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Informationen, wie Staatskanzleien der Bundesländer im Rundfunkrecht Rechtsunsicherheit stiften

Anfrage an: Südwestrundfunk

1. Rundfunkrecht ist spezialgesetzlich geregelt.
2. BVerfG hat vor Kurzem entschieden, dass die Rundfunkbeitragspflicht mit der Verfassung vereinbar ist.
3. Somit ist die Rechtslage eindeutig klar.

In letzter Zeit kommt es aber häufiger vor, dass Staatskanzleien der Bundesländer ihre LTranspG und IFG benutzen, um Anfragen, die spezialgesetzlich geregelte Rundfunkbeitragspflicht betreffen, nicht zu beantworten. Damit wird das Urteil des BVerfG torpediert und jedes Mal Rechtsunsicherheit gestiftet.

Hat SWR Informationen über diese Situation? Welche rechtliche Mittel hat SWR, um dagegen vorzugehen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. August 2018
  • Frist
    22. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ru…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen, wie Staatskanzleien der Bundesländer im Rundfunkrecht Rechtsunsicherheit stiften [#33034]
Datum
23. August 2018 11:14
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Rundfunkrecht ist spezialgesetzlich geregelt. 2. BVerfG hat vor Kurzem entschieden, dass die Rundfunkbeitragspflicht mit der Verfassung vereinbar ist. 3. Somit ist die Rechtslage eindeutig klar. In letzter Zeit kommt es aber häufiger vor, dass Staatskanzleien der Bundesländer ihre LTranspG und IFG benutzen, um Anfragen, die spezialgesetzlich geregelte Rundfunkbeitragspflicht betreffen, nicht zu beantworten. Damit wird das Urteil des BVerfG torpediert und jedes Mal Rechtsunsicherheit gestiftet. Hat SWR Informationen über diese Situation? Welche rechtliche Mittel hat SWR, um dagegen vorzugehen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Südwestdeutscher Rundfunk
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage finden Sie zwei Fundstellen im Internet: Textfassung des Rundfunkbe…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
Antwort: WG: Informationen, wie Staatskanzleien der Bundesländer im Rundfunkrecht Rechtsunsicherheit stiften [#33034]
Datum
24. August 2018 16:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage finden Sie zwei Fundstellen im Internet: Textfassung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf Urteil des Bundesverfassungsgerichts: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html;jsessionid=67B73A3AE11FCF5906F7B83F63695914.2_cid393 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Meldung. Meine Anfrage wurde aber nicht beantworte…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Informationen, wie Staatskanzleien der Bundesländer im Rundfunkrecht Rechtsunsicherheit stiften [#33034]
Datum
24. August 2018 17:02
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Meldung. Meine Anfrage wurde aber nicht beantwortet. Sie haben auch bestätigt, dass Rundfunkrecht spezial-gesetzlich geregelt ist (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Urteil des Bundesverfassungsgerichts). Ich habe in meiner Anfrage die Situation beschrieben und gefragt, ob Information darüber bei SWR vorhanden ist. Rechtliche Mittel, die SWR in dieser Situation hat, wurden ebenfalls erfragt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Südwestdeutscher Rundfunk
Wir haben Ihre Nachricht erhalten. Danke. Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich beantworten. Sollten Sie …
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: Informationen, wie Staatskanzleien der Bundesländer im Rundfunkrecht Rechtsunsicherheit stiften [#33034]
Datum
24. August 2018 17:06
Status
Warte auf Antwort
Wir haben Ihre Nachricht erhalten. Danke. Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich beantworten. Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie uns auch anrufen, Montag bis Freitag von 7-19 Uhr: Telefon 01806-999 555 55 (Festnetzpreis 20 ct./Anruf; Mobilfunkpreise maximal 60 ct./Anruf).
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationen, wie Staatskanzleien der Bundesländer im Rundfunkrecht Rechtsunsicherheit stiften“ [#33034] [#33034]
Datum
11. November 2018 12:53
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33034 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man gar nicht antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 33034.pdf Anfragenr: 33034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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