Bewaffnung der Bundespolizei-Sonderwagen

Wie viele Waffenstationen des Typs FLW 100 werden von Krauss-Maffei Wegmann beschafft?
Auf welchen Fahrzeugen sollen diese verbaut werden?
Welchen Umfang haben die entsprechenden Verträge mit KMW?
Welche Fahrzeuge sollen für die Option von zusätzlichen 21 Waffenstationen neu beschafft werden?
Welche vergleichbaren Waffenstationen werden derzeit schon von der Bundespolizei verwendet? Gibt es bereits entsprechend geschultes Personal?
Welche Dienstvorschriften und Richtlinien gelten in der Bundespolizei für die Verwendung von fernbedienbaren Waffenstationen? Bitte senden Sie mir diese zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juli 2018
  • Frist
    31. August 2018
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Waffen…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bewaffnung der Bundespolizei-Sonderwagen [#32432]
Datum
28. Juli 2018 18:44
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Waffenstationen des Typs FLW 100 werden von Krauss-Maffei Wegmann beschafft? Auf welchen Fahrzeugen sollen diese verbaut werden? Welchen Umfang haben die entsprechenden Verträge mit KMW? Welche Fahrzeuge sollen für die Option von zusätzlichen 21 Waffenstationen neu beschafft werden? Welche vergleichbaren Waffenstationen werden derzeit schon von der Bundespolizei verwendet? Gibt es bereits entsprechend geschultes Personal? Welche Dienstvorschriften und Richtlinien gelten in der Bundespolizei für die Verwendung von fernbedienbaren Waffenstationen? Bitte senden Sie mir diese zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag 32432/Bewaffnung der Bundespolizei-Sonderwaffen 71- 10 00 11-0003-18-19 Sehr geehrtAntragsteller/in i…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag 32432/Bewaffnung der Bundespolizei-Sonderwaffen
Datum
31. Juli 2018 12:02
Status
Warte auf Antwort
71- 10 00 11-0003-18-19 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 28. Juli 2018 und werde unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen