Konstenaufschlüsselung BIKnetz - Präventionsnetz gegen Rechtsextremismus

- Kostenaufschlüsselung für Konzeption, Aufbau und Betrieb der Website biknetz.de

- Bis Ende 2014 sind zwei Mio. EUR durch Ihr Ministerium für das Projekt veranschlagt. Bitte schlüsseln Sie die Kostenplanung für die Durchführung des Vorhabens durch die gsub gGmbH und ggf. andere Träger/ Beteiligte für diesen Zeitraum auf.

Wenn möglich, senden Sie mir bitte die Aufstellungen in tabellarischer Form im csv/xls-Dateiformat zu.

Unbekannt

  • Datum
    20. Januar 2013
  • Frist
    21. Februar 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Kostenaufschlü…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konstenaufschlüsselung BIKnetz - Präventionsnetz gegen Rechtsextremismus
Datum
20. Januar 2013 13:43
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kostenaufschlüsselung für Konzeption, Aufbau und Betrieb der Website biknetz.de - Bis Ende 2014 sind zwei Mio. EUR durch Ihr Ministerium für das Projekt veranschlagt. Bitte schlüsseln Sie die Kostenplanung für die Durchführung des Vorhabens durch die gsub gGmbH und ggf. andere Träger/ Beteiligte für diesen Zeitraum auf. Wenn möglich, senden Sie mir bitte die Aufstellungen in tabellarischer Form im csv/xls-Dateiformat zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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