Nach welchem Gesetz ist es pottenziellen Arbeitgebern gestattet mit der Agentur für Arbeit oder JobCenter kontakt aufzunehmen

Nach welchem Gesetz ist es potenziellen Arbeitgebern gestatte ohne das wissen und das Einverständnis vom Bewerber mit der Agentur für Arbeit oder JobCenter zu Telefonieren und ein Praktikum oder Probearbeiten mit einer Arbeitsvermittlerin zu vereinbaren?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. August 2018
  • Frist
    22. September 2018
  • 0 Follower:innen
Richard Beck
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach welchem Ges…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Richard Beck
Betreff
Nach welchem Gesetz ist es pottenziellen Arbeitgebern gestattet mit der Agentur für Arbeit oder JobCenter kontakt aufzunehmen [#32992]
Datum
21. August 2018 19:23
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach welchem Gesetz ist es potenziellen Arbeitgebern gestatte ohne das wissen und das Einverständnis vom Bewerber mit der Agentur für Arbeit oder JobCenter zu Telefonieren und ein Praktikum oder Probearbeiten mit einer Arbeitsvermittlerin zu vereinbaren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Richard Beck <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Richard Beck

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Beck, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleit…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Nach welchem Gesetz ist es pottenziellen Arbeitgebern gestattet mit der Agentur für Arbeit oder JobCenter kontakt aufzunehmen [#32992]
Datum
22. August 2018 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beck, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß