Informationsantrag (IFG NRW) zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständigkeitsänderungen für Informationsanträge im Polizeipräsidium Bonn für 2014-2018 sowie zu der Zahl der Informationsanträge

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

die erste gleichlautende Anfrage habe ich aufgrund eines Tippfehlers zurückgezogen.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Informationsunterlagen zu

1) der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) für Informationsanträge nach IFG NRW im Polizeipräsidium Köln jeweils für die einzelnen Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, im Falle von Zuständigkeitsänderungen bitte die entsprechenden Informationsunterlagen

2) Zahl der Informationsanträge nach IFG NRW für die fraglichen Jahre Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich beantrage vorsorglich Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren nach IFG NRW, falls die Informationen wider Erwarten nicht oder nicht vollständig vorliegen sollten u. Ä.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, die erste gleichlautende Anfrage…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Informationsantrag (IFG NRW) zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständigkeitsänderungen für Informationsanträge im Polizeipräsidium Bonn für 2014-2018 sowie zu der Zahl der Informationsanträge [#32114]
Datum
20. Juli 2018 22:26
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, die erste gleichlautende Anfrage habe ich aufgrund eines Tippfehlers zurückgezogen. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Informationsunterlagen zu 1) der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) für Informationsanträge nach IFG NRW im Polizeipräsidium Köln jeweils für die einzelnen Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, im Falle von Zuständigkeitsänderungen bitte die entsprechenden Informationsunterlagen 2) Zahl der Informationsanträge nach IFG NRW für die fraglichen Jahre Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich beantrage vorsorglich Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren nach IFG NRW, falls die Informationen wider Erwarten nicht oder nicht vollständig vorliegen sollten u. Ä. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag (IFG NRW) zu der strukturel…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Informationsantrag (IFG NRW) zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständigkeitsänderungen für Informationsanträge im Polizeipräsidium Bonn für 2014-2018 sowie zu der Zahl der Informationsanträge [#32114]
Datum
24. August 2018 19:08
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag (IFG NRW) zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständigkeitsänderungen für Informationsanträge im Polizeipräsidium Bonn für 2014-2018 sowie zu der Zahl der Informationsanträge“ vom 20.07.2018 (#32114) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständigkei…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständigkeitsänderungen für Informationsanträge im Polizeipräsidium Bonn für 2014-18 & zu der Zahl der Informationsanträge“ [#32114] [#32114]
Datum
24. August 2018 19:10
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32114 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil reaktionslose Missachtungen gesetzlicher Maximalfristen nicht durch das Gesetz gedeckt sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständi…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständigkeitsänderungen für Informationsanträge im Polizeipräsidium Bonn für 2014-18 & zu der Zahl der Informationsanträge“ [#32114]
Datum
24. August 2018 19:11
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Unterstützung habe ich die LDI NRW informiert. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständi…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständigkeitsänderungen für Informationsanträge im Polizeipräsidium Bonn für 2014-18 & zu der Zahl der Informationsanträge“ [#32114] [#32114]
Datum
27. August 2018 15:12
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.08.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Rainer Zufall
AW:„Informationsantrag zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständigkeitsänderungen für Info…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW:„Informationsantrag zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständigkeitsänderungen für Informationsanträge im Polizeipräsidium Bonn für 2014-18 & zu der Zahl der Informationsanträge“ [#32114] [#32114]
Datum
2. September 2018 01:00
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag (IFG NRW) zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständigkeitsänderungen für Informationsanträge im Polizeipräsidium Bonn für 2014-2018 sowie zu der Zahl der Informationsanträge“ vom 20.07.2018 (#32114) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW:„Informationsantrag zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständigkeitsänderungen für Info…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW:„Informationsantrag zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständigkeitsänderungen für Informationsanträge im Polizeipräsidium Bonn für 2014-18 & zu der Zahl der Informationsanträge“ [#32114] [#32114]
Datum
6. September 2018 01:38
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag (IFG NRW) zu der strukturellen Zuständigkeit (Dienststelle/ZA) bzw. Zuständigkeitsänderungen für Informationsanträge im Polizeipräsidium Bonn für 2014-2018 sowie zu der Zahl der Informationsanträge“ vom 20.07.2018 (#32114) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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