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Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

alle verfügbaren, ggf. um personenbezogene Daten geschwärzte, Informationen und aussagekräftige Angaben zu Datenverarbeitungen mit anderen Institutionen (Schule, Bezirksregierung, Landesregierung, Landtag, andere Ministerien, Polizei/Staatsanwaltschaft etc.) in den Informationssammlungen des Schulministeriums NRW bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall / den Fällen der seitens des Schulministeriums einseitig abgelehnten Zusammenarbeit und Vermittlungsgespräche mit der anerkannten Antidiskriminierungsstelle SABRA, die vom Land NRW und der jüdischen Gemeinde Düsseldorf finanziert bzw. getragen wird.
Konkret ist hier zumindest 1 Fall bekannt geworden, demnach ein Mitarbeiter des Referats 323 des Schulministeriums nach Monaten der Untätigkeit seines Referats und des Ministeriums durch Rückruf in der hinzugeschalteten Antidiskriminierungsstelle mitteilen ließ, dass
1) Gespräche generell und Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA sowie mit dem/r Beschwerdeführer*in zu Hinweisen auf und Meldungen über antisemitische Vorfälle an der Gemeinschaftlichen Grundschule in der Garthestr. in Köln-Riehl seitens des Ministeriums einseitig abgelehnt werden
2) auch im Falle einer dokumentierten und "abgeholfenen" Verletzung der Religionsfreiheit an der Gemeinschaftlichen Grundschule in der Garthestr. in Köln-Riehl keine weitere Rückmeldung des Schulministeriums erfolgen würde
3) generell keine Vermittlungsgespräche mit SABRA in dem Fall angeboten werden
Bitte teilen Sie auch das/die Aktenzeichen Ihrer Behörde mit, unter dem/denen die Vorgänge abgewickelt wurden und verschaffen Sie eine informationelle Übersicht über die Inhalte

Bitte schicken Sie zum besseren Verständnis eine Gesamtübersicht über jeden einzelnen Fall der umgesetzten oder verweigerten Vermittlungsgespräche/Zusammenarbeit zwischen MSW NRW und SABRA für das fragliche Schuljahr.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. August 2018
  • Frist
    11. September 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle [#32748]
Datum
9. August 2018 03:52
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle verfügbaren, ggf. um personenbezogene Daten geschwärzte, Informationen und aussagekräftige Angaben zu Datenverarbeitungen mit anderen Institutionen (Schule, Bezirksregierung, Landesregierung, Landtag, andere Ministerien, Polizei/Staatsanwaltschaft etc.) in den Informationssammlungen des Schulministeriums NRW bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall / den Fällen der seitens des Schulministeriums einseitig abgelehnten Zusammenarbeit und Vermittlungsgespräche mit der anerkannten Antidiskriminierungsstelle SABRA, die vom Land NRW und der jüdischen Gemeinde Düsseldorf finanziert bzw. getragen wird. Konkret ist hier zumindest 1 Fall bekannt geworden, demnach ein Mitarbeiter des Referats 323 des Schulministeriums nach Monaten der Untätigkeit seines Referats und des Ministeriums durch Rückruf in der hinzugeschalteten Antidiskriminierungsstelle mitteilen ließ, dass 1) Gespräche generell und Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA sowie mit dem/r Beschwerdeführer*in zu Hinweisen auf und Meldungen über antisemitische Vorfälle an der Gemeinschaftlichen Grundschule in der Garthestr. in Köln-Riehl seitens des Ministeriums einseitig abgelehnt werden 2) auch im Falle einer dokumentierten und "abgeholfenen" Verletzung der Religionsfreiheit an der Gemeinschaftlichen Grundschule in der Garthestr. in Köln-Riehl keine weitere Rückmeldung des Schulministeriums erfolgen würde 3) generell keine Vermittlungsgespräche mit SABRA in dem Fall angeboten werden Bitte teilen Sie auch das/die Aktenzeichen Ihrer Behörde mit, unter dem/denen die Vorgänge abgewickelt wurden und verschaffen Sie eine informationelle Übersicht über die Inhalte Bitte schicken Sie zum besseren Verständnis eine Gesamtübersicht über jeden einzelnen Fall der umgesetzten oder verweigerten Vermittlungsgespräche/Zusammenarbeit zwischen MSW NRW und SABRA für das fragliche Schuljahr. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
9. August 2018 03:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in wenigen Tagen endet die gesetzliche Maximalfrist für die Beantwortung dieser In…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle [#32748]
Datum
5. September 2018 14:37
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in wenigen Tagen endet die gesetzliche Maximalfrist für die Beantwortung dieser Informationsfreiheitsanfrage, die am 9.8.18 zu den Informationssammlungen des MSW NRW gelangt ist. Ich bitte um eine Zwischenstandsmitteilung. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
5. September 2018 14:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Empfangsbestätigung [#32748] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#32748]
Datum
11. September 2018 11:28
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle“ vom 09.08.2018 (#32748) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung „Informationen des MSW NRW bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung „Informationen des MSW NRW bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle [#32748] [#32748]
Datum
11. September 2018 11:30
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32748 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Ministerium trotz meiner Erinnerungsschreiben die Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Vermittlung „Informationen des MSW NRW bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung „Informationen des MSW NRW bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle [#32748] [#3274
Datum
11. September 2018 14:54
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.09.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
„Informationen des MSW NRW bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten …
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Betreff
„Informationen des MSW NRW bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle [#32748]
Datum
14. September 2018 16:19
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle“ vom 09.08.2018 (#32748) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
14. September 2018 16:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen des Schulministeriums bzw. des R…
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Betreff
Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle [#32748]
Datum
19. September 2018 02:23
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle“ vom 09.08.2018 (#32748) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte bedenken Sie, dass die Anfrage öffentlich geschaltet sind und Ihre gesetzlich nicht gedeckten Reaktionszeiten damit für die Öffentlichkeit auswertbar sind. Bitte bedenken Sie auch die Bedeutung des Themas und setzen Sie mit einer umgehenden Antwort ein Zeichen, dass Sie hinter dem Informationsfreiheitsgesetz und gesetzlichen Pflichten sowie missachteten gesetzlichen Fristen voll und ganz stehen. Das ist auch als Zeichen "gegen jeden Antisemitismus" wichtig. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
19. September 2018 02:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#32748] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen…
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Von
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Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#32748]
Datum
21. September 2018 11:29
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle“ vom 09.08.2018 (#32748) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen des Schulministeriums bzw. des R…
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Betreff
Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle [#32748]
Datum
28. September 2018 19:42
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle“ vom 09.08.2018 (#32748) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
28. September 2018 19:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#32748] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen…
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Von
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Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#32748]
Datum
5. Oktober 2018 00:14
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle“ vom 09.08.2018 (#32748) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung „Informationen des MSW NRW bzw. desReferats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der a…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung „Informationen des MSW NRW bzw. desReferats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle“ [#32748] [#32748]
Datum
5. Oktober 2018 00:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32748 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das MSW NRW nicht reagiert und die gesetzlichen Fristen ignoriert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
„Informationen des MSW NRW bzw. desReferats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten V…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Informationen des MSW NRW bzw. desReferats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle" [#32748]
Datum
22. Oktober 2018 20:34
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle“ vom 09.08.2018 (#32748) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Abgesehen von Ihrer Fristignorierung liegt hier jedenfalls 1 Schreiben mit dem Briefpapier von SABRA vor, aus welchem sich die Grundzüge der Ablehnung der Vermittlung durch einen Mitarbeiter im Auftrag des Referats 323 des MSW NRW ergeben. Es wäre hilfreich, dass Ihre Behörde die o. g. Informationspflichten nach IFG NRW ernst nimmt. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
23. Oktober 2018 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.6-7914 fragdenstaat.de 32748 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32748] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: 209.2.3.1.6-7914 fragdenstaat.de 32748 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32748]
Datum
31. Oktober 2018 00:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist nicht ersichtlich, dass 1 Telefonat zwischen dem MSW NRW und SABRA in dem hier bekannten Fall möglicherweise (möglicherweise auch nicht!?) mit unverhältnißmäßigem Aufwand zu bearbeiten wäre, jedenfalls handelt es sich um eine reine Hypothese. Die Information kann auch meinetwegen ohne Schwärzung erfolgen. Es ist zudem durch Zufall bei meinen Recherchen bekannt geworden, dass die auskunftspflichtige Stelle auch gegenüber der/m persönlich Betroffenen die Ansprüche nach DSGVO-EU und DSG NRW seit über 3 Monaten in reaktionsloser Hin- bzw. Absicht nicht beantwortet, obwohl es keine Alternativen zur Auskunft nach der DSGVO-EU gibt. Sind Ihre KollegInnen aus der LDI NRW für diesen Fall der groben Verletzung der gesetzlichen Pflichten und Fristen zuständig? An wen sollten sich die persönlich Betroffenen wenden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.6-7914 fragdenstaat.de 32748 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32748] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: 209.2.3.1.6-7914 fragdenstaat.de 32748 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32748]
Datum
31. Oktober 2018 00:17
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Art der hier vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass jedenfalls in dem hier bekannt gewordenen Fall die Informationen mit minimalem Aufwand um personenbezogene Daten bereinigt werden können. Ist bekannt, ob die auskunftspflichtige und reaktionsverweigernde Stelle diesen Verweigerungsgrund zu bemühen sucht? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: 209.2.3.1.6-7914 fragdenstaat.de 32748 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32748] Der Eingang Ihrer E-Mail vo…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 209.2.3.1.6-7914 fragdenstaat.de 32748 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32748]
Datum
31. Oktober 2018 08:09
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.10.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: 209.2.3.1.6-7914 fragdenstaat.de 32748 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32748] Der Eingang Ihrer E-Mail vo…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 209.2.3.1.6-7914 fragdenstaat.de 32748 Antragsteller/in, Antragsteller/in [#32748]
Datum
31. Oktober 2018 08:09
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.10.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen des Schulministeriums bzw. des R…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle [#32748]
Datum
12. November 2018 02:23
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle“ vom 09.08.2018 (#32748) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
12. November 2018 02:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag Nr. 32748 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen meine Antwort auf Ihren o. g. Antr…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag Nr. 32748
Datum
20. November 2018 15:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen meine Antwort auf Ihren o. g. Antrag. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag Nr. 32748 [#32748] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen, dass u. a. nach der DSGVO-EU, die Ih…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag Nr. 32748 [#32748]
Datum
20. November 2018 15:41
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen, dass u. a. nach der DSGVO-EU, die Ihre Behörde, wie Recherchen ergeben haben, in Fällen, die ähnliche Probleme betreffen, nicht allzu ernst zu nehmen scheint, Daten für korrekte Auskunftserteilungen zu speichern sind und auch nicht durch datenverarbeitende Löschung oder Vernichtung umgangen werden können? Ich finde es aber in jeder Hinsicht interessant und zitierwürdig, dass Sie (angeblich) keinerlei Informationen über Ihre datenverarbeitenden Austausch mit SABRA in Ihren Unterlagen haben sollen/wollen, während Recherchen ergeben haben, dass hierzu auch Schreiben von SABRA an Betroffene aufgrund Ihrer Zusammenarbeitsverweigerung verschickt worden sind. Sie wissen im Hinblick auf den Rückruf Ihres Mitarbeiters aus 323, dass fernmündlicher Datenaustausch auch eine Form von Datenverarbeitung ist? Bitte erteilen Sie korrekte Auskünfte und belehren Sie richtig. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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