Technische Änderung an Schilderbrücke BAB1 Leverkusen

1. Anzahl und Art der aktuell verbauten technischen Geräte,
2. das jeweils zugehörige technische Produktdatenblatt.

Seit kurzem haben Sie unterhalb der Schilderbrücke A044 auf der BAB1 zwischen AS Leverkusen Zentrum und Kreuz Leverkusen zusätzliche technische Geräte verbaut.
Augenscheinlich handelt es sich um Kameras. Pro Fahrspur ist ein Gerät installiert und der Montagewinkel wäre geeignet Kennzeichen und Fahrzeuginsassen aufzunehmen.

Bitte teilen Sie mir mit,
1. um welchen Gerätetyp es sich handelt,
2. welchen Zweck Sie mit dem Betrieb dieser Geräte verfolgen.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2018
  • Frist
    7. September 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Technische Änderung an Schilderbrücke BAB1 Leverkusen [#32620]
Datum
5. August 2018 19:57
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl und Art der aktuell verbauten technischen Geräte, 2. das jeweils zugehörige technische Produktdatenblatt. Seit kurzem haben Sie unterhalb der Schilderbrücke A044 auf der BAB1 zwischen AS Leverkusen Zentrum und Kreuz Leverkusen zusätzliche technische Geräte verbaut. Augenscheinlich handelt es sich um Kameras. Pro Fahrspur ist ein Gerät installiert und der Montagewinkel wäre geeignet Kennzeichen und Fahrzeuginsassen aufzunehmen. Bitte teilen Sie mir mit, 1. um welchen Gerätetyp es sich handelt, 2. welchen Zweck Sie mit dem Betrieb dieser Geräte verfolgen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Technische Änderung an Schilderbrücke BAB1 Lev…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Technische Änderung an Schilderbrücke BAB1 Leverkusen [#32620]
Datum
7. September 2018 16:08
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Technische Änderung an Schilderbrücke BAB1 Leverkusen“ vom 05.08.2018 (#32620) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Gegenstand der Anfrage ist die technische Änderung an einer Schilderbrücke auf der Bundesautobahn 3 in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn 1. Die Kennzeichnung am zugehörigen Technikgebäude A044 sollte eineindeutig sein. Wie auf dem angehängten Bild ersichtlich wurden zusätzliche Geräte montiert, die nicht zur eigentlichen Funktion gehören. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Technische Änderung an Schilderbrücke BAB1 Lev…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Technische Änderung an Schilderbrücke BAB1 Leverkusen [#32620]
Datum
19. Dezember 2018 11:32
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Technische Änderung an Schilderbrücke BAB1 Leverkusen“ vom 05.08.2018 (#32620) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 104 Tage überschritten. Das Schild auf dem Technikgebäude ist nun als "AQ44" zu erkennen. Augenscheinlich betreiben Sie an der genannten Stelle Videotechnik mit dem Ziel Kennzeichen und Personen zu erfassen. In beiden Fahrtrichtungen ist pro Fahrbahn ein Gerät installiert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Technische Änderung an Schilderbrücke BAB1 Leverkusen“ [#32620] [#32620]
Datum
29. Dezember 2018 14:50
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32620 Die Behörde ist nachhaltig schweigsam. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 32620.pdf - 2018-09-07_1-05082018_bab3_fr_oberhausen_300m_vor_as_bab1.png Anfragenr: 32620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.12.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Technische Änderung an Schilderbrücke BAB1 Leverkusen“ [#32620] [#32620]
Datum
4. Januar 2019 09:36
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.12.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Vielen Dank für Ihre Mail, wir haben es an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. Ihr Kontaktteam Rhein-Berg St…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Technische Änderung an Schilderbrücke BAB1 Leverkusen [#32620]
Datum
8. Januar 2019 10:21
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Mail, wir haben es an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. Ihr Kontaktteam Rhein-Berg Straßen NRW
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in Aktenzeichen 209.2.3.1.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in
Datum
10. Januar 2019 11:30
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 05.08.2018 an Straßen NRW auf Informationszugang zu den technischen Änderungen Schilderbrücke BAB1 Leverkusen Ihre E-Mail vom 29.12.2018, E-Mail von Straßen NRW vom 08.01.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Sie wenden sich mit E-Mail vom 29.12.2018 gem. § 13 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, da Ihnen Straßen NRW Ihren o.g. Antrag noch nicht beantwortet haben soll. Nun hat die auskunftspflichtige Stelle Ihnen am 08.01.2019 mitgeteilt, dass Ihre E-Mail an die zuständigen Kollegen weitergeleitet wurde. Bevor ich den Vorgang gegenüber Straßen NRW aufgreife, bitte ich Sie, diese E-Mail an den Absender (dieser ist hier nicht einsehbar) weiterzuleiten, damit diese ebenfalls an die zuständigen Kollegen gelangt. Sollten Straßen NRW Ihnen nicht innerhalb eines Monats geantwortet haben, bitte ich Sie, unter Angabe des o.g. Aktenzeichen sich erneut an mich zu wenden. Bitte teilen Sie mir dann auch die Kontaktdaten der Stelle mit, die Ihnen bisher geschrieben hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32620] Sehr geehr…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32620]
Datum
9. Februar 2019 10:54
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf den Vorgang Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, sowie ihre Eingabe vom 10. Januar 2019 11:30Uhr weise ich Sie darauf hin, dass die genannte Behörde auch nach Ablauf Ihrer Frist schweigsam ist. Augenscheinlich betreibt die Behörde auf der BAB3 zwischen AS Leverkusen Zentrum und Kreuz Leverkusen Videotechnik mit dem Ziel Kennzeichen und Personen zu erfassen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2018 (1 BvR 142/15) zum wiederholten Mal festgestellt, dass die automatisierte Kennzeichenerfassung verfassungswidrig ist. Ich erwarte, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen in dieser Sache unverzüglich handelt! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32620] Der Eingan…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32620]
Datum
11. Februar 2019 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in Aktenzeichen 209.2.3.1.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in
Datum
12. Februar 2019 08:59
Status
Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 05.08.2018 an Straßen NRW auf Informationszugang zu den technischen Änderungen Schilderbrücke BAB1 Leverkusen Ihre E-Mail vom 11.02.2019, E-Mail von Straßen NRW vom 08.01.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in bitte leiten Sie mir doch auch unverzüglich die E-Mail vom 08.01.2019 von Straßen NRW weiter, damit ich den Vorgang adressatengerecht gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle aufgreifen kann. Ich verweise hierzu auf meine E-Mail vom 10.01.2019, in der ich um Mitteilung der Kontaktdaten bat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32620] Aktenzeich…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32620]
Datum
12. Februar 2019 17:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19 Sehr geehrte Damen und Herren, die vollständige Korrespondenz in dieser Sache finden Sie unter der URL https://fragdenstaat.de/a/32620 Darüber hinaus sind Ihnen diese Informationen als PDF mit dem Vermittlungsgesuch vom 29. Dezember 2018 14:50Uhr zugegangen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32620] Der Eingan…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32620]
Datum
13. Februar 2019 08:01
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in Informationsfreiheitsge…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in
Datum
14. Februar 2019 08:00
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 05.08.2018 an Straßen NRW auf Informationszugang zu den technischen Änderungen Schilderbrücke BAB1 Leverkusen Meine E-Mail vom 12.02.2019, Ihre Reaktion vom 13.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in Straßen NRW schrieb Ihnen am 04.01.2019: Von Landesbetrieb Straßenbau NRW Betreff AW: Technische Änderung an Schilderbrücke BAB1 Leverkusen [#32620] Datum 8. Januar 2019 10:21 Vielen Dank für Ihre Mail, wir haben es an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. Ihr Kontaktteam Rhein-Berg Straßen NRW Mit E-Mail vom 12.02.2019 hatte ich Sie um Zusendung der Kontaktdaten der öffentlichen Stelle gebeten (die Daten sind geschwärzt und die Informationen sind insoweit nicht vollständig). Bitte senden Sie mir die Kontaktdaten zu, damit ich den Vorgang gegenüber der entsprechenden Stelle bei Straßen NRW aufgreifen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32620] Sehr geehr…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32620]
Datum
14. Februar 2019 18:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn diese essentielle Information geschwärzt ist, so ist dies ein technischer Fehler. Die Eingabe von Straßen NRW wurde versendet von <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32620] Der Eingan…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32620]
Datum
15. Februar 2019 08:03
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32620] Aktenzeichen 2…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19, fragdenstaat.de 32620 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32620]
Datum
15. Februar 2019 10:15
Status
Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 05.08.2018 an Straßen NRW auf Informationszugang zu den technischen Änderungen Schilderbrücke BAB1 Leverkusen Ihre E-Mail vom heutigen Tag Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst einmal teile ich Ihnen bezüglich Ihrer E-Mail vom heutigen Tag mit, dass es sich nicht um einen technischen Fehler handelt, wenn Kontaktdaten bei fragdenstaat.de nicht einsehbar sind. Absenderdaten werden automatisch (aus Datenschutzgründen) grundsätzlich geschwärzt. Ich hatte Sie zudem bereits mit Datum vom 10.01.2019 u.a. aufgefordert, mir die Kontaktdaten der Stelle zu nennen, die Ihnen bisher geantwortet hat. Zur Erklärung: Straßen NRW ist eine große Behörde mit vielen Niederlassungen und Mitarbeitern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Auskunftsersuchen schnellstmöglich bearbeitet werden, wenn diese direkt an den richtigen Ansprechpartner/Stelle bei der auskunftspflichtigen Stelle gelangen. Leider sind Sie jedoch meiner Aufforderung vom 10.01.2019 bis heute nicht nachgekommen und haben mir auch nur die E-Mail Adresse des Absenders aber nicht die Absenderdaten genannt. Oftmals werden Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW von hier auch per Post versandt. Ich habe nun Ihr Begehren gegenüber Straßen NRW mit E-Mail vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 05.08.2…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antwort fragdenstaat.de 32620 "Technische Änderung an Schilderbrücke BAB1 Leverkusen"
Datum
25. Februar 2019 14:41
Status
Aktenzeichen 209.2.3.1.10-242/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 05.08.2018 an Straßen NRW auf Informationszugang zu den technischen Änderungen Schilderbrücke BAB1 Leverkusen Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Antwort der auskunftspflichtigen Stelle. Von: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Donnerstag, 21. Februar 2019 16:49 An: ....(LDI) Cc: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Antwort fragdenstaat.de 32620 "Technische Änderung an Schilderbrücke BAB1 Leverkusen" Sehr geehrte ....., über ......... hat mich am 21.2.2019 die Anfrage "Technische Änderung an Schilderbrücke BAB1 Leverkusen" erreicht. Die Stellungnahme finden Sie unten, bitte senden Sie dies Herrn Antragsteller/in zu. Ich hoffe, dass sich nun die Begebenheit zur Zufriedenheit Aller geklärt hat bzw. klärt. Viele Grüße