Bundesarbeitsministerium: Entlastung Geringverdiener durch 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 13.06.2018 berichtete die Westfälische Allgemeine Zeitung unter dem Titel: „Kritik an Armutsprävention: Regierung will Renten in Deutschland absichern“ (Link: https://www.waz.de/politik/heil-stellt-plaene-fuer-rentenreform-vor-id214833247.html) über ein am 13.07.2018 durch den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgestellten Rentenpakt für Deutschland. In der WAZ heißt es dazu auszugsweise: „Die Rentner in Deutschland sollen durch eine milliardenschwere Reform vor zu geringen Altersbezügen geschützt werden. Die Bundesregierung will besonders die Renten von rund drei Millionen Müttern und Vätern sowie jene von rund 170000 krankheitsbedingten Frührentnern aufbessern. Zudem sollen rund drei Millionen Geringverdiener mit Einkommen bis 1300 Euro entlastet werden. […] Geringverdiener sollen zudem entlastet werden. Die Einkommensgrenze, ab der volle Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, soll von 850 auf 1300 Euro steigen. Das soll ihre Rente später nicht mindern. Diese Rentenaufstockung soll 200 Millionen Euro pro Jahr kosten.“
In diesem Zusammehang bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:
1.) Wie verteilen sich die Kosten/Mindereinnahmen auf die einzelnen Sozialversicherungszweige aufgrund der Entlastung für Geringverdiener durch den 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt?
2.) Wie erfolgt die Kompensation der Kosten/Mindereinnahmen aufgrund der Entlastung für Geringverdiener durch den 2018-07-13 vorgestellten Rentenpakt?
3.) Wie lautet der Wortlaut der Regelung(en), mit der die Beibehaltung der vollen Rentenansprüche von Geringverdienern in dem Rentenpakt zugrunde liegenden Gesetzesentwurf?
4.) Wie sind die Entlastungswirkungen für einzelne Gruppen von Geringverdienern wie etwa mit einem Monatsverdienst von 850€? Ich bitte in diesem Zusammenhang über Übersendung von amtlichen Informationen, aus denen sich die Entlastungswirkungen für die Gruppen von Geringverdienern wie etwa mit einem Monatsverdienst von 850€ ablesen lassen.
Allgemeines:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden.
Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum16. Juli 2018
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20. Februar 2019
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