Bundesarbeitsministerium: Entlastung Geringverdiener durch 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 13.06.2018 berichtete die Westfälische Allgemeine Zeitung unter dem Titel: „Kritik an Armutsprävention: Regierung will Renten in Deutschland absichern“ (Link: https://www.waz.de/politik/heil-stellt-plaene-fuer-rentenreform-vor-id214833247.html) über ein am 13.07.2018 durch den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgestellten Rentenpakt für Deutschland. In der WAZ heißt es dazu auszugsweise: „Die Rentner in Deutschland sollen durch eine milliardenschwere Reform vor zu geringen Altersbezügen geschützt werden. Die Bundesregierung will besonders die Renten von rund drei Millionen Müttern und Vätern sowie jene von rund 170000 krankheitsbedingten Frührentnern aufbessern. Zudem sollen rund drei Millionen Geringverdiener mit Einkommen bis 1300 Euro entlastet werden. […] Geringverdiener sollen zudem entlastet werden. Die Einkommensgrenze, ab der volle Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, soll von 850 auf 1300 Euro steigen. Das soll ihre Rente später nicht mindern. Diese Rentenaufstockung soll 200 Millionen Euro pro Jahr kosten.“

In diesem Zusammehang bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

1.) Wie verteilen sich die Kosten/Mindereinnahmen auf die einzelnen Sozialversicherungszweige aufgrund der Entlastung für Geringverdiener durch den 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt?
2.) Wie erfolgt die Kompensation der Kosten/Mindereinnahmen aufgrund der Entlastung für Geringverdiener durch den 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt?
3.) Wie lautet der Wortlaut der Regelung(en), mit der die Beibehaltung der vollen Rentenansprüche von Geringverdienern in dem Rentenpakt zugrunde liegenden Gesetzesentwurf?
4.) Wie sind die Entlastungswirkungen für einzelne Gruppen von Geringverdienern wie etwa mit einem Monatsverdienst von 850€? Ich bitte in diesem Zusammenhang über Übersendung von amtlichen Informationen, aus denen sich die Entlastungswirkungen für die Gruppen von Geringverdienern wie etwa mit einem Monatsverdienst von 850€ ablesen lassen.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden.

Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2018
  • Frist
    20. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und H…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesarbeitsministerium: Entlastung Geringverdiener durch 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt [#32004]
Datum
16. Juli 2018 18:03
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, am 13.06.2018 berichtete die Westfälische Allgemeine Zeitung unter dem Titel: „Kritik an Armutsprävention: Regierung will Renten in Deutschland absichern“ (Link: https://www.waz.de/politik/heil-stellt-plaene-fuer-rentenreform-vor-id214833247.html) über ein am 13.07.2018 durch den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgestellten Rentenpakt für Deutschland. In der WAZ heißt es dazu auszugsweise: „Die Rentner in Deutschland sollen durch eine milliardenschwere Reform vor zu geringen Altersbezügen geschützt werden. Die Bundesregierung will besonders die Renten von rund drei Millionen Müttern und Vätern sowie jene von rund 170000 krankheitsbedingten Frührentnern aufbessern. Zudem sollen rund drei Millionen Geringverdiener mit Einkommen bis 1300 Euro entlastet werden. […] Geringverdiener sollen zudem entlastet werden. Die Einkommensgrenze, ab der volle Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, soll von 850 auf 1300 Euro steigen. Das soll ihre Rente später nicht mindern. Diese Rentenaufstockung soll 200 Millionen Euro pro Jahr kosten.“ In diesem Zusammehang bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen: 1.) Wie verteilen sich die Kosten/Mindereinnahmen auf die einzelnen Sozialversicherungszweige aufgrund der Entlastung für Geringverdiener durch den 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt? 2.) Wie erfolgt die Kompensation der Kosten/Mindereinnahmen aufgrund der Entlastung für Geringverdiener durch den 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt? 3.) Wie lautet der Wortlaut der Regelung(en), mit der die Beibehaltung der vollen Rentenansprüche von Geringverdienern in dem Rentenpakt zugrunde liegenden Gesetzesentwurf? 4.) Wie sind die Entlastungswirkungen für einzelne Gruppen von Geringverdienern wie etwa mit einem Monatsverdienst von 850€? Ich bitte in diesem Zusammenhang über Übersendung von amtlichen Informationen, aus denen sich die Entlastungswirkungen für die Gruppen von Geringverdienern wie etwa mit einem Monatsverdienst von 850€ ablesen lassen. Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden. Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung u…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR Bundesarbeitsministerium: Entlastung Geringverdiener durch 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt [#32004]
Datum
16. Juli 2018 18:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr […], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Juli 2018 zur vorgesehenen Entlastung von Geringverdienenden im Soz…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Bundesarbeitsministerium: Entlastung Geringverdiener durch 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt
Datum
14. August 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr […], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Juli 2018 zur vorgesehenen Entlastung von Geringverdienenden im Sozialversicherungsrecht. Die Antwort zu Ihren Fragen 1 bis 3 finden Sie im Referentenentwurf für ein RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz, der auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter dem Link https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-rv-leistungsverbesserungs-und-stabilisierungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1 öffentlich zugänglich ist. Dieser Referentenentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Zu der Frage der Entlastungswirkung für einzelne Gruppen (Ihre Frage 4) wurden bisher keine amtlichen Informationen erstellt, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden könnten. Ich kann Ihnen jedoch folgendes mitteilen: Durch die vorgesehenen Maßnahmen werden erstmals Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Verdienst von monatlich 850 Euro bis unter 1.300 Euro bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Sie haben demnoch keine Nachteile bei den Rentenansprüchen. Hierzu zwei Beispiele: 1. Bei einem Verdienst von 800 Euro endete bisher die sogenannte Gleitzone, und es war der volle Arbeitnehmerbetrag zu zahlen. Zukünftig beträgt die monatliche Entlastung etwa 22,50e. 2. Bei einem Verdienst von 1.100 Euro beläuft sich die Entlastung immerhin noch auf 10 Euro pro Monat. Darüber hinaus werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Verdienst von monatlich über 450 Euro bis 850 Ruro (bisherige Gleitzone) zusätzlich bei der Beitragszahlung entlastet. So kommen beispielsweise bei einem Verdienst von 650€ zu der bisherigen Entlastung von etwa 21 Euro weitere etwa 11 Euro Entlastung pro Monat hinzu. Das liegt daran, dass durch die Ausweitung der Obergrenze von 850 Euro auf 1.300 Euro der lineare Anstieg des Arbeitsnehmerbeitrags flacher verläuft als bisher. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Am Donnerstag, 23. August 2018 um 23:57 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet. Gesendet: Don…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Bundesarbeitsministerium: Entlastung Geringverdiener durch 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt (Ihr Aktenzeichen: [...])
Datum
23. August 2018
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Am Donnerstag, 23. August 2018 um 23:57 Uhr folgende E-Mail über privaten E-Mail-Account versendet. Gesendet: Donnerstag, 23. August 2018 um 23:57 Uhr Von: [...] An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Bundesarbeitsministerium: Entlastung Geringverdiener durch 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt (Ihr Aktenzeichen: [...]) Diese E-Mail bitte an Herrn Michael Gawlik vom Referat IV a 2 weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für ihr Schreiben vom 14. August 2018, das bei mir 16.08.2018 einging. Nach Besorgung des Referentenentwurfes für ein RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz bestehen bei mir ergänzenden Fragen zu meinen Fragen 2 und 3 vom 16.07.2018 und zu den Ausführungen im RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz. Auf S. 25 im Referentenentwurf für ein RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz werden für verschiedene Sozialversicherungszweige aufgrund des neuen Einstiegsbereichs (Ausweitung der Gleitzone) folgende Mindereinnahmen im Zeitraum 2019 bis 2022 ausgewiesen: - Arbeitslosenversicherung: 0,04 Milliarden Euro - Gesetzliche Krankenversicherung: 0,19 Milliarden Euro - Soziale Pflegeversicherung: 0,04 Milliarden Euro Zusätzlich ergibt sich aus S. 23 des Referentenentwurfes das durch den Einstiegsbereich im Zeitraum 2019 bis 2025 jährliche Minderausgaben in Höhe 0,2 Milliarden Euro in der Rentenversicherung entstehen. Im Referentenentwurf für ein RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz heißt es auf S. 23 und 25 auszugsweise: „Ferner ist der neue Einstiegsbereich (Ausweitung der Gleitzone) mit sofortigen Mindereinnahmen verbunden. […] Im Bereich der anderen Sozialversicherungszweige kommt es zu Mindereinnahmen durch den Einstiegsbereich. Diese werden in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung durch die höheren Beiträge auf die Leistungsausweitungen mehr als kompensiert.“ Zu den vorstehenden Ausführungen folgende Fragen: 1. Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Wortlaut der Regelung, mit der die Beibehaltung der vollen Rentenansprüche von Geringverdienern in dem Rentenpakt zugrunde liegenden Gesetzesentwurf in Artikel 3 Nummer 3 des Referentenentwurfes verankert ist? 2. Kommt es zu Mindereinnahmen in der gesetzlichen Unfallversicherung und wenn ja, wieviel Euro betragen diese jährlich für den Zeitraum 2019 bis 2022? 3. Wie werden die Mindereinnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung kompensiert und wieviel Euro betragen diese jährlich für den Zeitraum 2019 bis 2022? 4. Wie werden die Mindereinnahmen im Bereich der Rentenversicherung kompensiert und wieviel Euro betragen diese jährlich für den Zeitraum 2019 bis 2025? Ich beantrage die Beantwortung der vorstehenden Fragen gemäß § 1 Abs. 1-2 IFG in Verbindung mit § 8 Abs. 3 EGovG per E-Mail. Danke im Voraus. Beste Grüße
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gesendet: Freitag, 24. August 2018 um 08:03 Uhr Von: <<E-Mail-Adresse>> An: [...] Betreff: AW: MSC Bun…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
MSC Bundesarbeitsministerium: Entlastung Geringverdiener durch 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt (Ihr Aktenzeichen: [...])
Datum
24. August 2018
Status
Warte auf Antwort
Gesendet: Freitag, 24. August 2018 um 08:03 Uhr Von: <<E-Mail-Adresse>> An: [...] Betreff: AW: MSC Bundesarbeitsministerium: Entlastung Geringverdiener durch 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt (Ihr Aktenzeichen: [...]) Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an das Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr […], vielen Dank für ihre weitere E-Mail vom 23. August 2018 zur Entlastungsregelung von Geringverdienern im…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Bundesarbeitsministerium: Entlastung Geringverdiener durch 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt
Datum
8. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], vielen Dank für ihre weitere E-Mail vom 23. August 2018 zur Entlastungsregelung von Geringverdienern im Sozialversicherungsrecht. Das Bundeskabinett hat am 29. August 2018 den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz) beschlosssen. Der Gesetzentwurf ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter dem Link https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-rv-leistungsverbesserungs-und-stabilisierungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=5 öffentlich zugänglich. Die aus der Entlastungsregelung von Geringverdienenden zu erwartenden Mindereinnahmen in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung für die Jahre 2019 bis 2022 können Sie in den entsprechenden Tabellen auf den Seiten 26 und 28 des Gesetzesentwurfes entnehmen. In der gesetzlichen Unfallversicherung fallen keine entsprechenden Mindereinnahmen an. Die Finanzierung der mit dem Entwurf vorgesehenen Verbesserungen erfolgt für alle Maßnahmen zusammen und wird für den siebenjährigen Zeitabschnitt bis 2025 festgelegt. Kerngedanke für die Ausgestaltung der Finanzierung ist die Einhaltung der doppelten Haltelinie für das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) und den Beitragssatz bis zum Jahr 2025. Dabei werden zusätzliche Bundesmittel in erheblicher Höhe in die gesetzliche Rentenversicherung eingebracht und mit der Beitragssatzgarantie die Einhaltung der Beitragssatzobergrenze durch weitere Bundesmittel abgesichert. Hierfür wir im Bundeshaushalt eine Rücklage „Demografievorsorge Rente“ gebildet. Die Maßnahmen des Gesetzentwurfes werden in der Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 zu etwas mehr als 60% aus den Beiträgen und zu fast 40 Prozent aus Steuern finanziert. Die genannten Mindereinnahmen in der Arbeitslosenversicherung werden im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt, werden aber aufgrund der positiven Beschäftigungsentwicklung von den zu erwartenden Beitragseinnahmen übertroffen. Daher erfolgt keine gesonderte Kompensation der Mindereinnahmen. Durch die in Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzentwurfes vorgesehene Änderung des § 70 Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird sichergestellt, dass die verminderten Rentenversicherungsbeiträge im Übergangsbereich ab 2019 nicht zu entsprechend geringeren Rentenansprüchen führen. Mit freundlichen Grüßen