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Netzwerk Gentechnikfreier Regionen

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, dass das Land Hessen federführend ist bei der Organisation einer Veranstaltung, die unter dem Titel "The 9th Conference European GMO-free Regions Network" am 6. und 7. September in Berlin abgehalten wird. Das Land Hessen hat derzeit die Präsidentschaft des "Netzwerk Gentechnikfreier Regionen" inne. Ich habe dazu einige Fragen:

-Welche Rechtsform hat das "Netzwerk Gentechnikfreier Regionen"?
-Wie wird das "Netzwerk Gentechnikfreier Regionen" finanziert? Welche Organisationen beteiligen sich an der Finanzierung und in welchem Umfang? Welche Organisationen treten als Förderer des Netzwerks auf und/oder sponsern Veranstaltungen des Netzwerks?
-Werden Landesmittel für die Organisation, Verwaltung und Kommunikation des "Netzwerks Gentechnikfreier Regionen" eingesetzt? Falls ja, in welchem Umfang? Gibt es Kabinetts- bzw. Parlamentsbeschlüsse, auf dessen Basis diese Mittel freigegeben worden sind?
-Ist das Umweltministerium der Auffassung, dass die Charta von Florenz (https://gmofree-eu-network.hessen.de/sites/gmofree-eu-network.hessen.de/files/2_Florenz_Charter_gentechnikfreie%20Regionen_en.pdf) mit nationalem Recht bzw. mit Europäischem Recht vereinbar ist?
-Welchen Sinn macht das Aufrechterhalten eines "Netzwerks Gentechnikfreier Regionen" vor dem Hintergrund, dass der Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen momentan in der Bundesrepublik faktisch verboten und ein Opt-Out-Gesetz auf Bundesebene in Vorbereitung ist?
-Öffentlich finanzierte Sicherheitsforschung auf Bundes- wie auf EU-Ebene hat gezeigt, dass beim Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen keine besonderen Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu erwarten sind. Dies entspricht auch dem internationalen wissenschaftlichen Konsens. Wie rechtfertigt das Umweltministerium seine Gentechnik-kritische Haltung?
-Ist das Umweltministerium der Auffassung, dass die Verhinderung des Anbaus von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen angesichts globaler Herausforderungen der Nahrungsmittelproduktion (Klimawandel, Bevölkerungswachstum) ethisch zu rechtfertigen ist?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2018
  • Frist
    2. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
Susanne Günther
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, das…
An Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Details
Von
Susanne Günther
Betreff
Netzwerk Gentechnikfreier Regionen [#33193]
Datum
31. August 2018 16:28
An
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, dass das Land Hessen federführend ist bei der Organisation einer Veranstaltung, die unter dem Titel "The 9th Conference European GMO-free Regions Network" am 6. und 7. September in Berlin abgehalten wird. Das Land Hessen hat derzeit die Präsidentschaft des "Netzwerk Gentechnikfreier Regionen" inne. Ich habe dazu einige Fragen: -Welche Rechtsform hat das "Netzwerk Gentechnikfreier Regionen"? -Wie wird das "Netzwerk Gentechnikfreier Regionen" finanziert? Welche Organisationen beteiligen sich an der Finanzierung und in welchem Umfang? Welche Organisationen treten als Förderer des Netzwerks auf und/oder sponsern Veranstaltungen des Netzwerks? -Werden Landesmittel für die Organisation, Verwaltung und Kommunikation des "Netzwerks Gentechnikfreier Regionen" eingesetzt? Falls ja, in welchem Umfang? Gibt es Kabinetts- bzw. Parlamentsbeschlüsse, auf dessen Basis diese Mittel freigegeben worden sind? -Ist das Umweltministerium der Auffassung, dass die Charta von Florenz (https://gmofree-eu-network.hessen.de/sites/gmofree-eu-network.hessen.de/files/2_Florenz_Charter_gentechnikfreie%20Regionen_en.pdf) mit nationalem Recht bzw. mit Europäischem Recht vereinbar ist? -Welchen Sinn macht das Aufrechterhalten eines "Netzwerks Gentechnikfreier Regionen" vor dem Hintergrund, dass der Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen momentan in der Bundesrepublik faktisch verboten und ein Opt-Out-Gesetz auf Bundesebene in Vorbereitung ist? -Öffentlich finanzierte Sicherheitsforschung auf Bundes- wie auf EU-Ebene hat gezeigt, dass beim Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen keine besonderen Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu erwarten sind. Dies entspricht auch dem internationalen wissenschaftlichen Konsens. Wie rechtfertigt das Umweltministerium seine Gentechnik-kritische Haltung? -Ist das Umweltministerium der Auffassung, dass die Verhinderung des Anbaus von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen angesichts globaler Herausforderungen der Nahrungsmittelproduktion (Klimawandel, Bevölkerungswachstum) ethisch zu rechtfertigen ist? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Susanne Günther <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Susanne Günther << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Sehr geehrte Frau Günther, vielen Dank für Ihre Anfrage betreffend das Europäische Netzwerk gentechnikfreier Re…
Von
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Betreff
AW: Netzwerk Gentechnikfreier Regionen [#33193]
Datum
14. September 2018 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Günther, vielen Dank für Ihre Anfrage betreffend das Europäische Netzwerk gentechnikfreier Regionen. Ich kann Ihnen dazu Folgendes mitteilen: -Welche Rechtsform hat das "Netzwerk Gentechnikfreier Regionen"? Das Europäische Netzwerk gentechnikfreier Regionen ist ein informeller Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern europäischer Regionen, der aus der Arbeit im Assembly of European Regions entstanden ist. -Wie wird das "Netzwerk Gentechnikfreier Regionen" finanziert? Welche Organisationen beteiligen sich an der Finanzierung und in welchem Umfang? Welche Organisationen treten als Förderer des Netzwerks auf und/oder sponsern Veranstaltungen des Netzwerks? Aktivitäten des Netzwerks werden jeweils von der Region finanziert, die die Präsidentschaft wahrnimmt. Für die Kosten, die den anderen Regionen durch die Teilnahme an Sitzungen, Konferenzen etc. entstehen, kommt jede Region selbst auf. Das Netzwerk hat keine Sponsoren und empfängt keine Fördermittel. -Werden Landesmittel für die Organisation, Verwaltung und Kommunikation des "Netzwerks Gentechnikfreier Regionen" eingesetzt? Falls ja, in welchem Umfang? Gibt es Kabinetts- bzw. Parlamentsbeschlüsse, auf dessen Basis diese Mittel freigegeben worden sind? Für die Wahrnehmung der Präsidentschaft im Netzwerk, die Hessen im Oktober 2017 übernommen hat, sind 60.000 € in 2018 und 20.000 € in 2019 im Haushalt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Kapitel 09 01) eingestellt. Das Haushaltsgesetz 2018/2019 mit dem Haushaltsplan wurde vom Hessischen Landtag am 31.01.2018 beschlossen. -Ist das Umweltministerium der Auffassung, dass die Charta von Florenz (https://gmofree-eu-network.hessen.de/si…) mit nationalem Recht bzw. mit Europäischem Recht vereinbar ist? Ja. -Welchen Sinn macht das Aufrechterhalten eines "Netzwerks Gentechnikfreier Regionen" vor dem Hintergrund, dass der Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen momentan in der Bundesrepublik faktisch verboten und ein Opt-Out-Gesetz auf Bundesebene in Vorbereitung ist? Vor dem Hintergrund, dass die sogenannte Opt out-Richtlinie (EU) 2015/412 in Deutschland nach wie vor nicht umgesetzt ist, wird die Zusammenarbeit im Netzwerk weiterhin als relevant erachtet. Auch im Zusammenhang mit der fortschreitenden Entwicklung neuer gentechnischer Verfahren ergeben sich unabhängig von der nun erfolgen Klärung durch das Urteil des EuGH vom 25.07.18 immer wieder Fragen, zu deren Bearbeitung ein solcher Zusammenschluss auf europäischer Ebene hilfreich ist. -Öffentlich finanzierte Sicherheitsforschung auf Bundes- wie auf EU-Ebene hat gezeigt, dass beim Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen keine besonderen Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu erwarten sind. Dies entspricht auch dem internationalen wissenschaftlichen Konsens. Wie rechtfertigt das Umweltministerium seine Gentechnik-kritische Haltung? Die Positionierung des Umweltministeriums entspricht der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, den die Regierungsfraktionen für die laufende Wahlperiode geschlossen haben: „Wir wollen die Land-und Forstwirtschaft Hessens gentechnikfrei erhalten. Um diesen Anspruch zu verdeutlichen, wird Hessen dem „Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen“ beitreten. Damit unterstützen wir die Gentechnikfreiheit auf europäischer Ebene. Darüber hinaus verpflichten wir uns zur Gentechnikfreiheit auf allen landeseigenen Flächen und werden eine eigene Eiweißstrategie für Hessen erstellen, um Landwirte und Züchter zu unterstützen, die gentechnikfreies Futter beziehen bzw. vermehren wollen.“ -Ist das Umweltministerium der Auffassung, dass die Verhinderung des Anbaus von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen angesichts globaler Herausforderungen der Nahrungsmittelproduktion (Klimawandel, Bevölkerungswachstum) ethisch zu rechtfertigen ist? Das hessische Umweltministerium vertritt die Ansicht, dass die Sicherung der Welternährung nicht vom Einsatz gentechnisch veränderter Nutzpflanzen abhängt. Langfristig kann nur eine Kombination verschiedener Maßnahmen, die auf eine nachhaltige Landbewirtschaftung und Bekämpfung der Armut insgesamt abzielt, bei der Beseitigung von Mangel- und Unterernährung erfolgreich sein, nicht eine isolierte Maßnahme wie die Einführung patentierter, gentechnisch veränderter Nutzpflanzen. Mit freundlichen Grüßen
Susanne Günther
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen! Ich hätte noch eine Nach…
An Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Details
Von
Susanne Günther
Betreff
AW: Netzwerk Gentechnikfreier Regionen [#33193]
Datum
15. September 2018 14:20
An
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen! Ich hätte noch eine Nachfrage: Ich kann die eingestellten Mittel im Haushaltsplan (https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/einzelplan_09_-_hessisches_ministerium_fuer_umwelt_klimaschutz_landwirtschaft_und_verbraucherschutz.pdf) nicht finden. Könnten Sie mir bitte die Titel nennen, unter denen die Mittel für die Gentechnikfreien Regionen eingestellt worden sind? Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Günther Anfragenr: 33193 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Susanne Günther << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Frau Günther, die Mittel für das Netzwerk gentechnikfreier Regionen sind im Ansatz bei dem Haushalts…
Sehr geehrte Frau Günther, die Mittel für das Netzwerk gentechnikfreier Regionen sind im Ansatz bei dem Haushaltstitel 538 in Kapitel 09 01 enthalten. Die Gesamthöhe des Haushaltstitels stellt eine Summierung von Mittelbedarfen für eine Vielzahl von Aufgaben dar. Eine separate Darstellung einzelner Sachverhalte erfolgt hier nicht. Mit freundlichen Grüßen