Anzahl der Richter der Sozialgerichtsbarkeit für ALG II

1. Wie viele Richter sind deutschlandweit ausschließlich oder überwiegend mit der ALG II-Rechtsprechung befasst? - Mit der Zunahme der Klagen mussten immer mehr Richterstellen eingerichtet werden. Wie viele Richter waren in den Jahren 2005 bis 2011 mit der Rechtsprechung beschäftigt (statistische Entwicklung dieser Richterstellen)?

2. Wie viele dieser Richter haben seit 2005 Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität der ALG II-Regelsätze geäußert oder angezeigt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2011
  • Frist
    13. Dezember 2011
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Anzahl der Richter der Sozialgerichtsbarkeit für ALG II
Datum
9. November 2011 18:22
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
1. Wie viele Richter sind deutschlandweit ausschließlich oder überwiegend mit der ALG II-Rechtsprechung befasst? - Mit der Zunahme der Klagen mussten immer mehr Richterstellen eingerichtet werden. Wie viele Richter waren in den Jahren 2005 bis 2011 mit der Rechtsprechung beschäftigt (statistische Entwicklung dieser Richterstellen)? 2. Wie viele dieser Richter haben seit 2005 Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität der ALG II-Regelsätze geäußert oder angezeigt?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Landesjustizministerien Ansprechpartner für Ihre Fragen zu den Richterstellen
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Landesjustizministerien Ansprechpartner für Ihre Fragen zu den Richterstellen
Datum
29. November 2011
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Landesjustizministerien Ansprechpartner für Ihre Fragen zu den Richterstellen Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landesjustizministerien Ansprechpartner für Ihre Fragen zu den Richterstellen
Datum
5. Dezember 2011 14:19
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, entgegen Ihrer Einschätzung obliegt die Zuständigkeit nach Auskunft des BMAS bei den einzelnen Landesjustizministerien. "Für die Sozialgerichte und Landessozialgerichte bestimmen die nach Landesrechtzuständigen Stellen die nähere Ausgestaltung. Außer in Bayern, wo dies das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen übernimmt, obliegtdie nähere Ausgestaltung dem jeweiligen Landesjustizministerium, das gleichzeitigAnsprechpartner für Ihre Fragen zu den Richterstellen der Sozialgerichte und Landessozialgerichte ist." Ich bitte darum, dass sie meine Anfrage an alle zuständigen Landesministerien weiterleisten. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Justiz
Nachdem sowohl das Bundesministerium der Justiz als auch die Landessozialgerichte die Anfrage abwiesen, wurden die…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Februar 2012
Status
Anfrage erfolgreich
Nachdem sowohl das Bundesministerium der Justiz als auch die Landessozialgerichte die Anfrage abwiesen, wurden die Justizministerien der Ländern einzeln aufgefordert und die Informationen zusammengetragen. Erste Ergebnisse sind auf der folgenden Seite eingepflegt worden: http://www.beispielklagen.de/IFG027.html