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Mikroplastik in Mineralwasser

das Ihrem Ministerium unterstellte Untersuchungsamt CVUA Münsterland-Emscher-Lippe veröffentlichte Anfang des Jahres eine Untersuchung von 38 Mineralwässern. Das Ergebnis: In allen Produkten wurden Mikroplastikpartikel nachgewiesen.
Bitte senden Sie mir den Bericht der genannten Untersuchung incl. Auflistung der 38 betroffenen Lebensmittel zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juli 2018
  • Frist
    31. August 2018
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Mikroplastik in Mineralwasser [#32427]
Datum
28. Juli 2018 11:24
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Ihrem Ministerium unterstellte Untersuchungsamt CVUA Münsterland-Emscher-Lippe veröffentlichte Anfang des Jahres eine Untersuchung von 38 Mineralwässern. Das Ergebnis: In allen Produkten wurden Mikroplastikpartikel nachgewiesen. Bitte senden Sie mir den Bericht der genannten Untersuchung incl. Auflistung der 38 betroffenen Lebensmittel zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mikroplastik in Mineralwasser“ vom 28.07.2018 …
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mikroplastik in Mineralwasser [#32427]
Datum
2. September 2018 09:53
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mikroplastik in Mineralwasser“ vom 28.07.2018 (#32427) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen einen Bescheid zu Ihrem Antrag vom 28.07.2018. Bedauerlich…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Mikroplastik in Mineralwasser [#32427]
Datum
3. September 2018 17:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen einen Bescheid zu Ihrem Antrag vom 28.07.2018. Bedauerlicherweise wurde Ihre ursprüngliche Nachricht mit dem Antrag vom 28.07.2018 durch ein Büroversehen in der Poststelle des Hauses an eine falsche Adresse weitergeleitet. Die für den Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zuständige Abteilung erhielt leider erst durch Ihre Erinnerungsnachricht vom gestrigen Tage Kenntnis von Ihrem Antrag, so dass dieser erst heute umgehend bearbeitet werden konnte. Ich bitte Sie, dieses Versehen, das zu einer Verzögerung der Bearbeitung geführt hat, zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen