Korrespondenz über das beA zwischen BMJV und BRAK

Sämtliche Korrespondenz (nebst Anlagen) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zwischen dem BMJV und der Bundesrechtsanwaltskammer seit dem 01.02.2018.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2018
  • Frist
    28. August 2018
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Korres…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Korrespondenz über das beA zwischen BMJV und BRAK [#32340]
Datum
26. Juli 2018 10:16
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Korrespondenz (nebst Anlagen) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zwischen dem BMJV und der Bundesrechtsanwaltskammer seit dem 01.02.2018.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
17. August 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,2 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Zeichen: 1451/6II-Z3 657/2018 [#32340] Sehr geehrte Damen und Herren, Vie…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Zeichen: 1451/6II-Z3 657/2018 [#32340]
Datum
23. August 2018 15:44
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung hinsichtlich der voraussichtlich anfallenden Gebühren. Wenn die Gebühren, wie von Ihnen vermutet, den Betrag von 60,00€ nicht übersteigen, möchte ich meine IFG-Anfrage gerne aufrechterhalten und bin zur Kostenübernahme bereit. Sofern Gebühren von über 60,00€ anfallen bitte ich um erneuten Hinweis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
18. September 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
793,4 KB