Sehr geehrtAntragsteller/in
In Ihrer Mail vom 10.09.2018 über das Portal fragdenstaat.de haben Sie verschiedene Fragen zur Lehrkräftefortbildung durch IT-Konzerne und die in diesem Kontext bestehenden Rechtsgrundlagen unter Berufung auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) gestellt.
Ihrem Antrag wird hiermit entsprochen und die begehrten Auskünfte gemäß §1 und § 7 Absatz 2 Satz 6 AIG nachfolgend gegeben.
Grundsätzlich verweise ich zunächst auf die Verwaltungsvorschriften über die Fortbildung der Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft (VV-Lehrkräftefortbildung - VV-LKFB) vom 29. April 2015 (Abl. MBJS/15, [Nr. 7], S.112) zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 16. Juni 2017 (Abl. MBJS/17, [Nr. 17], S.222).
Bezugnehmend auf Ihre Fragen gebe ich folgende Auskünfte:
1. Ist dem Ministerium und/oder nachgeordneten Einrichtungen bzw. Behörden bekannt, wie viele Lehrkräfte im hessischen Schuldienst an Lehrerprogrammen von Apple, Microsoft und/oder Google teilgenommen haben und/oder aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguierend Emulator, Apple Distinguierend Trainer, Google Teichert, Microsoft Innovativ Emulator (Expert) tragen? Wenn ja, um wie viele handelt es sich (in welchem bekannten Zeitraum)?
Es wird davon ausgegangen, dass sich Ihre Anfrage im MBJS auf Lehrkräfte im brandenburgischen Schuldienst bezieht.
Dem MBJS und den nachgeordneten Einrichtungen ist nicht bekannt, wie viele Lehrkräfte an Lehrerprogrammen von Apple, Microsoft und/oder Google teilgenommen haben und/oder aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguierend Emulator, Apple Distinguierend Trainer, Google Teichert, Microsoft Innovativ Emulator (Expert) tragen. Die Teilnahme an Fortbildungsangeboten externer Anbieter kann im Einzelfall nur über die Fortbildungsantragsstellung oder die Einreichung einer Teilnahmebescheinigung für die Dokumentation in der Personalakte zurückverfolgt werden. Davon ausgenommen sind individuelle (Entscheidungen zu) Teilnahmen an Veranstaltungen, die außerhalb der anerkannten Lehrkräftefortbildung erfolgen, da diese Veranstaltungen nicht der Erfüllung der Fortbildungspflicht dienen.
2. Existieren Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen das Ministerium, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Einscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurrieren kann?
Punkt 6 Abs. 1 VV-LKFB lautet: "Die Teilnahme an einem Angebot der staatlichen Lehrkräftefortbildung sowie an Ergänzungs- und Ersatzangeboten unterliegt der Genehmigungspflicht. Dazu stellt die Lehrkraft unter Verwendung des im FortbildungsNetz bereitgestellten Formulars in der Regel spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Angebots bei der genehmigenden Stelle einen entsprechenden Antrag (Fortbildungsantrag). Abweichend von Satz 1 gilt die Teilnahme an einem Fortbildungsangebot, die im teilweise dienstlichen Interesse liegt, als genehmigt, wenn ihr keine dienstlichen Gründe entgegenstehen und keine Reisekosten anfallen. In diesem Fall entfällt die Antragstellung gemäß Satz 2."
Punkt 7 VV-LKFB lautet: "Die Teilnahme der Lehrkraft an einem Fortbildungsangebot ist von dem Veranstalter durch die Ausfertigung einer Teilnahmebescheinigung zu bestätigen, auf der insbesondere das Thema, eine Kurzfassung des Inhalts und der zeitliche Umfang des Fortbildungsangebots auszuweisen sind. Die Teilnahmebescheinigung dient dem Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht und ist über die Schulleiterin oder den Schulleiter als Kopie in die Personalakte der Lehrkraft aufzunehmen. Die Bestätigung der Teilnahme an der schulinternen Lehrkräftefortbildung erfolgt durch die Schulleiterin oder den Schulleiter."
Sofern mit der Teilnahme an einer Fortbildung das Führen eines Titels erlangt wird, ist dieser ggf. auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt. Eine weitere Anzeige ergibt sich aus existierenden Regelungen/Vorschriften/Erlassen oder Ähnlichem nicht.
3. Bestehen Regelungen für die Durchführung und das Anzeigen von derartigen Fortbildungsangeboten, an denen sich sowohl Anbieter als potentiell Teilnehmende orientieren können/müssen, und wie sehen die aus? Falls vorhanden: Wie viele konzernnahe/-eigene Fortbildungsveranstaltungen, die den IT-Konzernen Apple, Microsoft oder Google zugeordnet werden können (im Sinne von direkter Ausrichtung durch diese und/oder von diesen beauftragte und/oder bezahlte Referenten/Moderatoren oder ähnliches), wurden in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wem gemeldet?
Es gelten grundsätzlich die VV-LKFB.
Es sind keine konzernnahen/-eigenen Fortbildungsveranstaltungen, die den IT-Konzernen Apple, Microsoft oder Google zugeordnet werden können (im Sinne von direkter Ausrichtung durch diese und/oder von diesen beauftragte und/oder bezahlte Referenten/Moderatoren oder ähnliches), in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 bekannt, da keine Anträge gem. Punkt 12 VV-LKFB gestellt wurden. Sofern bei den nachgeordneten Einrichtungen Fortbildungsanträge eingereicht werden, die sich auf Veranstaltungen beziehen, die nicht zur Anerkennung beantragt wurden, wird das MBJS darüber unterrichtet und um eine Einschätzung hinsichtlich der Eignung als Ergänzungs- oder Ersatzangebot gebeten. Solche Anfragen wurden bisher zu o.g. Veranstaltungen nicht gestellt.
Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit abschließend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Trojanisches Pferd "Digitale Bildung". Auf dem Weg zur Konditionierungsanstalt in einer Schule ohne Lehrer ?
Kreisverband Böblingen Diskussionsveranstaltung am 21.06.2017
Ein Vortrag zu den Bestrebungen von Google, Apple, Microsoft, Bertelsmann und der Telekom, die Bildung in die Hand zu bekommen. Und warum fast keiner diese Unterwanderung bemerkt.
Peter Hensinger, M.A.
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