Anzahl der Anfragen nach LIFG BW, UIG u.ä. Gesetzen

Anfrage an: Stadt Ulm

Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetzen die Stadt Ulm seit Inkrafttreten des LIFG BW erhalten hat.
Bitte teilen Sie mir auch mit, in wie vielen dieser Anfragen
- ein Informationszugang gewährt werden konnte,
- ein Informationszugang (teilweise) abgelehnt wurde,
- Gebühren für die Auskunft erhoben wurden.
Eine Aufschlüsselung nach Verwaltungsbereichen (z.B. Bauen, Soziales o.ä.) wäre gut.

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. September 2018
  • Frist
    6. Oktober 2018
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen S…
An Stadt Ulm Details
Von
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Betreff
Anzahl der Anfragen nach LIFG BW, UIG u.ä. Gesetzen [#33319]
Datum
6. September 2018 20:10
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetzen die Stadt Ulm seit Inkrafttreten des LIFG BW erhalten hat. Bitte teilen Sie mir auch mit, in wie vielen dieser Anfragen - ein Informationszugang gewährt werden konnte, - ein Informationszugang (teilweise) abgelehnt wurde, - Gebühren für die Auskunft erhoben wurden. Eine Aufschlüsselung nach Verwaltungsbereichen (z.B. Bauen, Soziales o.ä.) wäre gut. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Anfragen nach LIFG BW, UIG u.ä. Ge…
An Stadt Ulm Details
Von
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Betreff
AW: Anzahl der Anfragen nach LIFG BW, UIG u.ä. Gesetzen [#33319]
Datum
10. Oktober 2018 07:34
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Anfragen nach LIFG BW, UIG u.ä. Gesetzen“ vom 06.09.2018 (#33319) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben binnen der gesetzlichen Frist nicht einmal den Eingang meiner Anfrage wie erbeten bestätigt. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich bitte – wie bereits in der Anfrage – ausdrücklich darum, die Korrespondenz per E-Mail zu führen (§7 Abs. 5 Satz 2 LIFG BW). Sollten Sie hiervon aus wichtigem Grund abweichen wollen, bitte ich um die Benennung dieses wichtigen Grundes. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ulm
Sehr geehrtAntragsteller/in Bitte teilen Sie uns den Sachverhalt Ihres Anliegens mit, da wir sonst Ihre Mail nich…
Von
Stadt Ulm
Betreff
AW: Anzahl der Anfragen nach LIFG BW, UIG u.ä. Gesetzen [#33319]
Datum
10. Oktober 2018 08:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Bitte teilen Sie uns den Sachverhalt Ihres Anliegens mit, da wir sonst Ihre Mail nicht an die betreffende Abteilung weiterleiten können. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage und den bisherigen Verlauf können Sie hier nachlesen: https://fragden…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der Anfragen nach LIFG BW, UIG u.ä. Gesetzen [#33319]
Datum
15. Oktober 2018 15:29
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage und den bisherigen Verlauf können Sie hier nachlesen: https://fragdenstaat.de/a/33319 Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Anfragen nach LIFG BW, UIG u.ä. Ges…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl der Anfragen nach LIFG BW, UIG u.ä. Gesetzen [#33319]
Datum
14. April 2019 13:41
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl der Anfragen nach LIFG BW, UIG u.ä. Gesetzen“ vom 06.09.2018 (#33319) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 190 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Ulm
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich ihrer Anfrage nach LIFG BW, UIG u.ä. Gesetzen [#33319] teilen wir mit, da…
Von
Stadt Ulm
Betreff
WG: Anzahl der Anfragen nach LIFG BW, UIG u.ä. Gesetzen [#33319]
Datum
18. April 2019 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich ihrer Anfrage nach LIFG BW, UIG u.ä. Gesetzen [#33319] teilen wir mit, dass bei der Stadt Ulm keine zentrale Statistik über die Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetzen geführt wird. Deshalb können wir ihr Auskunftsbegehren nicht mit Zahlen oder Statistikdaten beantworten. Wir weisen darauf hin, dass dies keine Ablehnung ihres Antrags (§ 9 LIFG) darstellt. Vielmehr ist dies eine Auskunft im Sinne ihrer Anfrage, und zwar dass bei der Stadt Ulm keine relevanten Informationen im Sinne von § 3 Nr. 3 LIFG vorhanden sind. Wir bitten, die Verspätung zu entschuldigen. Freundliche Grüße