Informationsantrag (IFG NRW) zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständigkeitsänderungen für Informationsanträge im Polizeipräsidium Bonn für 2014-2018 sowie zu der Zahl der Informationsanträge
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
die erste gleichlautende Anfrage habe ich aufgrund eines Tippfehlers zurückgezogen.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Informationsunterlagen zu
1) der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) für Informationsanträge nach IFG NRW im Polizeipräsidium Köln jeweils für die einzelnen Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, im Falle von Zuständigkeitsänderungen bitte die entsprechenden Informationsunterlagen
2) Zahl der Informationsanträge nach IFG NRW für die fraglichen Jahre Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich beantrage vorsorglich Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren nach IFG NRW, falls die Informationen wider Erwarten nicht oder nicht vollständig vorliegen sollten u. Ä.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum20. Juli 2018
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21. August 2018
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