Brief der Anwältin von Sami A. bzgl. Foltervorwürfe

Den im Tweet erwähnten Brief von der Anwältin von Sami A. an den Integrationsminister Joachim Stamp.
https://twitter.com/ralphgoldmann/status/1034480092083306496?s=21

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. August 2018
  • Frist
    29. September 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brief der Anwältin von Sami A. bzgl. Foltervorwürfe [#33130]
Datum
28. August 2018 19:05
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den im Tweet erwähnten Brief von der Anwältin von Sami A. an den Integrationsminister Joachim Stamp. https://twitter.com/ralphgoldmann/status/1034480092083306496?s=21
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief der Anwältin von Sami A. bzgl. Foltervor…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brief der Anwältin von Sami A. bzgl. Foltervorwürfe [#33130]
Datum
29. September 2018 14:14
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief der Anwältin von Sami A. bzgl. Foltervorwürfe“ vom 28.08.2018 (#33130) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Brief der Anwältin von Sami A. bzgl. Foltervorwürfe“ [#33130] [#33130]
Datum
2. Oktober 2018 11:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33130 Ich bin der Meinung, dass eine zeitliche Überschreitung, ohne jeglichen Kommentar, mehr als unangemessen ist. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Ich habe nur den angeforderten Brief hochgeladen. Anbei befand sich noch die Begründung für die teilweise Schwär…
3,8 MB
Ich habe nur den angeforderten Brief hochgeladen. Anbei befand sich noch die Begründung für die teilweise Schwärzung und die überwiegende Stattgabe des Antrags. Weiterhin befand sich der E-Mail-Verkehr anbei, dessen E-Mails auf Grund wohl technischer Probleme von FragdenStaat.de nicht ankamen.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte wiederholt um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreihei…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Brief der Anwältin von Sami A. bzgl. Foltervorwürfe“ [#33130] [#33130]
Datum
8. Oktober 2018 23:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte wiederholt um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33130 Ich bin der Meinung, die Anfrage sollte schnellstmöglich beantwortet werden. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen –IFG NRW- per E-Mail vom 29.08.2018 Sehr geehrtAnt…
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen –IFG NRW- per E-Mail vom 29.08.2018
Datum
9. Oktober 2018 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der o.g. Angelegenheit habe ich sowohl am 02.10.2018, als auch am 04.10.2018 versucht, Ihnen unter der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>) eine Antwort zukommen zu lassen. In beiden Fällen erhielt ich zwei Tage nach Versendung die Nachricht, dass die Mail unzustellbar sei. Aufgrund der nunmehr per Mail vom 29.09.2018 von Ihnen mitgeteilten Postanschrift werde ich Ihnen die Antwort auf dem Postweg zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre Schreiben vom 2./ 8.10.2018 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Schreiben vom 2./ …
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Schreiben vom 2./ 8.10.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-8587/18 ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre o.g. Schreiben. Darin bitten Sie mich um Vermittlung in Ihrem über fragdenstaat.de (#33130) an das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW gerichteten Informationszugangsantrag. Aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht teile ich Ihnen dazu Folgendes mit: Rechtsanwaltliche Korrespondenz ein Mandatsverhältnis betreffend dürfte bereits aufgrund der durch § 43a Abs. 2 BRAO normierten Vertraulichkeit bereits geschützt sein (so auch VG Arnsberg v. 12.6.2006, 12 L 502/06). Insofern werde ich Ihrer Bitte um Vermittlung nicht nachkommen und bitte hierfür um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen