Auskunftspflichtige Gemeinden und Kreise nach HDSIG

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir - soweit vorhanden - eine Liste mit allen Gemeinden und Kreisen des Landes Hessen zu, die sich ihrerseits gem. § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG per Satzung zur Anwendung des Viertel Teils des HDISG verpflichtet haben, zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Der § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG ermöglicht es Kommunen und Kreisen selbst zu bestimmen, ob sie sich den Reglungen des Vierten Teils des HDISG unterwerfen möchten. Dies muss per Satzung beschlossen werden. Dem hessischen Datenschutzbeauftragten als Schirmherr der Informationsfreiheit in Hessen liegen jedoch keine Informationen vor, welche Kommunen und Kreise besagten Satzungsbeschluss überhaupt gefasst haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. September 2018
  • Frist
    16. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir - soweit vorhanden - eine Li…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunftspflichtige Gemeinden und Kreise nach HDSIG [#33443]
Datum
12. September 2018 13:03
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir - soweit vorhanden - eine Liste mit allen Gemeinden und Kreisen des Landes Hessen zu, die sich ihrerseits gem. § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG per Satzung zur Anwendung des Viertel Teils des HDISG verpflichtet haben, zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in eine solche Liste ist bislang hier nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Auskunftspflichtige Gemeinden und Kreise nach HDSIG [#33443]
Datum
17. September 2018 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in eine solche Liste ist bislang hier nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen