Lehrerprogramme von IT-Konzernen

- Ist dem Ministerium und/oder nachgeordneten Einrichtungen bzw. Behörden bekannt, wie viele Lehrkräfte im hessischen Schuldienst an Lehrerprogrammen von Apple, Microsoft und/oder Google teilgenommen haben und/oder aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innovativ Educator (Expert) tragen? Wenn ja, um wie viele handelt es sich (in welchem bekannten Zeitraum)?
- Existieren Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen das Ministerium, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Einscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurieren kann?
- Bestehen Regelungen für die Durchführung und das Anzeigen von derartigen Fortbildungsangeboten, an denen sich sowohl Anbieter als potentiell Teilnehmende orientieren können/müssen, und wie sehen die aus? Falls vorhanden: Wie viele konzernnahe/-eigene Fortbildungsveranstaltungen, die den IT-Konzernen Apple, Microsoft oder Google zugeordnet werden können (im Sinne von direkter Ausrichtung durch diese und/oder von diesen beauftragte und/oder bezahlte Referenten/Moderatoren oder ähnliches), wurden in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wem gemeldet?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. September 2018
  • Frist
    10. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ist dem …
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lehrerprogramme von IT-Konzernen [#33398]
Datum
10. September 2018 19:44
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ist dem Ministerium und/oder nachgeordneten Einrichtungen bzw. Behörden bekannt, wie viele Lehrkräfte im hessischen Schuldienst an Lehrerprogrammen von Apple, Microsoft und/oder Google teilgenommen haben und/oder aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innovativ Educator (Expert) tragen? Wenn ja, um wie viele handelt es sich (in welchem bekannten Zeitraum)? - Existieren Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen das Ministerium, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Einscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurieren kann? - Bestehen Regelungen für die Durchführung und das Anzeigen von derartigen Fortbildungsangeboten, an denen sich sowohl Anbieter als potentiell Teilnehmende orientieren können/müssen, und wie sehen die aus? Falls vorhanden: Wie viele konzernnahe/-eigene Fortbildungsveranstaltungen, die den IT-Konzernen Apple, Microsoft oder Google zugeordnet werden können (im Sinne von direkter Ausrichtung durch diese und/oder von diesen beauftragte und/oder bezahlte Referenten/Moderatoren oder ähnliches), wurden in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wem gemeldet?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte entschuldigen Sie meine Ungenauigkeit in der Anfrage: Es ist nicht der hessi…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lehrerprogramme von IT-Konzernen [#33398]
Datum
11. September 2018 15:33
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte entschuldigen Sie meine Ungenauigkeit in der Anfrage: Es ist nicht der hessische Schuldienst gemeint, sondern derjenige in Ihrem Bundesland. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lehrerprogramme von IT-Konzernen“ vom 10.09.20…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lehrerprogramme von IT-Konzernen [#33398]
Datum
11. Oktober 2018 10:19
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lehrerprogramme von IT-Konzernen“ vom 10.09.2018 (#33398) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lehrerprogramme von IT-Konzernen“ [#33398] [#33398]
Datum
11. Oktober 2018 10:20
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33398 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich noch keinerlei Reaktion erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
siehe Anhang
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Via
Briefpost
Betreff
Lehrerprogramme von IT-Konzernen / Anfrage # 33398
Datum
12. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Oktober 2018 08:33
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage zur IFG-Antwort zu Lehrerprogrammen von IT-Konzernen Sehr geehrte xxx, wie eben telefonisch abgesprochen…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage zur IFG-Antwort zu Lehrerprogrammen von IT-Konzernen
Datum
18. Oktober 2018
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Sehr geehrte xxx, wie eben telefonisch abgesprochen - besten Dank dafür - hier nochmals meine NAchfrage zu Ihrer Beantwortung meiner IFG-Anfrage bzgl. „Lehrerprogramme von IT-Konzernen / Anfrage # 33398“.: Die Antwort, dass es keine Regelungen/Vorschriften/Erlasse gebe zu der Frage, nach denen entschieden werden kann oder die als deren Grundlage heranzuziehen sind, ob Lehrkräfte an konzernnahen Fortbildungen teilnehmen dürfen und daraus resultierende Titel tragen, lässt mich stutzen, da in der inzwischen fortgeschrittenen Recherche mir Antikorruptionsrichtlinien und Erlasse vorliegen, die auch Lehrkräfte betreffen z.B. zu "Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen". Ich wäre für eine Antwort dankbar, inwieweit das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur diese kennt und für relevant in der Sache erachtet - und dahingehend evtl. die mir derzeit vorliegende Antwort verändern möchte. Die Intentionen, die die Konzerne an die Apple Distinguished Educators, Microsoft Innovativ Experts usw. knüpfen, lassen sich auf den Programmwebseiten der Konzerne nachlesen. Sollte sich Ihre Antwort/Bearbeitung über einen Monat hinaus verzögern, würde ich mich über eine Benachrichtigung freuen. Bereits vielen Dank und Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Nachfrage zur IFG-Antwort zu Lehrerprogrammen von IT-Konzernen vom 18.10.18 Sehr geehrtAntragsteller/in gern …
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Nachfrage zur IFG-Antwort zu Lehrerprogrammen von IT-Konzernen vom 18.10.18
Datum
26. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gern gebe ich Ihnen die gewünschte Auskunft zu Ihrer Nachfrage: Zur Frage, inwieweit hinsichtlich der Entscheidungsfindung bzgl. der Zulässigkeit das Ministerium, eine zuständige Behörde oder die Schulleitung auf Regelungen rekurrieren kann ist grundsätzlich anzumerken, dass nach Ziff. 3.1.1 Mitarbeiter*innen bei Eintritt in den Landesdienst auf die Richtlinie „Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein“ und auf das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen nach § 42 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz - oder auf die bei Beschäftigten sowie Auszubildenden geltende Rechtslage - hinzuweisen sind. Insbesondere Verweise ich hier auch auf Anhang 3, Ziffer II, aber auch auf den Verhaltenskodex (Anhang 2). Ferner den Runderlass des Finanzministeriums vom 06. April 2010 (Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch die Mitarbeiter*innen des Landes Schleswig-Holstein, Amtsbl. SH 2010, S. 363). Mit freundlichen Grüßen