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Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationssammlungen zu OGTS-Einrichtungen im LVR-Fachbereich Jugend bzw. im LVR-Landesjugendamt Rheinland, Informationssammlungen zum Thema Datenschutz

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Aktenplan/Aktensystematik, das Schriftenverzeichnis bzw. den Überblick über Informationssammlungen der folgenden Stellen in Ihrer Behörde zur Verfügung: Fachberatungsstellen Jugendförderung und OGTS-Einrichtungen kommunaler und freier Jugendhilfeträger, Handlungsfelder offene Ganztagsschule im Primarbereich, Ganztagsbildung in der Sekundarstufe I, kommunale Bildungslandschaften und Inklusion im LVR-Fachbereich Jugend bzw. im LVR-Landesjugendamt Rheinland

2) Übersicht über die Informationssammlungen zum Thema Datenschutz an den von Ihrer Behörde im Rahmen Ihres öffentlichen Auftrags fachlich beratenen OGTS-Einrichtungen generell und der freien Jugendhilfeträger im Besonderen, speziell, falls vorhanden, für Riehl Kids e. V. (schriftliche Korrespondenz, Gesprächs- und Beratungsvermerke etc.) Schicken Sie bitte auch etwaige schriftliche Handlungsempfehlungen, Fortbildungsunterlagen u. Ä. Ihrer Behörde für die entsprechenden Einrichtungen zu.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. August 2018
  • Frist
    8. September 2018
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Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationssammlungen zu OGTS-Einrichtungen im LVR-Fachbereich Jugend bzw. im LVR-Landesjugendamt Rheinland, Informationssammlungen zum Thema Datenschutz [#32681]
Datum
7. August 2018 15:07
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Aktenplan/Aktensystematik, das Schriftenverzeichnis bzw. den Überblick über Informationssammlungen der folgenden Stellen in Ihrer Behörde zur Verfügung: Fachberatungsstellen Jugendförderung und OGTS-Einrichtungen kommunaler und freier Jugendhilfeträger, Handlungsfelder offene Ganztagsschule im Primarbereich, Ganztagsbildung in der Sekundarstufe I, kommunale Bildungslandschaften und Inklusion im LVR-Fachbereich Jugend bzw. im LVR-Landesjugendamt Rheinland 2) Übersicht über die Informationssammlungen zum Thema Datenschutz an den von Ihrer Behörde im Rahmen Ihres öffentlichen Auftrags fachlich beratenen OGTS-Einrichtungen generell und der freien Jugendhilfeträger im Besonderen, speziell, falls vorhanden, für Riehl Kids e. V. (schriftliche Korrespondenz, Gesprächs- und Beratungsvermerke etc.) Schicken Sie bitte auch etwaige schriftliche Handlungsempfehlungen, Fortbildungsunterlagen u. Ä. Ihrer Behörde für die entsprechenden Einrichtungen zu. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Landschaftsverband Rheinland
Ihre diversen, auf das IFG NRW gestützten Anfragen Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Zufall, das …
Von
Landschaftsverband Rheinland
Betreff
Ihre diversen, auf das IFG NRW gestützten Anfragen
Datum
9. August 2018 16:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Zufall, das LVR-Dezernat Jugend hat mich gebeten, Ihre diversen Anfragen, die Sie als Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW verstanden wissen wollen, zu beantworten. Zur Zeit kann ich Ihrem Anliegen nicht entsprechen und lehne einen Informationszugang ab, da in dem unten exemplarisch aufgeführten Beispiel sowie in allen weiteren zur Zeit vorliegenden Fällen kein ordnungsgemäßer Antrag i.S.d. §§ 4, 5 IFG NRW gestellt wurde. Ein ordnungsgemäßer Antrag nach dem IFG setzt voraus, dass dieser durch eine natürliche Person oder deren Bevollmächtigten gestellt wird. Bislang liegen dem LVR lediglich zahlreiche E-Mails, die stets unter dem Pseudonym 'Rainer Zufall' "über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet" wurden. Ob diese sich einer identifizierbaren natürlichen Person im verwaltungsverfahrensrechtlichen Sinne zurechnen lassen oder ob diese überhaupt von einer natürlichen Person generiert wurden, lässt sich anhand der hier vorliegenden Angaben nicht feststellen. Es ist in dem gemäß §§ 4 Abs. 1 , 5 Abs. 1 S. 1 IFG NRW, § 22 Abs. S. 2 Nr. 1 2. Variante VwVfG NRW durchzuführenden Antragsverfahren auf Informationszugang zunächst von Amts wegen festzustellen, ob der Antrag von einer identifizierbaren natürlichen Person gestellt wurde. "Fehlt die Beteiligungsfähigkeit des Antragsstellers,...so darf eine Sachentscheidung nicht ergehen" (allgemeine Auffassung, s- nur Kopp/Ramsauer, VwGO: § 11 Rn. 19). Demzufolge verlangt das Innenministeriums des Landes NRW als zuständige Kommunalaufsicht "...zumindest einen Mindeststandard wie Name und Anschrift vom Zugangswilligen..., d.h. heißt eine Rückführbarkeit auf eine konkrete Person". Danach ist "...das Vorliegen eines konkreten Antragsstellers mit zustellungsfähiger Adresse...auf jeden Fall unverzichtbar". Dies ergibt sich im Übrigen auch aus dem Umstand, dass eine Bescheidung hinsichtlich der Frage, ob überhaupt ein Anspruch auf Informationszugang besteht und, wenn dies der Fall sein sollte, hinsichtlich des Erlasses eines etwaigen Gebührenbescheids von Vornherein unmöglich ist. Von daher sind sämtliche von Ihnen / dem Webservice in dieser Form bislang oder auch zukünftig geäußerten Wünsche auf Informationszugang bis auf Weiteres als unstatthaft abzulehnen, da in allen Fällen kein wirksamer Antrag vorliegt. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Postfach 10 37 44, 50477 Köln eingelegt werden. Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
Re: Ihre diversen, auf das IFG NRW gestützten Anfragen [#32681] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ih…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: Ihre diversen, auf das IFG NRW gestützten Anfragen [#32681]
Datum
9. August 2018 18:23
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre rechtsstaatlich in vielerlei Hinsicht zitierwürdige Antwort, die ich neben der LDI NRW auch an den Landtag etc. mit oder ohne Ihr freundliches Einverständnis weiterleiten werde. Ihr Bescheid ist formel nicht wirksam, da er die elektronische Unterschrift vermissen lässt. Nun materiell zu Ihrem "Bescheid" und Verständnis vom Rechtsstaat. Die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Gesetz ausdrücklich die pseudo- bzw. anonyme Antragsstellung ermöglicht. Ein Antrag nach dem IFG NRW kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Der Gesetzgeber hat somit ausdrücklich zwei Antragsarten (mündlich und elektronisch) zugelassen, bei denen es eine sichere Identifizierbarkeit des/der Antragstellers/in eventuell nicht gegeben sein kann. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gesehen wird (s. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 13/1311) und die Ausübung von Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem Staat durch die Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden sollte, hat der Gesetzgeber jedoch ganz bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung gestellt. Auch muss die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Antragstellungen allein schon deshalb gewährleistet sein, um eventuellen negativen Folgen für die Antragenden vorzubeugen. Die einzige durch den Gesetzgeber vorgesehene materielle Antragsvoraussetzung ist, dass der Antrag erkennen lassen muss, auf welche Information er gerichtet ist. Zu der Frage, ob ein elektronisch gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW zulässig ist, wurde bereits im 22. Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht auf Seite 100 Stellung bezogen. Hierbei handelt es sich um Anträge, die über die Internetplattform fragdenstaat.de gestellt wurden (zu finden unter: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Servi...). Zudem wurde am 30.06.2016 in der 86. Innenausschusssitzung des Landtags der elektronische Zugang von Anträgen auf Informationszugang nach dem IFG NRW erörtert. Im Ausschuss stellte die Landesregierung ausdrücklich klar, dass Anträge, die über die Internetplattform Fragenstaat gestellt werden, grundsätzlich beantwortet werden (ich verweise hierzu auf das Protokoll, Seite 17, zu finden unter: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...). Ich rüge Ihren nicht unterschriebenen Bescheid und leite ihn an die LDI NRW weiter. Ich beantrage nach § 103 GG Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren. Stellen Sie die beantragte Akteneinsicht öffentlich. Mein Informationsantrag ist öffentlich geschaltet, er bedarf, wie außerhalb Ihrer Behörde allseits bekannt, keiner Unterschrift. Ich möchte der Öffentlichkeit alle Informationen undTransparenzverständnisse Ihrer Behörde bekannt machen. Lassen Sie mich andernfalls öffentlich über Fragdenstaat informieren, wann mein Strohmann (s. Rechtssprechung) wo die Akteneinsicht abholen kann. . Ich bin bereit, evtl. über meinen Strohmann (s. Rechtssprechung), mich identifizieren zu lassen und Kosten nach Voranschlag ggf. zu begleichen, falls Sie der Öffentlichkeit die für viele Kinder und Eltern wichtige Informationen vorenthalten wollen. Da Sie eine andere Rechtsauffassung als die LDI NRW, wenn Sie die Quelle für diese zitierwürdige Rechtsauffassung konkretisieren könnten. Bitte denken Sie an die UN-Kinderrechtskonvention und ermöglichen Sie als Behörde einen kinderfreundlichen Zugang zu wichtigen Informationen, nicht nur für mich. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Re: Ihre diversen, auf das IFG NRW gestützten Anfragen [#32681] Sehr geehrter stellvertretender Datenschutzbeauftr…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: Ihre diversen, auf das IFG NRW gestützten Anfragen [#32681]
Datum
9. August 2018 18:25
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter stellvertretender Datenschutzbeauftragter des Landschaftsverbandes Rheinland, Sie haben mich über die Datenverarbeitung gem. DSGVO-EU nicht aufgeklärt. Ich bin, im Gegensatz zur juristischen Person Ihrer Behörde, ein völlig unbefleckter juristischer Laie. Bitte denken Sie an die Aufklärungspflichten, wenn Sie personenbezogene Daten - ohne gesetzliche Grundlage - erheben wollen und bürgerliche Namen der Antragsstellenden ermitteln wollen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationssamml…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationssammlungen zu OGTS-Einrichtungen im LVR-Fachbereich Jugend bzw. im Landesjugendamt Rheinland, Information zumDatenschutz“ [#32681] [#32681]
Datum
9. August 2018 18:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32681 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Gesetzgeber, im Gegensatz zur Auffassung der Behörde, ausdrücklich auch die Möglichkeit pseudo- und anonymer Antragsstellung vorgesehen hat. Zudem ist der Bescheid formell fehlerhaft, und ich wurde vom stellv. Datenschutzbeauftragten der Behörde, der hier antwortet, nicht über die Grundlagen der Datenverarbeitung nach der DSGVO-EU aufgeklärt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Re: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationss…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationssammlungen zu OGTS-Einrichtungen im LVR-Fachbereich Jugend bzw. im LJA Rheinland, Information zumDatenschutz“ [#32681]
Datum
9. August 2018 18:32
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe den Antrag öffentlich geschaltet, um die Rechts- und Transparenzverständnisse Ihrer Behörde für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und referenzierbar zu machen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Re: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationss…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationssammlungen zu OGTS-Einrichtungen im LVR-Fachbereich Jugend bzw. im LJA Rheinland, Information zumDatenschutz“ [#32681]
Datum
9. August 2018 18:44
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise zudem darauf hin, dass, wie außerhalb Ihrer Behörde allseits bekannt, der Gesetzgeber Ihnen aufgetragen hat, dass Sie speziell den Aktenplan und Schriftenverzeichnisse für jedermann zugänglich (Internet etc.) zur Verfügung stellen sollen. Ich unterstütze Ihre Behörde im Hinblick auf die gesetzlichen Informationspflichten. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Re: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationss…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationssammlungen zu OGTS-Einrichtungen im LVR-Fachbereich Jugend bzw. im LJA Rheinland, Information zumDatenschutz“ [#32681]
Datum
9. August 2018 18:46
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, und Sie bekommen im Rahmen Ihrer gesetzlichen Aufgabenerfüllung keinen Cent für die öffentliche Zugänglichmachung des Aktenplans und des Schriftenverzeichnisses bzw. die bezügliche Information. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Re: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationss…
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Von
Rainer Zufall
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Re: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationssammlungen zu OGTS-Einrichtungen im LVR-Fachbereich Jugend bzw. im LJA Rheinland, Information zumDatenschutz“ [#32681]
Datum
9. August 2018 19:17
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem in jeder Hinsicht zitierwürdigen "Bescheid" fehlt die Adresse des Verwaltungsgerichts. Wie soll man mit diesem "Bescheid" das Gericht finden? Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationssammlungen zu OGTS-Einrichtungen im LVR-Fachbereich Jugend bzw. im Landesjugendamt Rheinland, Information zumDatenschutz“ [#32681] [#3268
Datum
10. August 2018 08:53
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.08.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Rainer Zufall
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Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: „Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationssammlungen zu OGTS-Einrichtungen im LVR-Fachbereich Jugend bzw. im Landesjugendamt Rheinland, Information zumDatenschutz“ [#32681]
Datum
15. August 2018 15:54
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, während ich auf die Informationen und die Auskunft nach der DSGVO-EU über die Datenverarbeitung und -erhebung warte, verweise ich als juristischer Laie ergänzend auf Folgendes. Schoch, Informationsfreiheitsgesetz: IFG, Kommentar, 2016, § 7, Rn. 19 (zu IFG Bund): "Die Formlosigkeit der Antragstellung, die vom Gesetzgeber so entschieden worden ist, ist zu respektieren." Was Sie mit Ihren Transparenzverständnissen andeuten wollen, entzieht sich meiner Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: „Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationssammlungen zu OGTS-Einric…
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Rainer Zufall
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AW: „Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationssammlungen zu OGTS-Einrichtungen im LVR-Fachbereich Jugend bzw. im Landesjugendamt Rheinland, Information zumDatenschutz“ [#32681]
Datum
23. August 2018 18:58
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entlasten Sie die LDI NRW. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Rainer Zufall
AW: „Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationssammlungen zu OGTS-Einric…
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Rainer Zufall
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AW: „Informationsantrag: Aktenplan, Schriftenverzeichnis bzw. Überblick über Informationssammlungen zu OGTS-Einrichtungen im LVR-Fachbereich Jugend bzw. im Landesjugendamt Rheinland, Information zumDatenschutz“ [#32681]
Datum
6. September 2018 01:40
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, morgen endet die gesetzliche Frist. Bitte orientieren Sie sich am Gesetz. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.