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Widersprüche gegen Zeugnisnoten

Die Anzahl der jährlichen Widersprüche gegen Zeugnisnoten in den letzten 10 Jahren (ersatzweise: soweit vorhanden) und die Anzahl der erfolgreichen Widersprüche gegen Zeugnisnoten im gleichen Zeitraum.
Ich bitte um Zusendung in elektronischer Form.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. Februar 2013
  • Frist
    5. März 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widersprüche gegen Zeugnisnoten
Datum
1. Februar 2013 16:00
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der jährlichen Widersprüche gegen Zeugnisnoten in den letzten 10 Jahren (ersatzweise: soweit vorhanden) und die Anzahl der erfolgreichen Widersprüche gegen Zeugnisnoten im gleichen Zeitraum. Ich bitte um Zusendung in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Widersprüche gegen Zeugnisnoten" vom…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widersprüche gegen Zeugnisnoten
Datum
7. März 2013 18:27
An
Bezirksregierung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Widersprüche gegen Zeugnisnoten" vom 01.02.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage, 18 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
Bezirksregierung Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage konnte wegen des derzeitigen hohen Krankenstandes und eines plötzlichen …
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Widersprüche gegen Zeugnisnoten
Datum
8. März 2013 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage konnte wegen des derzeitigen hohen Krankenstandes und eines plötzlichen Todesfalles im Dezernat leider noch nicht beantwortet werden. Wir werden das nachholen; der Einfachheit halber wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie uns Ihre konkrete Anfrage noch einmal schicken könnten, weil ich sie bei Eingang weitergeleitet habe und nicht mehr darüber verfüge. Mit freundlichen Grüßen Angela Milz-Adams
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei eine Wiederholung der Anfrage:
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Widersprüche gegen Zeugnisnoten
Datum
8. März 2013 14:34
An
Bezirksregierung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei eine Wiederholung der Anfrage:
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Widersprüche gegen Zeugnisnoten" vom…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Widersprüche gegen Zeugnisnoten
Datum
11. April 2013 22:24
An
Bezirksregierung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Widersprüche gegen Zeugnisnoten" vom 01.02.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Monate, 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
Bezirksregierung Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in leider ist die Beantwortung noch nicht erfolgt, weil wir uns derzeit in der Prüfung b…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: AW: AW: Widersprüche gegen Zeugnisnoten
Datum
12. April 2013 17:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in leider ist die Beantwortung noch nicht erfolgt, weil wir uns derzeit in der Prüfung befinden, ob und ggfl. in welcher Höhe Gebühren für die Beantwortung Ihrer Anfrage anfallen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Angela Milz-Adams

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Bezirksregierung Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst ist fraglich, ob Ihrerseits eine Antragsberechtigung im Sinne des § 4 Absatz…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: AW: AW: Widersprüche gegen Zeugnisnoten
Datum
2. Mai 2013 17:00
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst ist fraglich, ob Ihrerseits eine Antragsberechtigung im Sinne des § 4 Absatz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes vorliegt, da nach dieser Vorschrift nur natürliche Personen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen haben. Ihre E-Mail wurde von Frag Den Staat aus im Auftrag des Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. versandt. Ein Verein stellt jedoch keine natürliche Person dar, so dass ein Anspruch auf die von Ihnen gewünschten Informationen nach meiner Auffassung nicht besteht. Davon unabhängig könnten Ihnen die Anzahl und die Erfolgsquote der jährlichen Widersprüche gegen Zeugnisnoten für die letzten 5 Jahre zur Verfügung gestellt werden. Dafür müssten aber die Daten zu den Widerspruchsverfahren je nach Schulform Realschule, Gesamtschule, Gymnasium, Berufskolleg, Einrichtungen des zweiten Bildungswegs wie Abendrealschulen und Abendgymnasien sowie Abschlüsse der Externenprüfungen durchgeschaut und die Informationen zusammengestellt werden. Nach § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW werden für Amtshandlungen, die auf Grund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Auf das Erheben von Gebühren kann nach den Bestimmungen der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG auf Antrag verzichtet werden, wenn dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere um soziale Härten zu vermeiden, geboten erscheint. Billigkeitsgründe oder soziale Härten haben Sie jedoch nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich. Nach Ziffer 1.3.2 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW kann bei einem umfangreichen Verwaltungsaufwand eine Gebühr von bis zu 500 EUR erhoben werden. Um die von Ihnen gewünschten Informationen zusammenzustellen, werden voraussichtlich 18 Stunden benötigt werden. Der Aufwand für Ihre Anfrage ist daher umfangreich. Bei einem derartigen Aufwand würde eine Gebühr von 360,00 EUR erhoben. (20 Stunden à 18 EUR = 360 EUR) Ich bitte Sie daher mitzuteilen, ob Ihnen die gewünschten Informationen unter Berücksichtigung der Gebührenerhebung übermittelt werden sollen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Angela Milz-Adams
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.