Informationsantrag zur "Versetzung" des Polizisten innerhalb des Bonner Polizeipräsidiums, nachdem er am 11.7.18 Prof. Yitzhak Melamed u.a. massive Körperverletzungen zugefügt hat

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über die sog. "Versetzung" des Polizisten, der zusammen mit anderen KollegInnen Prof. Yitzhak Melamed am 11.7.18 u. a. massive Körperverletzungen zugefügt hat, bevor der Professor mit den Worten, er solle der deutschen Polizei keinen Ärger bereiten, bedroht worden sei. In welche Abteilung/Einheit wurde der Polizist "versetzt"? Gibt es sonstige nachlesbare Informationen zur "Versetzung"? Wird der Polizist an der neuen Einsatzstelle Körperkontakt zu NichtpolizistInnen haben?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. .

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2018
  • Frist
    18. August 2018
  • 2 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Informationsantrag zur "Versetzung" des Polizisten innerhalb des Bonner Polizeipräsidiums, nachdem er am 11.7.18 Prof. Yitzhak Melamed u.a. massive Körperverletzungen zugefügt hat [#32039]
Datum
17. Juli 2018 23:53
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über die sog. "Versetzung" des Polizisten, der zusammen mit anderen KollegInnen Prof. Yitzhak Melamed am 11.7.18 u. a. massive Körperverletzungen zugefügt hat, bevor der Professor mit den Worten, er solle der deutschen Polizei keinen Ärger bereiten, bedroht worden sei. In welche Abteilung/Einheit wurde der Polizist "versetzt"? Gibt es sonstige nachlesbare Informationen zur "Versetzung"? Wird der Polizist an der neuen Einsatzstelle Körperkontakt zu NichtpolizistInnen haben? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. . Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Bonn
Ihr Antrag nach dem IFG vom 17.07.2018 Sehr geehrter Herr Zufall, Ihr Antrag auf Information nach dem IFG ist bei…
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 17.07.2018
Datum
20. Juli 2018 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zufall, Ihr Antrag auf Information nach dem IFG ist bei mir eingegangen und befindet sich derzeit in Bearbeitung. Ich werde unaufgefordert in der 31. Kalenderwoche auf diese Angelegenheit auf zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 17.07.2018 [#32039] Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Eingangsbestätig…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 17.07.2018 [#32039]
Datum
20. Juli 2018 15:19
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Eingangsbestätigung. Ich bitte nun - nach einem neuen Medienbericht - um die erbetene Information zu allen 4 "versetzten" PolizistInnen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Re: AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 17.07.2018 [#32039] Sehr geehrte Damen und Herren, nun wurde aus der Presse b…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 17.07.2018 [#32039]
Datum
31. Juli 2018 01:43
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nun wurde aus der Presse bekannt, dass gegen einen im Bonner Fall beschuldigten Polizisten in der Vergangenheit ebenfalls schon einmal ermittelt wurde. Es handelte sich um den Verdacht auf Körperverletzung im Amt. Das Ermittlungsverfahren sei damals eingestellt worden. Bitte schicken Sie alle, um personenbezogene Daten geschwärzte, Informationen Ihrer Behörde zu dem Anlass der Einleitung (Art der Körperverletzung etc.) sowie zu den Gründen der Einstellung des Verfahrens wegen Körperverletzung zu. Zudem wurde nun (s. ebd.) bekannt, dass gegen einen der beschuldigten Polizisten schon einmal wegen einer rechtsextremen Äußerung ermittelt wurde. Dies bestätigte das Innenministerium Nordrhein-Westfalens auf Anfrage. Nach Bekanntwerden des Funkspruches hatte die Staatsanwaltschaft München seinerzeit wegen der Funksprüche ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, sah aber kein strafbares Handeln. Der Innenminister Nordrhein-Westfalens, Herbert Reul, erklärte in einer Pressemitteilung: »Da der Beamte nach den damaligen Feststellungen des Polizeipräsidiums Bonn den fraglichen Funkspruch auch gar nicht selbst abgesetzt hatte, wurde das parallel laufende Disziplinarverfahren eingestellt.« Gibt es in den Informationsunterlagen des Polizeipräsidiums Bonn nachlesbare, um personenbezogene Daten geschwärzte Informationen, wer nach den Feststellungen des Polizeipräsidiums Bonn den fraglichen Funkspruch vor 3 Jahren abgesetzt hatte? Schließlich kann sich ein Funkspruch nicht selbst absetzen. Wurde gegen Unbekannt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und, falls ja, unter welchem Aktenzeichen? Gab es Verfahren wegen möglicher Strafvereitelung im Amt und, wenn ja, unter welchem Aktenzeichen? Außerdem bitte ich um nachlesbare Informationen über das (Dienst-)Alter der 4 Bonner PolizistInnen, da der Vorsitzende der Bonner Polizeigewerkschaft in den Medien mit verbindlich klingender Darstellung von fehlender Erfahrung der PolizistInnen kurz nach dem Ende der vollwertigen Ausbildung sprach. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: Re: AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 17.07.2018 [#32039] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um eine aktu…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Re: AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 17.07.2018 [#32039]
Datum
11. August 2018 13:43
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um eine aktualisierte Zwischenstandsmitteilung zu dem Antrag, der "unverzüglich", "spätestens nach 1 Monat" zu bescheiden ist. Sie versprachen zunächst eine Antwort in der 31. KW. Vielen Dank und freundliche Grüße Rainer Zufall Anfragenr: 32039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: Re: AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 17.07.2018 [#32039] Sehr geehrte Damen und Herren, die gesetzliche Maxima…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Re: AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 17.07.2018 [#32039]
Datum
15. August 2018 02:44
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die gesetzliche Maximalfrist endet am Freitag. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: Re: AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 17.07.2018 [#32039] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfrei…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Re: AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 17.07.2018 [#32039]
Datum
20. August 2018 12:18
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag zur "Versetzung" des Polizisten innerhalb des Bonner Polizeipräsidiums, nachdem er am 11.7.18 Prof. Yitzhak Melamed u.a. massive Körperverletzungen zugefügt hat“ vom 17.07.2018 (#32039) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag zur "Versetzung" des Polizisten innerhalb des Bonner Polizeipräsidiums, nachdem er am 11.7.18 Prof. Yitzhak Melamed u.a. massive Körperverletzungen zugefügt hat“ [#32039] [#32039]
Datum
20. August 2018 12:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32039 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die für die 31. KW versprochene Antwort auch nach Verstreichen der gesetzlichen Maximalfrist trotz Erinnerungen ausgeblieben ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Polizeipräsidium Bonn
Ihre Anfrage nach dem IFG Sehr geehrter Herr Zufall, die am Einsatz beteiligten Beamten, gegen die strafrechtlich…
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum
24. August 2018 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zufall, die am Einsatz beteiligten Beamten, gegen die strafrechtliche Vorwürfe erhoben wurden, sind Dienststellen zugewiesen worden, in denen Sie vorerst keinen Außenkontakt zu Bürgerinnen und Bürgern haben werden. Mit freundlichen Grüßen