre hierbei berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort und Ihre Geduld mit mir! Zuvorderst möch…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ [#31862] [#31862]
Datum
13. März 2019 17:40
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort und Ihre Geduld mit mir! Zuvorderst möchte ich Ihnen mitteilen, dass - wohl unbeabsichtigt - von Ihnen bereits 2 E-Mails der internen Kommunikation des HBfDI in Gesprächsfäden meiner Anfragen hier bei FragdenStaat veröffentlicht wurden. Ich glaube, dass soll nicht sein und es sollte überprüft werden, wie das passieren konnte. Die Transparenzbestrebungen der Verwaltung Hamburgs verdeutlicht sich für den Bürger in erster Linie über die entsprechenden Gesetze, die den Bürger ermächtigen, Informationen fordern zu können . Dies bedeutet nun aber keinesfalls, dass Institutionen wie öffentlich rechtliche Anstalten, die im Landesauftrag arbeiten, keine Informationen preisgeben DÜRFEN. Natürlich bleibt es gerade den nichtbehördlichen Stellen, die auch noch von sich selbst behaupten, Transparenz auch ohne gesetzliche Grundlage bereits zu praktizieren (z.B. der NDR) überlassen, auch ohne gesetzliche Grundlage schon die Transparenz voranzutreiben. Ich zumindest habeden Eindruck gewonnen, dass der NDR "bunkert" und zu bestimmten Themen nichts sagen will. Meine Fragen sind hauptsächlich auf die allgemeine Verwaltungstätigkeit des NDR bezogen, jedoch habe ich den Eindruck, als wenn hier dem "Gegner" keine Informationen zugespielt werden sollen. Auch Ihre Haltung ist mir - mit Verlaub - etwas unverständlich. Seit mehreren Jahren, so schreiben Sie, sind Sie mit der Situation auch nicht zufrieden. Es gäbe z.B. die Möglichkeit, zwischen HBfDI und NDR eine alle Seiten zufriedenstellende (Bitte auch die des Bürgers beachten!) Inhouse- Mediation oder Lösung abseits von gesetzlichen Regelungen anzustreben, zumindest so lange, bis wirksame Gesetze diese Situation regeln. Es ist für den Bürger schon etwas wie eine unnötige Schleife, wenn er beim NDR anfragt, keine Antwort bekommt, den HBfDI um Vermittlung bittet und dieser ihn dann wieder in die Ausgangsposition (Anfrage beim NDR) schickt. Also Transparenz und vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus. Ausserdem ist es sinnlose Schreiberei. Der NDR müsste schon deutlich aufgefordert werden, auch ohne entsprechende Gesetze freiwillig seine ernsthaften Transparenzbemühungen sichtbar werden zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 31862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre Nachricht! Sie schlagen hierin unter anderem vor, mit dem NDR im Weg…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ [#31862] [#31862]
Datum
21. März 2019 15:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre Nachricht! Sie schlagen hierin unter anderem vor, mit dem NDR im Wege einer Mediation eine außergesetzliche Lösung zu erstreben. Insofern möchte ich Sie noch einmal auf unseren Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit für die Jahre 2016/2017 verweisen. Diesem lässt sich entnehmen, dass derartige Gespräche mit dem NDR bereits stattgefunden haben. Ich möchte Sie zu Ihrer weiteren Informationen außerdem auf das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Unterausschusses "Datenschutz und Informationsfreiheit" der Hamburgischen Bürgerschaft vom 19.12.2018 verweisen, in der wir die unbefriedigende informationsfreiheitsrechtliche Situation beim NDR zum Gegenstand gemacht (https://www.buergerschaft-hh.de/parld..., TOP 1). Wir können nachvollziehen, dass die aktuelle Situation für interessierte Bürgerinnen und Bürger unbefriedigend ist, können Sie insofern jedoch lediglich an den Datenschutzbeauftragten des NDR und die Behörde für Kultur und Medien als Aufsichtsbehörden verweisen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass Sie auf weitere Eingaben zum NDR nur noch gleichförmige Antworten erhalten werden und werde diese Eingabe nun bei uns schließen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Informationen und Ihre Geduld mit mir. Ich werde diese Anfrage …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ [#31862] [#31862]
Datum
22. März 2019 14:00
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Informationen und Ihre Geduld mit mir. Ich werde diese Anfrage wohl demnächst in Kopie an die Behörde für Kultur und Medien senden und hoffe darauf , Antwort von einer Stelle zu bekommen, die keine "Mehrländerbehörde" ist, damit ich Sie in Zukunft nicht so oft wie bisher vergeblich um Vermittlung bitten muss. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 31862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeite…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Anfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ [#31862] [#31862]
Datum
19. September 2019 09:24
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ vom 13.07.2018 (#31862) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 402 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 31862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>