§ 268 AO: Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil

Anfrage an: Radio Bremen

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht bei Mehrpersonenwohnungen eine gesamtschuldnerische Haftung der Zusammenwohnenden nach § 44 Abgabenordnung im § 2(3) Satz 1 vor. § 44 AO verweist auf den § 268 AO, nach dem jeder Gesamtschuldner auf Antrag die Vollstreckung der Abgabe auf den eigenen Gesamtschuldanteil beschränken lassen kann. Die Maßgabe dazu, wie hoch der beschränkte vollstreckbare Gesamtschuldanteil sein soll, ergibt sich aus § 268 ff. AO. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Dienstanweisung lautet bzw. wie es geregelt wird, wenn ein solcher Antrag beim RB eingeht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2018
  • Frist
    6. Oktober 2018
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der R…
An Radio Bremen Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
§ 268 AO: Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil [#33279]
Datum
4. September 2018 23:30
An
Radio Bremen
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht bei Mehrpersonenwohnungen eine gesamtschuldnerische Haftung der Zusammenwohnenden nach § 44 Abgabenordnung im § 2(3) Satz 1 vor. § 44 AO verweist auf den § 268 AO, nach dem jeder Gesamtschuldner auf Antrag die Vollstreckung der Abgabe auf den eigenen Gesamtschuldanteil beschränken lassen kann. Die Maßgabe dazu, wie hoch der beschränkte vollstreckbare Gesamtschuldanteil sein soll, ergibt sich aus § 268 ff. AO. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Dienstanweisung lautet bzw. wie es geregelt wird, wenn ein solcher Antrag beim RB eingeht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz www.gez-boykott.de <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Kein Nachrichtentext
An Radio Bremen Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. September 2018
An
Radio Bremen
Status
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Erinnerung Anfrage [#33279] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 268 AO: Antrag a…
An Radio Bremen Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung Anfrage [#33279]
Datum
6. Oktober 2018 08:38
An
Radio Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 268 AO: Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ vom 04.09.2018 (#33279) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 33279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§ 268 AO: Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#33279] [#33279]
Datum
10. Oktober 2018 09:27
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33279 Radio Bremen hat nicht in der gesetzlichen Frist geantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 33279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Vermittlung bei einer Frage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bremen (IFG) Sehr geehrter Herr Pinz, hiermit te…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Via
Briefpost
Betreff
Vermittlung bei einer Frage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bremen (IFG)
Datum
30. Oktober 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir Radio Bremen unter Fristsetzung zum 20.11.2018 um Stellungnahme gebeten haben, warum Ihre Anfrage noch immer nicht beantwortet wurde. Falls Sie in der Zwischenzeit eine Antwort erhalten haben sollten oder innerhalb der Stellungnahmefrist erhalten sollten, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir hoffen, dass die Angelegenheit so hoffentlich bald zu einem glücklichen Ende gelangt. Mit freundlichen Grüßen
Radio Bremen
Ihr Antrag nach bem BremIFG Sehr geehrter Herr Pinz, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 7. September 2018 nehmen wi…
Von
Radio Bremen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach bem BremIFG
Datum
20. November 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
936,0 KB
Sehr geehrter Herr Pinz, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 7. September 2018 nehmen wir wie folgt Stellung: Bei Radio Bremen existiert keine Dienstanweisung, die Regelungen zu der Behandlung von Anträgen nach § 268 AO enthält. Eine Prüfung etwaiger Anträge erfolgt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls. Mit freundlichen Grüssen

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich heute Antwort vom Justiziariat des RB erhalte…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Rückmeldung auf Vermittlung zur Anfrage „§ 268 AO: Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung auf den eigenen Rundfunkbeitragsanteil“ [#33279] [#33279]
Datum
21. November 2018 13:02
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich heute Antwort vom Justiziariat des RB erhalten habe. Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33279 Die Antwort von Radio Bremen wird dort auch veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anhänge: - 33279.pdf - 2018-09-07_1-fax_sendebestatigung_20180907rb.pdf - 2018-10-30_1-aw-vermittlung-bei-einer-frage-nach-dem-informationsfreiheitsgesetz-bremen.pdf Anfragenr: 33279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>