Förderanträge der Hanns-Seidel-Stiftung Tunesien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Sämtliche Förderanträge und Verwendungsnachweise der Hanns-Seidel-Stiftung Tunesien aus den Jahren 2011 bis 2018. Aktenzeichen müssten 440.65, 440.70 sowie 440.6 sein

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. September 2018
  • Frist
    13. Oktober 2018
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Förder…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Förderanträge der Hanns-Seidel-Stiftung Tunesien [#33414]
Datum
11. September 2018 08:42
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Förderanträge und Verwendungsnachweise der Hanns-Seidel-Stiftung Tunesien aus den Jahren 2011 bis 2018. Aktenzeichen müssten 440.65, 440.70 sowie 440.6 sein
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Förderanträge der Hanns-Seidel-Stiftung Tunesien; Vg. 375-2018
Datum
12. September 2018 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Förderanträge und Verwendungsnachweise der Hanns-Seidel-Stiftung; …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Förderanträge und Verwendungsnachweise der Hanns-Seidel-Stiftung; Vg. 375-2018
Datum
4. Oktober 2018 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz; _F=F6rderantr?= =?iso-8859-1?Q?=E4ge_und_Verwendungsnachweise_de…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz; _F=F6rderantr?= =?iso-8859-1?Q?=E4ge_und_Verwendungsnachweise_der_Hanns-Seidel-Stiftung; _?= Vg. 375-2018 [#33414]
Datum
8. Oktober 2018 18:21
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Mit den Schwärzungen erkläre ich mich einverstanden. Gibt es eine Möglichkeit, die Anfrage so einzugrenzen, dass sie gebührenfrei bleibt, etwa durch Eingrenzung der Jahreszahlen? Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 33414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
=?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz; _F=F6rderantr?= =?iso-8859-1?Q?=E4ge_und_Verwendungsn…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
=?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz; _F=F6rderantr?= =?iso-8859-1?Q?=E4ge_und_Verwendungsnachweise_der_Hanns-Seidel-Stiftung; _?= Vg. 375-2018
Datum
15. Oktober 2018 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz; _F=F6rderantr?= =?iso-8859-1?Q?=E4ge_und_Verwendungsnachweise_de…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz; _F=F6rderantr?= =?iso-8859-1?Q?=E4ge_und_Verwendungsnachweise_der_Hanns-Seidel-Stiftung; _?= Vg. 375-2018 [#33414]
Datum
15. Oktober 2018 15:02
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank. Dann erhalte ich meinen Antrag auch angesichts der Gebühren aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 33414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
15. November 2018
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ergeht folgender Bescheid: Ihrer Anfrage wird weit überwiegend stattgegeben, sofern nicht Ausschlusstatbestände des IFG (§§ 3 - 6 IFG) einschlägig sind. Hinweis: Bei Projekt TP-P-23.14 wurde auf eine Gesamtsumme i.H.v. 500.000 EUR aufgestockt. Da sich die Antragsunterlagen ftir die Aufstockung derzeit beim Bundesverwaltungsamt und nicht im Auswärtigen Amt befinden, kann Ihnen mit diesem Bescheid dazu kein Informationszugang gewährt werden. Begründung: Nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen,§ 3 Nr. 1 a) IFG Innerhalb des IFG gilt der Grundsatz des§ 1 Abs. 1 S. 1 IFG, welcher einen freien und voraussetzungslosen Informationszugang gewährt. Die §§ 3 - 6 IFG stellen hierzu Ausnahmetatbestände dar, welche dem Schutz unterschiedlicher Rechtsgüter dienen -§ 3 IFG insbesondere dem Schutz besonderer öffentlicher Belange. Die vorliegend einschlägige Nr. 1 a) des § 3 IFG sieht eine Ausnahme von der Regel vor, wenn das Bekanntwerden von Informationen nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann. Unter internationalen Beziehungen versteht man die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland und das diplomatische Vertrauensverhältnis zu ausländischen Staaten sowie zu zwischen- und überstaatlichen Organisationen, etwa der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22/08- Juris-Rn. 14; die Begründung des Gesetzentwurfs BTDrucks 15/4493 S. 9). Das Grundgesetz räumt der Bundesregierung zunächst einen weiten Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Frage, ob solche negativen Auswirkungen zu befürchten sind, ein. Maßgeblich ist allerdings, welche außenpolitischen Ziele die Bundesrepublik zu dem jeweiligen Staat verfolgt (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22/08-Juris-Rn. 15). Die Anlage 2 enthält auf Seite 7 wertende Äußerungen zur Lage einer Bevölkerungsgruppe in Tunesien im Vergleich zu anderen arabischen Staaten. Diese Passagen im Text werden nicht offen gelegt, da negative Auswirkungen auf das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu diesen Drittstaaten zu befürchten sind. Es werden dabei wertende Einschätzungen zur Situation der Frauen in Tunesien im Vergleich zu ihrer Situation in anderen arabischen Staaten getroffen. Eine Veröffentlichung könnte zu einer Beeinträchtigung des diplomatischen Vertrauensverhältnis mit diesen Drittstaaten führen, welches für die Aufrechterhaltung der außenpolitischen Zielsetzung notwendig erscheint. Ein Zugang zu diesen Informationen ist daher gern. § 3 Nr. 1 a IFG ausgeschlossen. Anlage 3 enthält auf Seite 11 Informationen über die Zusammenarbeit mit den tunesischen Partnern, die darauf vertrauen, dass Details der Zusammenarbeit nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Unbeteiligten Dritten könnte ein falscher Eindruck über die Zusammenarbeit vermittelt werden, der sich negativ auf die tunesischen Partner und die zukünftige Kooperation auswirken könnte. Ein Informationszugang ist daher gern. § 3 Nr. 1 a IFG ausgeschlossen. Personenbezogene Daten Dritter, § 5 Abs. 1 IFG Mit der Schwärzung personenbezogener Daten Dritter erklärten Sie sich mit Schreiben vom 08.10.2018 einverstanden. Außerdem wurden Informationen geschwärzt, mittels derer Rückschlüsse auf bestimmte Personen möglich sind. Zu den personenbezogenen Daten gehört auch die Höhe des Gehalts/Honorars, die ebenfalls geschwärzt wurde. Dieser Bescheid ergeht kostenpflichtig. Kostenentscheidung: Gemäß Informationsgebührenverordnung (IFGGeb V) ist dieser Informationszugang kostenpflichtig. Der von Ihnen beantragte Informationszugang überschreitet den Rahmen einer einfachen, gebührenfreien Auskunft. Es mussten zum Schutz öffentlicher Belange Daten ausgesondert werden. Insgesamt hat die Bearbeitung Ihres Antrags im Auswärtigen Amt einen Zeitaufwand von 1 0 Minuten fiir Mitarbeiter des mittleren Dienstes und 180 Minuten für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes verursacht. Bei Zugrundelegung von pauschalierten Stundensätzen pro Arbeitsstunde von 30,00 Euro fiir Mitarbeiter des mittleren Dienstes und 45,00 Euro für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes wären daher Gebühren in erheblicher Höhe angefallen. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nach der IFGGeb V auf der Basis der in der Begründung zur IFGGeb V enthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Die Gebührenerhebung erfolgt auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands und wird ins Verhältnis zu bereits getroffenen Gebührenentscheidungen gesetzt. Dabei wird unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Gebührenschuldner geprüft, inwiefern die jeweiligen Amtshandlungen vergleichbar sind. Unter Berücksichtigung dieses Verwaltungsaufwands und sämtlicher weiterer gesetzlicher Kriterien fur die Gebührenbemessung wurde hier eine Gebühr von 60,00 Euro (IFGGebV, Teil A, Ziffer 2.2.) festgesetzt. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag i. H. v. 60,00 EUR innerhalb von 4 Wochen auf das Konto der Bundeskasse Deutsche Bundesbank, Filiale Leipzig BLZ 86000000 Konto Nr. 86001040 BIC: MARKDEF1860 IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40 Unter Verwendungszweck geben Sie bitte an: ZÜV 1095 0001 2854, 505-IFG-375-2018 Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. November 2018
Status

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