IFG-Anfrage: Rechtsanwaltliches Antwortschreiben

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Verlauf der Korrespondenz zu einer früheren Anfrage an Sie schrieb die LDI NRW: „Das Studierendenwerk Aachen hat mit der Beantwortung meiner Stellungnahme vom 17.11.2016 ein Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Eine Übersendung des Antwortschreibens vom 20.02.2017 an Sie wurde nicht zugestimmt.“ [1]

[1] https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-umbenennung/#nachricht-88529

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- das von der LDI NRW angesprochene Antwortschreiben der Rechtsanwaltskanzlei. Persönliche Daten dürfen Sie gerne schwärzen.
- die Kosten, die das Studierendenwerk Aachen der Rechtsanwaltskanzlei in dieser Sache gezahlt hat.

Ich darf darauf hinweisen, dass anwaltliche Tätigkeiten sowie deren Kosten regelmäßig durch IFG-Anfragen bekanntgegeben werden. Auf fragdenstaat.de finden sich mehrere solcher Fälle.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. August 2018
  • Frist
    2. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Verlauf der Kor…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Rechtsanwaltliches Antwortschreiben [#33192]
Datum
31. August 2018 14:41
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Verlauf der Korrespondenz zu einer früheren Anfrage an Sie schrieb die LDI NRW: „Das Studierendenwerk Aachen hat mit der Beantwortung meiner Stellungnahme vom 17.11.2016 ein Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Eine Übersendung des Antwortschreibens vom 20.02.2017 an Sie wurde nicht zugestimmt.“ [1] [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-umbenennung/#nachricht-88529 Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das von der LDI NRW angesprochene Antwortschreiben der Rechtsanwaltskanzlei. Persönliche Daten dürfen Sie gerne schwärzen. - die Kosten, die das Studierendenwerk Aachen der Rechtsanwaltskanzlei in dieser Sache gezahlt hat. Ich darf darauf hinweisen, dass anwaltliche Tätigkeiten sowie deren Kosten regelmäßig durch IFG-Anfragen bekanntgegeben werden. Auf fragdenstaat.de finden sich mehrere solcher Fälle. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Rechtsanwaltliches Antwortschreib…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Rechtsanwaltliches Antwortschreiben [#33192]
Datum
6. Dezember 2018 19:57
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfrage: Rechtsanwaltliches Antwortschreiben“ vom 31.08.2018 (#33192) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 66 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage: Rechtsanwaltliches Antwortschreiben“ [#33192] [#33192]
Datum
6. Dezember 2018 20:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33192 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Studierendenwerk Aachen – wie leider viel zu oft – einfach überhaupt gar nicht antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 33192.pdf Anfragenr: 33192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.12.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „IFG-Anfrage: Rechtsanwaltliches Antwortschreiben“ [#33192] [#33192]
Datum
7. Dezember 2018 11:29
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.12.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-10917/18, Fragdenstaat.de Aktenzeichen 209.2.3.1.11-10917/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-W…
Aktenzeichen 209.2.3.1.11-10917/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 31.08.2018 an Studierendenwerk Aachen AöR auf Informationszugang zu einem Antwortschreiben und diesbezügliche Kosten einer Rechtsanwaltskanzlei Ihre E-Mail vom 06.12.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 06.12.2018 wenden Sie sich gem. § 13 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW), da Ihnen das Studierendenwerk Aachen auf Ihre Anfrage gar nicht antwortet. Bevor ich Ihr Begehren gegenüber dem Studierendenwerk Aachen aufgreife, möchte ich die Antwort zu meinem Auskunftsersuchen zum Vorgang 209.2.3.1.11-10916/18 (Anfragenummer 27121) erst einmal abwarten. Hintergrund ist der, dass ich im September die auskunftspflichtige Stelle auf grundsätzliche Ausführungen zur Zulassung von Anträgen nach dem IFG NRW auf der Interplattform Fragdenstaat.de verwiesen habe. Das Schreiben wurde an die Abteilungsleitung der kaufmännischen Verwaltung versandt. Dem Auskunftsersuchen zu dem Vorgang 209.2.3.1.11-10916/18 habe ich dieses Schreiben in Kopie nun beigefügt. Die grundsätzlichen Ausführungen der LDI NRW, die ich in dem Schreiben mitteile, sind Ihnen auch bekannt (siehe hierzu meine E-Mail an Sie vom 20.04.2018 zum Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16, Anfragenummer 12509). Sollte die auskunftspflichtige Stelle meinen Ausführungen nun folgen, stünde der Zugang dem o.g. Schreiben der Auffassung der LDI NRW entgegen. Ich möchte zum jetzigen Zeitpunkt der auskunftspflichtigen Stelle keinen Raum zu einer Gegenargumentation zur Zulässigkeit von Anträgen über Fragdenstaat.de geben. Ich werde Ihr Anliegen daher zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber der öffentlichen Stelle nicht aufgreifen und bitte um Ihr Verständnis. Dieser Vorgang liegt dem Vorgang 209.2.3.1.11-10916/18 bei, so dass Ihr Anliegen nicht aus den Augen verliere. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.11-10917/18, Fragdenstaat.de [#33192] Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen vielmals …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-10917/18, Fragdenstaat.de [#33192]
Datum
15. Dezember 2018 11:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen vielmals für Ihre Unterstützung und freue mich sehr, wenn ich bei Neuigkeiten zu den von Ihnen angesprochenen Sachverhalte wieder etwas von Ihnen hören werde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-10917/18, Fragdenstaat.de Aktenzeichen 209.2.3.1.11-10917/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-W…
Aktenzeichen 209.2.3.1.11-10917/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 31.08.2018 an Studierendenwerk Aachen AöR auf Informationszugang zu einem Antwortschreiben und diesbezügliche Kosten einer Rechtsanwaltskanzlei Meine Zwischenmitteilung vom 13.12.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in in meiner o.g. E-Mail hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass dieser Vorgang dem Vorgang 209.2.3.1.11-10916/18 (fragdenstaat.de, Anfragenummer 27121) beiliegt und ich mich melden werde. Das Studierendenwerk Aachen AöR hat Ihnen in dem Fall 27121 jetzt geantwortet. Ich gehe zunächst davon aus, dass die auskunftspflichtige Stelle meinen grundsätzlichen Ausführungen auch zukünftig folgt. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, steht das von Ihnen beantragte Antwortschreiben der Rechtsanwaltskanzlei im Widerspruch zur Auffassung der LDI NRW. Ich möchte mit Ihnen in der Angelegenheit das weitere Vorgehen besprechen und bitte Sie daher, sich mit mir telefonisch in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.