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Verantwortliche des Rundfunkbeitragssystems

SWR gibt auf seinem Online-Auftritt folgende Information:
"23.6.2017, Unternehmen
Hermann Eicher bleibt Justitiar des SWR

Als für das Rundfunkbeitragsrecht federführend verantwortlicher Justitiar trägt er an wesentlicher Stelle Verantwortung für den Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Systems insgesamt."
https://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/23-hermann-eicher-bleibt-justitiar-des-swr/-/id=10563098/did=19762758/nid=10563098/1pgppt2/index.html

1. Da Herr Eicher (SWR) für das Rundfunkbeitragsrecht verantwortlich ist, schicken Sie mir bitte die komplette Liste der Verantwortungsbereichen des Rundfunkbeitragssystems mit Angabe der jeweiligen Verantwortlichen in den Landesrundfunkanstalten.

2. Schicken Sie mir bitte die Vereinbarung zwischen den Landesrundfunkanstalten, in der oben beschriebenen Verantwortungsbereiche des Rundfunkbeitragssystems und die dafür Verantwortlichen bestimmt wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. August 2018
  • Frist
    21. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: SWR g…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verantwortliche des Rundfunkbeitragssystems [#32947]
Datum
19. August 2018 19:16
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
SWR gibt auf seinem Online-Auftritt folgende Information: "23.6.2017, Unternehmen Hermann Eicher bleibt Justitiar des SWR Als für das Rundfunkbeitragsrecht federführend verantwortlicher Justitiar trägt er an wesentlicher Stelle Verantwortung für den Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Systems insgesamt." https://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/23-hermann-eicher-bleibt-justitiar-des-swr/-/id=10563098/did=19762758/nid=10563098/1pgppt2/index.html 1. Da Herr Eicher (SWR) für das Rundfunkbeitragsrecht verantwortlich ist, schicken Sie mir bitte die komplette Liste der Verantwortungsbereichen des Rundfunkbeitragssystems mit Angabe der jeweiligen Verantwortlichen in den Landesrundfunkanstalten. 2. Schicken Sie mir bitte die Vereinbarung zwischen den Landesrundfunkanstalten, in der oben beschriebenen Verantwortungsbereiche des Rundfunkbeitragssystems und die dafür Verantwortlichen bestimmt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
GZ 0230-1#2018/2-0201 24.0020 [#32947] Verantwortliche des Rundfunkbeitragssyste Sehr geehrte<Information-entfe…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 0230-1#2018/2-0201 24.0020 [#32947] Verantwortliche des Rundfunkbeitragssyste
Datum
23. August 2018 07:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verantwortliche des Rundfunkbeitragssystems“ [#32947] [#32947]
Datum
23. August 2018 10:13
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32947 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man weigert diese zu bearbeiten. 1.1.2013 wurde in allen Bundesländern die Rundfunkbeitragspflicht eingeführt. Seit dem ist man gezwungen, sich mit der Rundfunkbeitragspflicht aktiv zu beschäftigen, z. B. Informationen zu suchen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Es liegt ein Missverständnis: da die Anfr…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verantwortliche des Rundfunkbeitragssystems“ [#32947] [#32947]
Datum
23. August 2018 10:54
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Es liegt ein Missverständnis: da die Anfrage über das Portal fragdenstaat.de verschickt wird, werden LTranspG und andere Gesetze automatisch im Text erwähnt. Auf diese Textteile habe ich keinen Einfluss und kann diese Teile nicht löschen. Meine Anfrage bezieht sich auf das Rundfunkbeitragsrecht und auf den seit 1.1.2013 eingeführten Rundfunkbeitrag. Also, alles im Rahmen des RBStV und anderen Rundfunkstaatsverträgen. Rundfunkrecht wird speziell gesetzlich geregelt. Ich erwarte von Ihnen auch die Bearbeitung meiner Anfrage nach diesen Regeln. BVerfG hat vor Kurzem entschieden, dass die Rundfunkbeitragspflicht mit der Verfassung vereinbar ist. Somit ist die Verpflichtung zur Lieferung der Informationen für Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz eindeutig klar. In Ihrer Antwort vom 21.08.2018 fordern Sie von mir Identität. Das ist merkwürdig, da Vorname und Name bei Ihnen angezeigt werden. Außerdem schreiben Sie: "Damit tragen wir den vorgenannten gesetzlichen Vorgaben Rechnung und gewährleisten letztlich eine einheitliche Bearbeitung der Informationsbegehren." Da Sie Informationen bezüglich Rundfunkrecht und seit 1.1.2013 eingeführten Rundfunkbeitragspflicht verweigern zu liefern, behindern Sie aktiv Urteil des BVerfG. Falls Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz nicht mit der geltenden Rechtslage einverstanden ist, kann sie gegen das Urteil des BVerfG gerichtlich vorgehen (z.B. auf EU-Ebene). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage an die Staatskanzlei über die Plattform fragdenstaat.de bezüglich "Verantwortliche des Rundfunkbeitragssystems"
Datum
29. August 2018 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 29.08.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.096 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage an die Staatskanzlei über die Plattform fragdenstaat.de bezüglich "Verantwortliche des Rundfunkbeitragssystems" Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Beschwerde habe ich am 23.08.2018 erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage #32947 "Verantwortliche des Rundfunkbeitragssystems"
Datum
31. August 2018 09:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an die Staatskanzlei über die Plattform fragdenstaat.de bezüglich "Verantwortliche des Rundfunkbeitragssystems" [#32947]
Datum
10. September 2018 14:56
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
https://fragdenstaat.de/anfrage/verantwortliche-des-rundfunkbeitragssystems/#nachricht-103768 Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Meldung. Ich habe aber keine Anschrift. Wie ist es in diesem Fall? Ohne Anschrift kann ich von meinem Recht auf Information nicht Gebrauch machen. Wie werden solche Fälle, wie mein Fall, gesetzlich behandelt? Habe ich Ihre Antwort richtig verstanden, dass Personen ohne Anschrift kein Recht auf Information bekommen? Falls es so ist, so bitte ich Sie, Ihre Information zu bearbeiten: https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/informationsfreiheit/ "Informationsfreiheit ist das allgemeine und voraussetzungslose Recht auf Zugang zu den Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorhandenen sind. Damit sollen alle Interessierten die Möglichkeit erhalten, die Arbeit von Behörden besser nachzuvollziehen und auf die dort vorhandenen Informationen zugreifen zu können." Alle Interessierte - ist definitiv falsch. Alle Interessierte mit Anschrift - wäre dagegen richtig. Im Beschluss vom 27. Oktober 2017, Aktenzeichen: VGH B 37/16 geht man davon aus, dass die Anschrift vorhanden ist. Falls die Anschrift unbedingt notwendig ist, so bitte ich Sie, diese Anschrift an Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz zu übermitteln. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Außerdem erinnere ich Sie daran, dass seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) gilt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage an die Staatskanzlei über die Plattform fragdenstaat.de bezüglich "Verantwortliche des Rundfunkbeitragssystems"
Datum
21. September 2018 13:53
Status
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 21.09.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.096 <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage an die Staatskanzlei über die Plattform fragdenstaat.de bezüglich "Verantwortliche des Rundfunkbeitragssystems" Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 10.09.2018, zu der ich hiermit Stellung nehmen möchte. Nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) haben Sie auf Antrag grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang auf die bei den transparenzpflichtigen Stellen vorhandenen Informationen, ohne dass Sie hierfür ein berechtigtes oder rechtliches Interesse darlegen müssen. § 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG normiert, dass der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen muss. Die zum Landestransparenzgesetz ergangene Verwaltungsvorschrift führt aus, dass für die Offenbarung der Identität Name und Anschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin angegeben werden müssen. Es erfolgt jedoch keine Präzisierung dahingehend, ob hierfür auch beispielsweise eine Firmenanschrift oder ein Postfach auskömmlich ist. Laut der Gesetzesbegründung vom 23.06.2015 zu § 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG wird die Erkennbarkeit der Identität im Landestransparenzgesetz verlangt, da die Stattgabe bzw. die Ablehnung des Antrags auf Informationszugang einen Verwaltungsakt darstellt, welcher der Antragstellerin oder dem Antragsteller bekanntzugeben ist. Aufgrund der Begründung ist aus meiner Sicht jede Anschrift ausreichend, unter der Sie grundsätzlich postalisch erreichbar sind und unter welcher Ihnen ein rechtsmittelfähiger Bescheid zugehen kann Sofern Sie der Staatskanzlei eine Postanschrift mitteilen möchten, bitte ich Sie dies selber zu tun. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.