Beschwerden nach DSGVO; Besarbeitungsstatistiken; Ressourcenmangel; national und europäische Aufsichtsbehörden

Am 7.7. hatte ich erstmals eine verschlüsselte Eingabe per Mail an die Poststelle des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ( LDI NRW https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/index.php ) gesendet, aber keine Eingangsbestätigung erhalten.
Danach habe ich mit einem Mitarbeiter dort telefoniert.
Seit dem Inkraftreten der DSGVO (25.5.18) gibt es einen erheblichen Eingang an Anfragen/Beschwerden und bei der Abarbeitung, war die Poststelle noch nicht bis zum 7.7. vorgedrungen.

Meine verschlüsselte Mail und testweise während des Telefonats versendete unverschlüsselte Mail an die Poststelle konnte er nicht finden.
Vom Mailserver hatte ich jedoch einen positiven Übermittlungstatus erhalten.

Am 10.7. habe ich den Vorgang gefaxt und warte ebenfalls seitdem auf die Bestätigung.

Fragen:

Gibt es Bearbeitungsstatistiken (Eingang, erste qualifizierte Rückmeldung/Bestätigung, Erledigung) über die Beschwerden bei den LDI’s, insbesondere NRW, die Sie mir zur Verfügung stellen können ?

Liegt der Untätigkeit tatsächlich ein Ressourcenmangel zugrunde ?

An wen kann ich bei Bedarf eine Beschwerde wegen Untätigkeit richten ?

Hier wünsche ich mir die Angabe sowohl eine national übergeordnete Aufsichtsbehörde als auch einen europäischen Ansprechpartner, so dass der Ressourcenmangel dort ggf. auch auf mangelnde nationale Umsetzung des DSGVO in Deutschland zurück geführt werden kann.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. August 2018
  • Frist
    4. September 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerden nach DSGVO; Besarbeitungsstatistiken; Ressourcenmangel; national und europäische Aufsichtsbehörden [#32585]
Datum
3. August 2018 09:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 7.7. hatte ich erstmals eine verschlüsselte Eingabe per Mail an die Poststelle des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ( LDI NRW https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/index.php ) gesendet, aber keine Eingangsbestätigung erhalten. Danach habe ich mit einem Mitarbeiter dort telefoniert. Seit dem Inkraftreten der DSGVO (25.5.18) gibt es einen erheblichen Eingang an Anfragen/Beschwerden und bei der Abarbeitung, war die Poststelle noch nicht bis zum 7.7. vorgedrungen. Meine verschlüsselte Mail und testweise während des Telefonats versendete unverschlüsselte Mail an die Poststelle konnte er nicht finden. Vom Mailserver hatte ich jedoch einen positiven Übermittlungstatus erhalten. Am 10.7. habe ich den Vorgang gefaxt und warte ebenfalls seitdem auf die Bestätigung. Fragen: Gibt es Bearbeitungsstatistiken (Eingang, erste qualifizierte Rückmeldung/Bestätigung, Erledigung) über die Beschwerden bei den LDI’s, insbesondere NRW, die Sie mir zur Verfügung stellen können ? Liegt der Untätigkeit tatsächlich ein Ressourcenmangel zugrunde ? An wen kann ich bei Bedarf eine Beschwerde wegen Untätigkeit richten ? Hier wünsche ich mir die Angabe sowohl eine national übergeordnete Aufsichtsbehörde als auch einen europäischen Ansprechpartner, so dass der Ressourcenmangel dort ggf. auch auf mangelnde nationale Umsetzung des DSGVO in Deutschland zurück geführt werden kann.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.08.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Beschwerden nach DSGVO; Besarbeitungsstatistiken; Ressourcenmangel; national und europäische Aufsichtsbehörden [#32585]
Datum
3. August 2018 13:25
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.08.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antwort Bayrisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Eingang 16.08.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, über eine…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Antwort Bayrisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Eingang 16.08.2018
Datum
9. August 2018
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, über eine Antwort des Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, habe ich heute am 16.08. erstmalig eine Bestätigung/Aktenzeichen erhalten. Die Eingabe war demnach von Ihnen erst am 30.7. weitergeleitet worden . Die eigentliche Eingabe mit dem Schreiben Ihrer bayrischen Kollegen zunächst erledigt. Die Anfrage zum Thema Bearbeitungsstatistiken/Ressourcenmangel beim LDI NRW sowie nach den übergeordneten Aufsichtsbehörden ist weiterhin offen, daher schließe ich die Anfrage hier nicht. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei finden Sie ein Schreiben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Information…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Beschwerden nach DSGVO; Besarbeitungsstatistiken; Ressourcenmangel; national und europäische Aufsichtsbehörden [#32585]
Datum
23. August 2018 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1004,8 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei finden Sie ein Schreiben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Mit freundlichen Grüßen