Beziehungen der Deutschen Bahn zur G2K (Get2Know) Group GmbH

Anfrage an: Deutsche Bahn AG

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

unterhält oder unterhielt die Deutsche Bahn AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften Geschäftsbeziehungen mit der G2K (Get2Know) Group GmbH?

Falls ja, bitte senden Sie mir alle laufenden und früheren Verträge mit der G2K (Get2Know) Group GmbH zu.

Bitte informieren Sie mich ferner unaufgefordert, wenn sich die oben abgefragten Sachverhalte verändern.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. August 2018
  • Frist
    8. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, unterhält oder unterhielt die Deutsche Bahn AG oder …
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beziehungen der Deutschen Bahn zur G2K (Get2Know) Group GmbH [#32661]
Datum
7. August 2018 07:10
An
Deutsche Bahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, unterhält oder unterhielt die Deutsche Bahn AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften Geschäftsbeziehungen mit der G2K (Get2Know) Group GmbH? Falls ja, bitte senden Sie mir alle laufenden und früheren Verträge mit der G2K (Get2Know) Group GmbH zu. Bitte informieren Sie mich ferner unaufgefordert, wenn sich die oben abgefragten Sachverhalte verändern. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutsche Bahn AG
Vorgangsnummer: 1-119144324088 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns sch…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Beziehungen der Deutschen Bahn zur G2K (Get2Know) Group GmbH [#32661]
Datum
7. August 2018 07:13
Status
Warte auf Antwort
Vorgangsnummer: 1-119144324088 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Ihre E-Mail an die Deutsche Bahn Ihre Nachricht vom: 7. August 2018Unser Zeichen: 1-119144324088 Sehr geehrtAntrag…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre E-Mail an die Deutsche Bahn
Datum
12. August 2018 12:08
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht vom: 7. August 2018Unser Zeichen: 1-119144324088 Sehr geehrtAntragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beziehungen der Deutschen Bahn zur G2K (Get2Know) Group GmbH“ [#32661] [#32661]
Datum
23. August 2018 07:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32661 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde durch die Deutsche Bahn rechtswidrigerweise nicht bearbeitet. Die "Antwort" besteht aus einem Einzeiler, "die Information läge nicht vor" und einem nichtssagenden, allgemeinen Textblock. Wie kann es sein, dass eine simple Ja/Nein-Frage mit dem lapidaren Hinweis abgekanzelt wird, die Information läge nicht vor? Augenscheinlich wurde keinerlei Versuch unternommen, die mir und der Öffentlichkeit meiner Auffassung nach zustehende Antwort auf meine Fragen zu recherchieren. Nach meinem Verständnis des IFG ist das nicht zulässig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. August 2018 13:49
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-724/002 II#0228 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Beziehungen der Deutschen Bahn zur G2K (Get2Know) Group GmbH« [#32661] # 15-724/002 II#0228
Datum
27. September 2018 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
676,7 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-724/002 II#0228 Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen