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Widersprüche gegen Zeugnisnoten

Die Anzahl der jährlichen Widersprüche gegen Zeugnisnoten in den letzten 10 Jahren (ersatzweise: soweit vorhanden) und die Anzahl der erfolgreichen Widersprüche gegen Zeugnisnoten im gleichen Zeitraum.
Ich bitte um Zusendung in elektronischer Form.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. Februar 2013
  • Frist
    5. März 2013
  • Kosten dieser Information:
    350,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widersprüche gegen Zeugnisnoten
Datum
1. Februar 2013 16:00
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der jährlichen Widersprüche gegen Zeugnisnoten in den letzten 10 Jahren (ersatzweise: soweit vorhanden) und die Anzahl der erfolgreichen Widersprüche gegen Zeugnisnoten im gleichen Zeitraum. Ich bitte um Zusendung in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz.…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Widersprüche gegen Zeugnisnoten
Datum
5. Februar 2013 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Derzeit wird Ihr Anliegen noch geprüft. Sobald sich neue Erkenntnisse ergeben, werde ich Sie umgehend informieren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Alice Schumacher Bezirksregierung Detmold Dezernat 48.26 – Allgemeine schulrechtliche Angelegenheiten, Widersprüche und Beschwerden in der gymnasialen Oberstufe, Datenschutz Leopoldstr. 15 32756 Detmold Telefon: 05231/71-4826 Telefax: 05231/71-824826 <<E-Mailadresse>>
Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrtAntragsteller/in nach eingehender Prüfung Ihres Anliegens kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihnen die Anz…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Widersprüche gegen Zeugnisnoten
Datum
25. Februar 2013 08:59
Status
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach eingehender Prüfung Ihres Anliegens kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihnen die Anzahl und die Erfolgsquote der jährlichen Widersprüche gegen Zeugnisnoten in den letzten 7 Jahren zur Verfügung gestellt werden kann. Dazu müssten aber die angeforderten Informationen zunächst noch erhoben werden, da die Daten zu den Widerspruchsverfahren nicht elektronisch gespeichert sind. Es ist somit erforderlich, die Akten aller im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Detmold liegenden Schulen der letzten 7 Jahre händisch durchzuschauen und die Daten zusammenstellen Durch diesen umfangreichen Verwaltungsaufwand kann ich Ihrem Antrag auf Gebührenbefreiung nicht entsprechen. Gem. § 11 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, grundsätzlich Gebühren erhoben. Nach 1.3.2 der Anlage zur VerwGebO IFG NW kann bei einem umfangreichen Verwaltungsaufwand eine Gebühr von EUR 10 - 500 erhoben werden. Derzeit gehe ich von einem Verwaltungsaufwand von 20 Stunden aus, so dass eine Gebühr von ca. 350 EUR erhoben werden muss. Folglich möchte ich Sie bitten mir mitzuteilen, ob die Zusammenstellung der Informationen auch unter Berücksichtigung der Gebührenerhebung erfolgen soll. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Alice Schumacher Bezirksregierung Detmold Dezernat 48.26 – Allgemeine schulrechtliche Angelegenheiten, Widersprüche und Beschwerden in der gymnasialen Oberstufe, Datenschutz Leopoldstr. 15 32756 Detmold Telefon: 05231/71-4826 Telefax: 05231/71-824826 <<E-Mailadresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Anbetracht der Kosten ziehe ich die Anfrage zurueck. Mit freundlichen Grüßen A…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Widersprüche gegen Zeugnisnoten
Datum
25. Februar 2013 16:20
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Anbetracht der Kosten ziehe ich die Anfrage zurueck. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.