etracker-Akzeptierung bei der städtischen Gewobau Gesellschaft (https://www.gewobau-online.de/)

Anfrage an: Gemeinde Rüsselsheim

Die in städtischen Eigentum befindliche Gewobau ist im Internet ausschließlich mit der Aktzeptierung von Technologien der etracker GmbH erreichbar und nutzbar.

Ich möchte Auskunft darüber, ob die etracker-Software bei gewobau-online.de so eingebunden ist, dass keine Rückschlüsse auf die Identität eines Nutzers hinter dem Profil ziehen können – selbst dann nicht, wenn jemand auf gewobau-online.de seine Daten direkt eintippt, um zum Beispiel unter gewobau-online.de/mietangebote/mietanfrage eine Wohnung zu mieten? Sind diese Formular-Seiten nicht die Software eingebunden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. August 2018
  • Frist
    22. September 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die in städti…
An Gemeinde Rüsselsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
etracker-Akzeptierung bei der städtischen Gewobau Gesellschaft (https://www.gewobau-online.de/) [#32982]
Datum
21. August 2018 13:07
An
Gemeinde Rüsselsheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die in städtischen Eigentum befindliche Gewobau ist im Internet ausschließlich mit der Aktzeptierung von Technologien der etracker GmbH erreichbar und nutzbar. Ich möchte Auskunft darüber, ob die etracker-Software bei gewobau-online.de so eingebunden ist, dass keine Rückschlüsse auf die Identität eines Nutzers hinter dem Profil ziehen können – selbst dann nicht, wenn jemand auf gewobau-online.de seine Daten direkt eintippt, um zum Beispiel unter gewobau-online.de/mietangebote/mietanfrage eine Wohnung zu mieten? Sind diese Formular-Seiten nicht die Software eingebunden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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