Netzwerk Gentechnikfreier Regionen
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, dass das Land Hessen federführend ist bei der Organisation einer Veranstaltung, die unter dem Titel "The 9th Conference European GMO-free Regions Network" am 6. und 7. September in Berlin abgehalten wird. Das Land Hessen hat derzeit die Präsidentschaft des "Netzwerk Gentechnikfreier Regionen" inne. Ich habe dazu einige Fragen:
-Welche Rechtsform hat das "Netzwerk Gentechnikfreier Regionen"?
-Wie wird das "Netzwerk Gentechnikfreier Regionen" finanziert? Welche Organisationen beteiligen sich an der Finanzierung und in welchem Umfang? Welche Organisationen treten als Förderer des Netzwerks auf und/oder sponsern Veranstaltungen des Netzwerks?
-Werden Landesmittel für die Organisation, Verwaltung und Kommunikation des "Netzwerks Gentechnikfreier Regionen" eingesetzt? Falls ja, in welchem Umfang? Gibt es Kabinetts- bzw. Parlamentsbeschlüsse, auf dessen Basis diese Mittel freigegeben worden sind?
-Ist das Umweltministerium der Auffassung, dass die Charta von Florenz (https://gmofree-eu-network.hessen.de/sites/gmofree-eu-network.hessen.de/files/2_Florenz_Charter_gentechnikfreie%20Regionen_en.pdf) mit nationalem Recht bzw. mit Europäischem Recht vereinbar ist?
-Welchen Sinn macht das Aufrechterhalten eines "Netzwerks Gentechnikfreier Regionen" vor dem Hintergrund, dass der Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen momentan in der Bundesrepublik faktisch verboten und ein Opt-Out-Gesetz auf Bundesebene in Vorbereitung ist?
-Öffentlich finanzierte Sicherheitsforschung auf Bundes- wie auf EU-Ebene hat gezeigt, dass beim Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen keine besonderen Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu erwarten sind. Dies entspricht auch dem internationalen wissenschaftlichen Konsens. Wie rechtfertigt das Umweltministerium seine Gentechnik-kritische Haltung?
-Ist das Umweltministerium der Auffassung, dass die Verhinderung des Anbaus von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen angesichts globaler Herausforderungen der Nahrungsmittelproduktion (Klimawandel, Bevölkerungswachstum) ethisch zu rechtfertigen ist?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum31. August 2018
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2. Oktober 2018
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