Informationsantrag zu Berichten aus den Direktionen des Polizeipräsidium Köln (insbes. Punkt IFG-Zuständigkeit) an den Behördenleiter gem. dem Besprechungsprotokoll des Behördenleiters mit den Direktionsleitern vom 9.1.17

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle einen neuen Informationsantrag in Absprache mit der LDI NRW.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich habe vom Polizeipräsidium erfahren, dass im Besprechungsprotokoll des Behördenleiters mit den Direktionsleitern vom 09.01.2017 unter dem Tagesordnungspunkt "Berichte aus den Direktionen" Berichte zu Informationsfreiheitsanträgen und -zuständigkeiten festgehalten wurden. Bitte senden Sie hierzu, ggf. um personenbezogene Daten geschwärzt, die fraglichen Berichte aus den Direktionen zu.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. August 2018
  • Frist
    7. September 2018
  • Kosten dieser Information:
    70,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle einen neuen Informati…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Informationsantrag zu Berichten aus den Direktionen des Polizeipräsidium Köln (insbes. Punkt IFG-Zuständigkeit) an den Behördenleiter gem. dem Besprechungsprotokoll des Behördenleiters mit den Direktionsleitern vom 9.1.17 [#32648]
Datum
6. August 2018 15:51
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle einen neuen Informationsantrag in Absprache mit der LDI NRW. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe vom Polizeipräsidium erfahren, dass im Besprechungsprotokoll des Behördenleiters mit den Direktionsleitern vom 09.01.2017 unter dem Tagesordnungspunkt "Berichte aus den Direktionen" Berichte zu Informationsfreiheitsanträgen und -zuständigkeiten festgehalten wurden. Bitte senden Sie hierzu, ggf. um personenbezogene Daten geschwärzt, die fraglichen Berichte aus den Direktionen zu. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen vom 06.08.12018 Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 06.08.12018
Datum
9. August 2018 15:38
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 09.08.2018 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01 - E 4052/18 Herrn Rainer Zufall - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 06.08.2018 Sehr geehrter Herr Zufall, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Bis zur Beantwortung bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen vom 06.08.2018 Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 06.08.2018
Datum
23. August 2018 13:18
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 23.08.2018 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01 - E 4052/18 Herrn Rainer Zufall - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 06.08.2018 Sehr geehrter Herr Zufall, mit dem im Bezug genannten Schreiben haben Sie ein Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW an mich gerichtet. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 11 Absatz 1 IFG NRW für Amtshandlungen, die aufgrund des IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW und bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und Beantwortung des Antrags verbunden ist. Des Weiteren werden ggf. angefallene Auslagen in Rechnung gestellt. Für die Bearbeitung Ihres Antrags fallen nach derzeitiger Einschätzung Verwaltungsgebühren in Höhe von 70,- € an. Gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen gebe ich Ihnen hiermit vor Erlass eines Gebührenbescheids Gelegenheit zur Stellungnahme. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, bitte ich um Mitteilung Ihres Namens und Ihrer vollständigen, zustellungsfähigen Anschrift. Sollte ich bis zum 20.09.2018 keine Adressmitteilung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Gebühren entstehen Ihnen in diesem Fall nicht. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: Ihr Auskunftsersuchen vom 06.08.2018 [#32648] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir den Verwend…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen vom 06.08.2018 [#32648]
Datum
23. August 2018 14:46
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir den Verwendungszweck mit und stellen den Bescheid online, damit die Überweisung vorgenommen werden kann. Im Übrigen vermisse ich in Ihrer Mail obligatorische Hinweise nach der DSGVO-EU über Ihre Pflichten und meine Rechte bei der Datenerhebung und -verarbeitung. Darauf warte ich. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen vom 06.08.2018 Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 06.08.2018
Datum
30. August 2018 11:23
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 30.08.2018 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01 - E 4052/18 Herrn Rainer Zufall - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 06.08.2018 Ihre E-Mail vom 23.08.2018 Sehr geehrter Herr Zufall, um den Gebührenbescheid erstellen zu können, bitte ich Sie, mir bis zum 20.09.2018 Ihren Namen und Ihre vollständige, zustellungsfähige Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: Ihr Auskunftsersuchen vom 06.08.2018 [#32648] Sehr geehrte Damen und Herren, ich vermisse die vollständigen A…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen vom 06.08.2018 [#32648]
Datum
30. August 2018 19:45
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich vermisse die vollständigen Auskünfte über meine Rechte und Ihre Pflichten nach der DSGVO-EU. Bitte verzögern Sie nicht das Verfahren. Vielen Dank. Gerne lasse ich hilfsweise zu dem Verwendungszweck das Geld überweisen, sobald Sie den Bescheid über fragdenstaat.de zur Verfügung gestellt haben. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: Ihr Auskunftsersuchen vom 06.08.2018 [#32648] Sehr geehrte Damen und Herren, heute endet die Frist, und Sie h…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen vom 06.08.2018 [#32648]
Datum
6. September 2018 19:05
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, heute endet die Frist, und Sie haben mir nicht einmal die vollständige Auskunft zu Ihren Pflichten und meinen Rechten nach der DSGVO-EU zukommen lassen. Zugleich haben Sie auch nicht den Verwendungszweck mitgeteilt. Ich informiere morgen die LDI NRW. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Vermittlung bei Anfrage„Informationsantrag zu Berichten aus Direktionen des Polizeipräsidium Köln (insbes. Punkt I…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage„Informationsantrag zu Berichten aus Direktionen des Polizeipräsidium Köln (insbes. Punkt IFG-Zuständigkeit) an Behördenleiter gem. Besprechungsprotokoll des Behördenleiters mit Direktionsleitern vom 9.1.17“ [#32648] [#32648]
Datum
7. September 2018 21:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32648 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil weder die Information erteilt, noch der Verwendungszweck mitgeteilt noch die obligatorische Aufklärung über Pflichten und Rechte nach der DSGVO-EU zugeschickt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Vermittlung bei Anfrage„Informationsantrag zu Berichten aus Direktionen des Polizeipräsidium Köln (insbes. Pun…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage„Informationsantrag zu Berichten aus Direktionen des Polizeipräsidium Köln (insbes. Punkt IFG-Zuständigkeit) an Behördenleiter gem. Besprechungsprotokoll des Behördenleiters mit Direktionsleitern vom 9.1.17“ [#32648] [#3264
Datum
10. September 2018 09:55
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.09.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Rainer Zufall
„Informationsantrag zu Berichten aus Direktionen des Polizeipräsidium Köln (insbes. Punkt IFG-Zuständigkeit) an Be…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
„Informationsantrag zu Berichten aus Direktionen des Polizeipräsidium Köln (insbes. Punkt IFG-Zuständigkeit) an Behördenleiter gem. Besprechungsprotokoll des Behördenleiters mit Direktionsleitern vom 9.1.17" [#32648]
Datum
18. September 2018 13:15
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mir bisher weder den Verwendungszweck zur sofortigen Überweisung über fragdenstaat.de mitgeteilt noch, wie es nicht nur für Ihre Behörde, sondern auch für LDI NRW und andere Behörden verbindlich ist, über Ihre Pflichten und meine Rechte im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung informiert. Leider habe ich abgesehen von fragdenstaat.de auch keinen Internetzugang, um z. B. die Adresse der LDI NRW zu googlen, die Sie mir ebenfalls hätten mitteilen sollen. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag zu Berichten aus den Direktionen des Polizeipräsidium Köln (insbes. Punkt IFG-Zuständigkeit) an den Behördenleiter gem. dem Besprechungsprotokoll des Behördenleiters mit den Direktionsleitern vom 9.1.17“ vom 06.08.2018 (#32648) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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