Baupläne des Informatik-Zentrums der RWTH Aachen

Die Baupläne des Informatik-Zentrums der RWTH Aachen (RWTH Gebäude-Nr. 2350-2359) Ecke Ahornstraße / Halifaxstraße / Mies-van-der-Rohe-Straße zum aktuellen Zeitpunkt nach möglichen Umwidmungen und Umbaumaßnahmen. Falls möglich bitte in digitalisierter Form als PDF.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
  • Kosten dieser Information:
    240,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen Details
Von
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Betreff
Baupläne des Informatik-Zentrums der RWTH Aachen [#32112]
Datum
20. Juli 2018 21:30
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Baupläne des Informatik-Zentrums der RWTH Aachen (RWTH Gebäude-Nr. 2350-2359) Ecke Ahornstraße / Halifaxstraße / Mies-van-der-Rohe-Straße zum aktuellen Zeitpunkt nach möglichen Umwidmungen und Umbaumaßnahmen. Falls möglich bitte in digitalisierter Form als PDF.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baupläne des Informatik-Zentrums der RWTH Aach…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen Details
Von
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Betreff
AW: Baupläne des Informatik-Zentrums der RWTH Aachen [#32112]
Datum
7. Januar 2019 13:22
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baupläne des Informatik-Zentrums der RWTH Aachen“ vom 20.07.2018 (#32112) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 140 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Baupläne des Informatik-Zentrums der RWTH Aachen“ [#32112] [#32112]
Datum
7. Januar 2019 13:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32112 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich keine Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 32112.pdf Anfragenr: 32112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.01.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Baupläne des Informatik-Zentrums der RWTH Aachen“ [#32112] [#32112]
Datum
7. Januar 2019 15:23
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.01.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn Antragsteller/in Dorndorfs vom 20.6.2018 auf Zusendung von Bauplänen des Informatikzentrums der RWTH …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Antragsteller/in Dorndorfs vom 20.6.2018 auf Zusendung von Bauplänen des Informatikzentrums der RWTH Aachen
Datum
16. Januar 2019 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in vom 20.6.2018 auf Zusendung von Bauplänen des Informatikzentrums der RWTH Aachen Aktenzeichen: 209.2.3.1.1-316/19 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag gestellt zu haben. Mit Schreiben vom 7.1.2019 habe er Sie erinnert. Bislang habe er noch keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, ers…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Betreff
AW: Baupläne des Informatik-Zentrums der RWTH Aachen [#32112]
Datum
1. Februar 2019 12:02
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, erstmals bei uns eingegangen per E-Mail am 7. Januar 2019. Über das Portal www.fragdenstaat.de ist uns die betreffende Anfrage nie zugegangen. Auf Ihre Anfrage per E-Mail nehmen wir nach eingehender Prüfung wie folgt Stellung: Für die Bereitstellung der von Ihnen angefragten Unterlagen werden gem. § 11 Abs. 1 IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW (VerwGebO IFG NRW) Gebühren entstehen. Da die Erteilung der Auskunft durch Recherche, Sichten, Prüfen und Zusammenstellen der Pläne als PDF-Datei mit erheblichen Personalaufwand verbunden sein wird und somit keine einfache schriftliche Auskunft mehr darstellt, wird eine Gebühr nach überschlägiger Schätzung in Höhe von 240,- € (des hierfür vorgesehenen Rahmens von 10 € bis 500 € - Tarifstelle 1.2 des Gebührentarifes der VerwGebO IFG NRW) anfallen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob Sie Ihr Auskunftsersuchen aufrechterhalten wollen. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall auch Ihre vollständige Anschrift mit. Mit gleichem Wortlaut haben wir heute das Auskunftsersuchen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf Ihren Antrag hin beantwortet. Mit besten Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der zu erwartenden Kosten ziehe ich hiermit meinen Antrag zurück. Mit fr…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen Details
Von
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Betreff
AW: Baupläne des Informatik-Zentrums der RWTH Aachen [#32112]
Datum
9. Februar 2019 13:35
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der zu erwartenden Kosten ziehe ich hiermit meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>