Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffenen Unternehmen im Besitz des Bundes

Liste der Bundesregierung der Einrichtungen im vollständigen/teilweisen Bundeseigentum/-besitz, die unter die Richtlinie 2016/2101 fallen. (vgl. das Wortprotokoll der Anhörung zum Gesetz "Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102" im Deutschen Bundestag am 11.06.2018:
https://www.bundestag.de/blob/559584/600740ab859f8976fc041f2cbe8d9a5d/wortprotokoll-10-sitzung-barrierefrei-data.pdf)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der Bundes…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffenen Unternehmen im Besitz des Bundes [#32083]
Datum
20. Juli 2018 11:45
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste der Bundesregierung der Einrichtungen im vollständigen/teilweisen Bundeseigentum/-besitz, die unter die Richtlinie 2016/2101 fallen. (vgl. das Wortprotokoll der Anhörung zum Gesetz "Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102" im Deutschen Bundestag am 11.06.2018: https://www.bundestag.de/blob/559584/600740ab859f8976fc041f2cbe8d9a5d/wortprotokoll-10-sitzung-barrierefrei-data.pdf)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffe…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffenen Unternehmen im Besitz des Bundes [#32083]
Datum
21. August 2018 00:06
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffenen Unternehmen im Besitz des Bundes“ vom 20.07.2018 (#32083) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 32083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Be…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR AW: Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffenen Unternehmen im Besitz des Bundes [#32083]
Datum
21. August 2018 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffe…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SOR AW: Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffenen Unternehmen im Besitz des Bundes [#32083]
Datum
13. September 2018 16:13
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffenen Unternehmen im Besitz des Bundes“ vom 20.07.2018 (#32083) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 32083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffe…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SOR AW: Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffenen Unternehmen im Besitz des Bundes [#32083]
Datum
27. September 2018 13:26
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffenen Unternehmen im Besitz des Bundes“ vom 20.07.2018 (#32083) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 32083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffe…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SOR AW: Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffenen Unternehmen im Besitz des Bundes [#32083]
Datum
11. Oktober 2018 13:58
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffenen Unternehmen im Besitz des Bundes“ vom 20.07.2018 (#32083) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 32083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde weitergeleitet. Diese…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: AW: Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffenen Unternehmen im Besitz des Bundes [#32083]
Datum
11. Oktober 2018 16:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffe…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffenen Unternehmen im Besitz des Bundes [#32083]
Datum
28. Oktober 2018 14:16
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffenen Unternehmen im Besitz des Bundes“ vom 20.07.2018 (#32083) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 32083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen Informationen; Ihre E-Mail vom 20.07.2018 Sehr << Antragsteller:in >> über Ihren …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen; Ihre E-Mail vom 20.07.2018
Datum
30. Oktober 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> über Ihren mit E-Mail vom 20.07.2018 gestellten Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergeht der folgende Bescheid: Der Antrag auf Übermittlung einer Liste der Bundesregierung der Einrichtungen im vollständigen/teilweisen Bundeseigentum/-besitz, die unter die Richtlinie 2016/2102 fallen wird abgelehnt. Gebühren werden nicht erhoben. Begründung: I. Mit Ihrer E-Mail vom 20.07.2018 beantragen Sie die Übermittlung einer Liste der Bundesregierung der Einrichtungen im vollständigen/teilweisen Bundeseigentum/-besitz, die unter die Richtlinie 2016/2102 fallen. Sie beziehen sich dabei auf das Wortprotokoll der Anhörung zum Gesetz "Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102" im Deutschen Bundestag am 11.06.2018. Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). II. Nach § 7 Absatz 1 IFG bin ich für die Entscheidung über Ihren Antrag zuständig. Dieser betrifft Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, zu deren Verfügung ich berechtigt bin. Ihr Antrag ist zulässig, aber unbegründet. Zwar hat jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen(§ 1 Absatz 1 Satz 1 IFG). Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Des Weiteren gewährt das IFG keinen Anspruch auf die Zusammenstellung oder Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgeht. Die von Ihnen angeforderten liegen nur teilweise vor. Soweit sie vorliegen handelt es sich auch um amtliche Informationen in diesem Sinne (vgl. § 2 Nummer 1 IFG). Der Antrag auf Informationszugang kann nach § 9 Absatz 3 IFG jedoch abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sie sich in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen kann. Die von Ihnen begehrten Informationen sind im Internet unter folgender Adresse öffentlich zugänglich, sodass Sie sich die Informationen in zumutbarer Weise selbst beschaffen können. In der Sachverständigenanhörung Bezug genommen wurde auf die genannte im Internet veröffentlichte Liste der Behörden und Institutionen des Bundes. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass darin keine vollständige Auflistung aller neu in den Anwendungsbereich fallenden öffentlichen Stellen des Bundes gemäß § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) enthalten ist, auch wenn die dokumentierten Aussagen der Sachverständigen diesbezüglich missverständlich sein könnten. Eine vollständige Liste liegt der Bundesregierung bislang nicht vor. Darauf wird im Gesetzentwurf auch hingewiesen (vgl. BT-Drs- 19/2072, S. 21, abrufbar unter http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/020/1902072.pdf). Für die Ermittlung des Erfüllungsaufwandes der Verwaltung hinsichtlich der Neuregelungen zur barrierefreien Informationstechnik in den §§ 12 ff. BGG wurde hilfsweise, unter Heranziehung der oben genannten Liste, eine Schätzung der Zahl der neu verpflichteten öffentlichen Stellen durch das Statistische Bundesamt vorgenommen. Beispielsweise fehlen aber Kapitalgesellschaften, bei denen der Bund die absolute Mehrheit der Anteile hält, die in den Anwendungsbereich von § 12 BGG fallen, wie z.B. die Deutsche Bahn AG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch – Aktenzeichen Va1-53-1 Sehr geehrte Damen und Herren, hier mit lege ich Widerspruch gegen den Besche…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch – Aktenzeichen Va1-53-1
Datum
27. November 2018
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hier mit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom 30. Oktober 2018 mit dem Aktenzeichen Va1-53-1 ein. Der Bescheid enthält keine URL, unter der die gewünschten Informationen aufrufbar sind. Zu dem möchte ich darauf hinweisen, dass eine allgemeine Liste von Bundeseinrichtungen nicht meiner Anfrage nach IFG entspricht. Diese Liste von 153 Bundeseinrichtungen mag zwar unvollständig sein, aber diese Zusammenstellung ist eine Bewertung durch die Bundesregierung und somit eine amtliche Information. Andere Ausschlussgründe liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch – Aktenzeichen Va1-53-1 [#32083] Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir ggf. den Status me…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch – Aktenzeichen Va1-53-1 [#32083]
Datum
22. Februar 2019 09:22
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir ggf. den Status meines Widerspruchs zum IFG-Antrag mit dem Aktenzeichen Va1-53-1 mitteln? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 32083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch – Aktenzeichen Va1-53-1 [#32083] Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir ggf. den Status me…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch – Aktenzeichen Va1-53-1 [#32083]
Datum
9. Mai 2019 10:32
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir ggf. den Status meines Widerspruchs zum IFG-Antrag mit dem Aktenzeichen Va1-53-1 mitteln? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 32083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Liste der von EU-Richtlinie 2016/2102 betroffenen Unternehmen im Besitz des Bundes“ [#32083] [#32083]
Datum
20. Mai 2019 17:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/r/32083/auth/3eace4544f8ad6cb993bcc7c78c5aa801e1e0450/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auf mein Widerspruch vom November 2018 und zahlreiche Nachfragen keine Antworten mehr erfolgten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 32083.pdf - 2018-10-30_1-zugang-zu-amtlichen-informationen-ihre-e-mail-vom-20-07-2018.pdf Anfragenr: 32083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Juni 2019 10:35
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
692,5 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihr Widerspruch vom 27. November 2018 gegen den Ablehnungsbescheid vom 30.10.2018 (Antrag nach den IFG) Sehr <&…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihr Widerspruch vom 27. November 2018 gegen den Ablehnungsbescheid vom 30.10.2018 (Antrag nach den IFG)
Datum
12. August 2019 14:10
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hatte dem BMAS mitgeteilt, dass Sie sich wg. der Ablehnung Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an ihn gewandt hatten, da Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem IFG durch das BMAS als verletzt betrachten. Wir würden gern Ihre Angelegenheit abschließend bearbeiten, jedoch liegt uns Ihr Widerspruch vom 27.11.2018 leider nicht vor. Sie würden uns sehr weiterhelfen, indem Sie uns Ihren Widerspruch nochmals zukommen lassen, entweder - wenn möglich -per Mail oder auf dem Postwege an das Referat Va1 Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Es tut uns sehr leid, dass wir Sie deshalb nochmals anschreiben müssen. Wir bitten Sie um Verständnis! Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Widerspruch vom 27. November 2018 gegen den Ablehnungsbescheid vom 30.10.2018 (Antrag nach den IFG) [#3208…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Widerspruch vom 27. November 2018 gegen den Ablehnungsbescheid vom 30.10.2018 (Antrag nach den IFG) [#32083]
Datum
12. August 2019 14:16
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> oh, das erklärt natürlich die Verzörgerung. Im Anhang finden Sie meinen Widerspruch vom 27. November 2018. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2018-11-27-ifg-widerspruch-bmas.pdf Anfragenr: 32083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AW: Ihr Widerspruch vom 27. November 2018 gegen den Ablehnungsbescheid vom 30.10.2018 (Antrag nach den IFG) [#3208…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Ihr Widerspruch vom 27. November 2018 gegen den Ablehnungsbescheid vom 30.10.2018 (Antrag nach den IFG) [#32083]
Datum
12. August 2019 14:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich recht herzlich für die schnelle Zusendung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihr Widerspruch vom 27.11.2018 gegen den Bescheid über den Zugang zu amtlichen Informationen vom 30.10.2018
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 27.11.2018 gegen den Bescheid über den Zugang zu amtlichen Informationen vom 30.10.2018
Datum
16. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,0 MB

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. November 2019 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.